Bewährungsauflage nicht erfüllt?
Ich sollte von einem Täter monatlich (seit Juni) eine Schmerzensgeld bekommen. Er wurde zu 3 Jahren Bewährung verurteilt, und die Zahlung einen Schmerzensgeldet, das Monatlich fest gesetzt wurde, und habe bis heute keine einzige Zahlung erhalten.
Mein Anwalt hat jetzt zweimal dem Amtsgericht und den Täter dies mitgeteilt, und es kam bis heute keine Zahlung.
Was kann dem Täter jetzt passieren, den Er hält ja seine Bewährungsstrafe nicht ein. Und kümmert sich ja nicht einmal drum.
7 Antworten
Wenn das Schmerzensgeld eine ausdrückliche Bewährungsauflage war, wird die Bewährung normalerweise widerrufen und er muss die Strafe absitzen.
Ich wundere mich gerade nur ein bisschen... bist du dir sicher, dass es DREI Jahre sind nur nicht nur zwei? Freiheitsstrafen über zwei Jahren können meines Wissens nach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden...
Falsch geschrieben 16 Monate die zu 3 Jahren Bewährungsstrafe gemacht worden sind.
Bei Barbara Salesch wird in solchen Fällen darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung des Geldes die Bewährung widerrufen wird. Man müsste aber das genaue Urteil kennen, um deinen speziellen Fall beantworten zu können.
Du meinst, dass seine Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Denn Strafen über 2 Jahren werden nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
Na dann wir die Bewährung wiederrufen und er wandert in den Bau.
Es kommt darauf an... Erst einmal stellt die Nichtzahlung den Verstoß gegen die Geldaulage dar http://dejure.org/gesetze/StGB/56b.html Dies kann grundsätzlich dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird und der Täter die Strafe (nicht die Bewährungszeit) dann absitzen muß. ( § 56 f StGB) Dadurch entfällt dann natürlich die Geldauflage.
Allerdings muß der Verstoß "gröblich und beharrlich" sein und er muß schuldhaft sein. Hat der Veruteilte also beispielsweise nicth gezahlt, weil er gar kein Einkommen hatte, ist dies kein Grund für einen Widerruf. Wenn der Verurteilte dauerhaft kein Geld verdient, kann die Auflage auch aufgehoben oder beispielsweise in die Auflage umgewandelt werden, Sozialstunden abzuleisten.
Das steht in den Sternen. Der Richter wird entscheiden, ob die Bewährungsauflagen erfüllt sind oder nicht. Nach welchen Kriterien der Richter seine Entscheidung trifft und ob der Richter evtl. Informationen hat (z.B. über psychische Krankheiten), die dir nicht vorliegen, das weiß man ebenfalls nicht. Recht haben und Recht bekommen ist leider oft nicht das Gleiche.