Schmerzensgeld von veruteiltem Türsteher einklagen?

2 Antworten

Die strafrechtliche Verurteilung des Täters ist äußerst wichtig. Du mußt dem Gericht allerdings deine Verletzungen durch ein ärztliches Gutachten bzw. durch die im Krankenhaus festgestellten Verletzungen nachweisen, was ja nicht schwierig sein dürfte. Es gibt eine offizielle Schmerzensgeldtabelle, an denen sich die Gerichte orientieren.

Lies mal hier:

http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Schmerzensgeld.html

Dort findest du viele hilfreiche Informationen über das Schmerzensgeld.

Viel Glück und Erfolg bei deiner Zivilklage!

Nun musst Du die Forderungen stellen. Am besten über einen Anwalt.

Leider warst Du schlecht beraten, denn Du hättest die Ansprüche in einem "Adhäsionsvverfahren" zum Strafprozess geltend machen können. Dann wäre das heute gleich miterledigt worden.