Schmerzensgeld von veruteiltem Türsteher einklagen?
Hallo, kurze Zusammenfassung: Ich wurde von einem Türsteher zusammengeschlagen und zusammengetreten, ich hatte eine schwere Gehirnerschütterung, Schürfwunden, mehrere Prellungen unter anderem Nasenprellung. Ich lag 1 Tag im Krankenhaus. Heute hat der Türsteher den Strafprozess verloren und wurde zu 10 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Wie geht es nun weiter, was muss ich in die Wege leiten, hab ich sicheren Anspruch und reicht die Verurteilung für eine Zivilklage um sie sie sicher zu gewinnen und mit wie viel Schmerzensgeld kann ich rechnen?
Beste Grüße
2 Antworten
Die strafrechtliche Verurteilung des Täters ist äußerst wichtig. Du mußt dem Gericht allerdings deine Verletzungen durch ein ärztliches Gutachten bzw. durch die im Krankenhaus festgestellten Verletzungen nachweisen, was ja nicht schwierig sein dürfte. Es gibt eine offizielle Schmerzensgeldtabelle, an denen sich die Gerichte orientieren.
Lies mal hier:
http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Schmerzensgeld.html
Dort findest du viele hilfreiche Informationen über das Schmerzensgeld.
Viel Glück und Erfolg bei deiner Zivilklage!
Nun musst Du die Forderungen stellen. Am besten über einen Anwalt.
Leider warst Du schlecht beraten, denn Du hättest die Ansprüche in einem "Adhäsionsvverfahren" zum Strafprozess geltend machen können. Dann wäre das heute gleich miterledigt worden.