Betriebsausgabenpauschale für nebenberufliche Tätigkeit: Darf ich sie nutzen?
Hallo. Ich habe bis Juni 2021 als Museumspädagoge freiberuflich gearbeitet, aber bin seit Oktober 2021 als Softwareentwickler festangestellt. Ich beschäftige mich gerade mit der Steuererklärung 2021 und hätte ein paar Fragen bezüglich der Nutzung der Betriebsausgabenpauschale:
1) Darf ich meine ehemalige freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit geltend machen, da sie weniger als 1/3 der Einnahmen für 2021 darstellt, obwohl sie vor dem Anfang des neuen Jobs als Entwickler aufgegeben wurde?
3) Da ich keine genaue Erklärung gefunden habe, was wird als wissenschaftliche Nebentätigkeit gemeint?
2) Da meine Arbeit als Museumspädagoge als umsatzsteuerfreie Lehrtätigkeit anerkannt ist, darf ich die Betriebsausgabenpauschale bis 614 Euro nutzen?
Danke im Voraus für die Antworte.
2 Antworten
Was eine Nebentätigkeit ist, bestimmt sich nicht nach den Einnahmen, sondern nach der Zeit, die die Tätigkeit in Anspruch nimmt. Das mit dem Drittel hast Du offenbar erkannt. Aber die Nebentätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel der normalen Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Im Zweifel bezieht sich das Drittel auf das Kalenderjahr. Im Extremfall ist es also richtig, wenn man so eine Tätigkeit vier Monate in Vollzeit ausübt, dass sie als Nebentätigkeit gezählt werden kann.
Du musst eine EÜR vorlegen. Da kannst du deine Betriebsausgaben verifizieren.