Fragen zur freiberuflichen Tätigkeit als Lehrkraft
Hallo. Ich möchte mich gerne als Lehrkraft freiberuflich selbständig machen und habe da noch einige Fragen, die mir weder ein Finanzamt, noch ein Arbeitsamt etc. zufriedenstellend beantworten konnte. Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Muss ich mich beim Finanzamt "anmelden" oder es sonst irgendwie anzeigen das ich die Tätigkeit machen möchte? (Auskunft vom FA: Nein, einfach machen!) ?!? Darf ich einen Firmennamen tragen (Phantasienamen)? Was wäre sonst evtl. noch zu beachten was mir bis jetzt noch garnich ein- oder aufgefallen ist? Wo könnte man sich wegen Patent- oder Schutzrechten bezüglich Firmennamen informieren? Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank
8 Antworten
Das Finanzamt ist nicht dazu da, die Steuerpflichtigen zu beraten. Das darf beim FA sogar niemand!
Dafür gibt es Steuerberater. Ich rate Dir unbedingt, Dich vion einem Steuerberater beraten zu lassen, und zwar bevor Du Dich selbständig machst.
Als Selbständiger brauchst Du ohnehin einen Steuerberater und warum willst Du damit warten bis die ersten Fehler gemacht sind?
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Die Selbständige Tätigkeit sollte beim Finanzamt formlos angezeigt werden.
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Wenn Du als Einzelunternehmer agierst, dann musst Du das mit Deinem Vor- und Nachnahmen machen. Ein Zusatz zu Deinem Namen ist erlaubt. Einen reinen Phantasienamen kannst Du wählen, wenn Du z.B. eine GmbH gründest.
Besprich mit einem Steuerberater/in zunächst mal, welche Gesellschaftsform für Dich in Frage kommt.
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LG, Danny
Hallo, alle Antworten sind hilfreich. Allerdings aufpassen: Die selbständige Lehrkraft wird u. U. rentenversicherungspflichtig. H.
Hallo, ich habe damals die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt angezeigt und bescheinigen lassen, dass ich das angezeigt habe (ich denke, das sollte man auch tun, am besten persönlich vorsprechen). Dieser Nachweis dient eben auch als Beweis Ihrer Selbständigkeit. Sicher können Sie sich einen Firmennamen zulegen, aber da können eben Markenrecht oder Geschmacksmusterschutz etc. Probleme machen, wenn jemand diesen Namen schon geschützt hat. Patente kann man nur auf Produkte anmelden. Genaue fachkundige Beratung zu Namen, Marken, Patenten etc. können Ihnen Patentanwälte geben.
Vielleicht könntest du einige Antworten im Handbuch zur Unternehmensgründung auf https://www.freelance-market.de/d/handbuch-zur-unternehmensgrundung finden. Aber es gibt dort auch andere Artikel, die dich interessieren könnten. LG
Für freibrufler ist folgendes zu beachten:
keine Gewerbeanmeldung
Anmeldung nur beim Finanzamt "Fragebogen zur steuerlichen ERfassung" https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung erstllen, um die Einkünfte festzustellen.
Deshalb unbedingt alle Belege sammeln, die mit dem Beruf zu tun haben. Ob Literatur, Telefon, Mobiltelefon, Computer, wenn es ein extra Arbeitszimmer gibt, können auch die osten abgezogen werden.
Eine Firma in dem Sinn gibt es nicht, aber ein FReiberufler kann seiner Praxis eine Werbebezeichnung geben. Beispiel: "Linguadidact" Roland Maier SPrachlehrer.
Man kann den Namen als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt eintragen lassen. kostet 300,- Euro.