Selbstständige/freiberufliche Tätigkeit für ausländische Studenten verboten?
Hallöchen Leute,
eine Freundin von mir hat folgendes Problem:
Sie studiert hier an einer Uni, macht ihren Master. Nebenbei möchte sie arbeiten, am liebsten sowas wie Heimarbeit oder Call Center.
Nun steht in ihrem Aufenthaltstitel: Selbstständige Tätigkeit nicht gestattet.
,,Erlischt mit Bezug von Leistunden nach dem SGB II oder SGB XII bzw. AsylbLG. Erlischt mit Studierende an einer staatlich anerkannten Hochschule ohne Hochschulabschluss. Beschäftigung an 120 oder 240 halben Tagen im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeit gestattet.''
Wenn sie in einem Call Center arbeitet, arbeitet sie ja auf Rechnung. Auch bei der Heimarbeit nehme ich an, dass sie da Freiberuflich zumindest ist.
Gilt dieser Passus auch bei Call Center/Heimarbeit? Kann sie denn da gar nicht arbeiten oder braucht man da eine Genehmigung? Müsste sie hier ein Kleingewerbe anmelden?
Ich freu mich auf eure Ratschläge =)
1 Antwort
Wenn sie in einem Call Center arbeitet, arbeitet sie ja auf Rechnung
Nicht zwingend.
Wenn ihr selbständige Tätigkeit nicht erlaubt ist, dann darf sie nur sozialversicherungspflichtig, oder im Minijob arbeiten.
Kleingewerbe gibt es nciht. Nur Gewerbe als Haupt- oder Nebenerwerb.
Gewerbe anmelden ist selbständige Tätigkeit, also für Deine Freundin nicht erlaubt.