Jedes Jahr minimaler Gewinn im Kleingewerbe / Rückfragen Betriebsausgaben?
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Ist es für das Finanzamt ein Problem, wenn man jährlich mit seinem Kleingewerbe bei einem Umsatz von ~2.000 € nur 300 bis 400 € Gewinn macht?
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Kann es idR zu Problemen kommen, wenn ich meine Betriebsausgaben nur grob strukturiert angebe? (Unterscheidung: Waren / Dienstleistungen)
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Sollte es zu den Betriebsausgaben Fragen geben, würden dem Finanzamt auch branchenrelevante Rechnungen von Online-Händlern wie Amazon ausreichen? Bis zu welchem Detail muss man seine Betriebsausgaben rechtfertigen sollte es zu diesem Fall kommen?
2 Antworten
Ist es für das Finanzamt ein Problem, wenn man jährlich mit seinem
Kleingewerbe bei einem Umsatz von ~2.000 € nur 300 bis 400 € Gewinn
macht?
Kleingewerbe gibt es nicht.
Du machst doch Gewinn, also wäre die Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen.
Kann es idR zu Problemen kommen, wenn ich meine Betriebsausgaben nur
grob strukturiert angebe? (Unterscheidung: Waren / Dienstleistungen)
Die Gewinnermittlung kann formlos erfolgen. Die EÜR ist für dich nicht zwingend.
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn. Du kannst natürlich zu deinem Nachteil darauf verzichten diese anzugeben. Wenn was unklar ist, wird das Finanzamt nachfragen im schlimmsten Fall käme es wohl zu einer Betriebsprüfung.
Sollte es zu den Betriebsausgaben Fragen geben, würden dem Finanzamt
auch branchenrelevante Rechnungen von Online-Händlern wie Amazon
ausreichen? Bis zu welchem Detail muss man seine Betriebsausgaben
rechtfertigen sollte es zu diesem Fall kommen?
Deine Buchhaltung ist 10 Jahre lang aufzubewahren. Lies mal die Steuerbescheide bezüglich teilweiser Vorläufigkeit.
Du mußt deine Betriebsausgaben mit Rechnungen glaubwüürdig belegen. Dann sagt das FA dir, ob die Ausgabe anerkannt wird, oder nicht. Aber bei der Größenordnung bekommst du mit viel Pech in 20 Jahren eine Prüfung.