Konsole als Betriebsausgabe?

2 Antworten

Ob das ganze eine selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb wäre sei mal dahin gestellt, aber grundsätzlich ist das dann eine Betriebsausgabe. Schwierig wird es dann aber nachzuweisen, in welchen Umfang die Konsole privat mitgenutzt wird. Wenn das zweifelsfrei geklärt werden kann, ist es kein Problem.

expression88 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 21:21

Hmm… privat mitbenutzt würde sie wahrscheinlich schon werden… wenn sie schonmal da steht… 😊 Da möchte ich dem Finanzamt gegenüber natürlich ehrliche Angaben machen. Inwieweit würde sich die Art der Ausgabe verändern, wenn sie ebenfalls genutzt wird? Ein Verhältnis ist hier schwer zu schätzen, da man sie in der Spiele-Entwicklung ja lediglich zum testen benötigt…. Entwickelt wird ja am Rechner mit Simulatoren.. vielen Dank übrigens auch für deinen Kommentar!

Montiplex  26.05.2021, 21:36
@expression88

Das kann natürlich schwierig werden. Wenn du die Konsole zu mehr als 10 % betrieblich nutzt, dann kannst du sie dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuordnen, ab 50 % ist sie (zwanghaft) notwendiges Betriebsvermögen. Ich würde bei so etwas genau Buch darüber führen, wann und wie lange du die Konsole betrieblich genutzt hast, dann kennst du schon ungefähr die Verhältnisse. Ne lückenlose Aufzeichnung findet das Finanzamt immer sehr gut und wird häufig akzeptiert. Ansonsten könnte das Finanzamt selbst schätzen, wie oft du die Konsole privat nutzt. Auf die Besteuerung hat es schon größeren Einfluss, denn eine Nutzungsentnahmen (also wenn du an der betrieblichen Konsole privat zockst) ist eine fiktive Betriebseinnahme und erhöht deinen Gewinn entsprechend.

expression88 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 22:15
@Montiplex

Vielen Dank! Hmm… schwierig… kompliziert… 😊 Die Konsole wird bei der Spieleentwicklung eben nur zum Testen verwendet.. oftmals erst nach Ende der Entwicklungszeit, um das Produkt nativ zu testen. Sprich: beim Buch führen würde der betriebliche Teil hinsichtlich des zeitlichen Verhältnisses total abschmieren. Dennoch wird sie betrieblich benötigt… müsste ich wirklich grundsätzlich darauf verzichten, sie privat zu nutzen, um das ganze ordnungsgemäß durchzuführen?

expression88 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 22:17
@expression88

Wie ist der Gedanke zu bewerten, dass man als Spiele-Entwickler Games spielen sollte, um Inspiration zu sammeln und sich hinsichtlich Steuerung etc etwas anzuschauen? :-) Relevant? Oder kann das ignoriert werden?

Montiplex  26.05.2021, 22:44
@expression88

Das sind natürlich Argumente, die man nennen kann, aber erst mal wird das Finanzamt irgendetwas messbares haben wollen.

Wenn du sie nur ganz selten für den betrieblichen Bereich nutzen solltest, dann wäre es eine Nutzungseinlage und wäre dann genau anders rum zu bewerten. Die anteilige Aufwendungen (auf die Einlage entfallend) wären dann Betriebsausgaben.

Wenn das stimmt was du schreibst ist es selbstverständlich eine Betriebsausgabe. ....egal wo sie steht.

Du musst aber damit rechnen, daß sie irgendwann überprüfen, ob du tatsächlich etwas derartiges entwickelst und kommerziell verwertest .

expression88 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 20:29

Vielen Dank! Sprich: im Falle einer Prüfung würde dem Finanzamt die Einsicht reichen, dass ein solches Projekt in der Entwicklung ist? Für den Fall, dass das Finanzamt prüfen möchte, bevor das Spiel veröffentlicht wurde. Da es unser erstes ist, welches wir vermarkten möchten, gibt es in der Branche noch keine andern Referenzen zum Vorzeigen.

Florabest  26.05.2021, 20:32
@expression88

Ist alles logisch. Aber bei so einer Abschreibung liegt natürlich der Verdacht eines Steuerbetruges nahe. Es kann sein, dass sie sich einen Vermerk setzen und bei einer späteren Prüfung noch mal nachfragen was aus der Spielkonsolensoftware geworden ist.