Wer übernimmt Nebenkostenabrechnung bei Krankengeld?
Hallo zusammen,
meine Situation ist gerade diese, dass ich seit 7 Monaten Krankengeld (DAK) erhalte und in dieser Zeit auch vom Arbeitgeber gekündigt wurde. (Das ist soweit auch in Ordnung, da ich dort eh weg wollte). Ich werde wahrscheinlich wieder zum 01.06.13 gesund geschrieben von meinem Arzt und bin dann Arbeitslos.
Da ich heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, wo ich nun knapp 900€ nachzahlen soll, ist meine Frage ob ich da von einem Amt unterstützt werde?
Wohngeld erhalte ich ebenfalls seit Januar diesen Jahres.
Liebe Grüße
4 Antworten
Wenn du Arbeitslosengeld erhältst und dieses nicht ausreicht um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du auch Arbeitslosengeld II beantragen. Aber es geht nur eins- entweder Wohngeld oder Harz4. Aber bei Harz4 bekommst du auch die Heizkosten erstattet, soweit sie angemessen sind. Bei Wohngeld wurden die Heizkosten gestrichen. Versuche es.
Nachzahlungen werden bei dem Wohngeld nicht berücksichtigt und entsprechende Anträge haben keinerlei Sinn. Allerdings sollte die Betriebskostenrechnung bei dem nächsten Folgeantrag dem Wohngeldamt vorgelegt werden, da sich durch erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen das Wohngeld erhöhen kann.
Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnrechts werden die Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt. Nicht die gesamten Heizkosten.
Wenn dein Krankengeld nicht ausreicht kannst du Harz4 beantragen. Das Krankeld wird aber angerechnet. Ob aber ein nachträglicher Antrag für Kostenübernahme möglch ist entscheidet das Amt.
Da ich heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, wo ich nun knapp 900€ nachzahlen soll, ist meine Frage ob ich da von einem Amt unterstützt werde?
Sofern das Krankengeld höher ist als der Hartz IV Satz, werden Sie wohl keine Hilfe beanspruchen können.
Ich würde mal direkt mit dem Vermieter reden und versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wenn gar nichts geht, dann versuchen Sie bei der Arge einen Überbrückungskredit zur Wohnungssicherung zu bekommen.
Du bekommst leider nichts !!! Da Du bis jetzt auch Wohngeld bezogen hast ( wo die Heizkosten schon berücksichtigt wurden ) hast Du keinen weiteren Anspruch. Wohngeld schließt eine andere Bezugsquelle aus ( z.B. Aufstockende Leistungen ALG 2 zum ALG 1,bei unterschreiten des Grundbedarfs ).Hättest Du kein Wohngeld bezogen und Deine Nebenkostenabrechnung erst nach dem Bezug von ALG 1 und ALG 2 Aufstockung erhalten,hätte das Jobcenter diese Nachzahlung übernommen.
Wenn den schon Wohngeld kommt, stelle einen Antrag auf Zuschuß. Hartz IV gibt es ja nicht, aber die Grundversorgung sollte hier greifen. Viel Glück. Prüfe, ob die AR überhaupt ordnungsgemäß ist und keine inhaltlichen Fehler beinhaltet, nur dann ist sie ja fällig.
Seit wann bekommen bitte Kranke Hartz IV? Da kann aber etwas nicht stimmen. Mit dem Wohngeld gibt es auch Heizkostenzuschüsse, so jedenfalls mein Rathaus.