Betriebliche Altersvorsorge bei befristeter voller Erwerbsminderungsrente?
Hallo ihr Lieben....
Eine Frage hätte ich da mal, da die Versicherung sich einfach taub stellt....
Mein Mann hatte damals eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Und das Leben nun mal so läuft wurde er ab 1.4.17 wegen Krankheit in die befristete volle Erwerbsminderungsrente seitens der LVA geschickt. Er hat jetzt auch schon seine 2. Verlängerung bekommen....
Und jetzt wollte ich von seiner damals abgeschlossenen Versicherung mal in Erfahrung bringen, ob er denn nun schon Leistungsberechtigt ist, da ja im Vertrag erst ab Rentenbeginn 2035 die Rede ist.
Tja...Und jetzt stellt sich die Versicherung taub und reagiert auf keine Art von Nachfrage.
Kennt sich da jemand vielleicht genauer aus?
Ich meine in jedem Fall im Internet gelesen zu haben, daß er Anrecht auf den Bezug der Betriebsrente hätte, auch wenn der Auszahlungsbeginn auf 2035 festgelegt sei und obwohl seine Rente ( volle Erwerbsminderung) befristet ist.
Wäre klasse, wenn mir da mal jemand nen Tip geben könnte mit eventuellen Az aktueller Gerichtsverfahren, um der Versicherung im Fall der Fälle Druck machen zu können
Liebe Grüße Mollekopp...
3 Antworten
Wenn in dem bAV Vertrag keine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung festgelegt ist, so hat er keinen Anspruch hierauf.
Die Altersrente kann er beziehen, wenn er gesetzliche Altersrente bezieht oder mind. 60 bzw. 62 Jahre alt ist.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es eher selten, dass da auch das BU-Risilo abgesichert ist. Die Firma müsste dann die Rente regelmäßig überprüfen und ggfs. anpassen.
Das ist den meisten Firmen ein zu großen Risiko
Wie der Name schon sagt, wird die Betriebsrente bei Erreichen des vereinbarten Alters fällig.
Ein Blick in die Police und Versorgungszusage wäre da hilfreich.
Dass der Versicherer gar nicht reagiert, ist aber nicht normal.
Wer hat denn diesen Vertrag damals abgeschlossen? Dafür hat er ja Provision erhalten und muss auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Hallo,
da der Versicherungsnehmer immer der Arbeitgeber ist, mache es schriftlich und lasse dir schriftlich die Leistungen aus dem Vertrag (Vertragsnummer benennen) erläutern.
Frage speziell danach, ob es Leistungen bei Berufsunfähigkeit gibt, ansonsten wann der früheste Rentenanspruch entsteht.
Das per Einschreiben/Rückschein und Frsitsetzung 14 Tage, sollst mal sehen, wie die Personalabteilung dem Versicherer Beine macht.
Beste Grüße
Dickie59