Wird die Betriebliche Altersvorsorge beim Wohngeld zum Einkommen gezählt?

2 Antworten

Ja, das ist es. Es handelt sich um Einkommen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 14 WoGG i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG.

Und doch, es ist richtiges Einkommen. Wenn du den Zuschuss des Arbeitsgebers nämlich nicht bekommen würdest, müsstest du die Beiträge zu der Versicherung aus eigenem Einkommen bezahlen oder hättest später keine betriebliche Rente.

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die als zusätzliche Arbeitgeberleistung gezahlt werden, sind als Einkommen zu berücksichtigen.

Beiträge, die aus Entgeltumwandlung aufgebracht werden, nicht.

Folgt aus § 14 Abs. 2, Nr. 14 WoGG.

Buerger41  25.04.2016, 21:44

Etwas anderes wäre es aber, wenn es sich um eine Arbeitgeber finanzierte U-Kasse oder Direktversicherung handelt.

Aber das soll ein Laie mal begreifen.

kevin1905  25.04.2016, 23:11
@Buerger41

Hab ich persönlich bei Arbeitnehmern im ersten Arbeitsverhältnis noch keine gesehen.

Ehr bei einem GGF, etc.