Wird die Betriebliche Altersvorsorge beim Wohngeld zum Einkommen gezählt?
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag nur betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Betrag wird direkt wieder abgezogen und der Versicherung zugeführt.
Die Wohngeldstelle möchte diesen Betrag zum Brutto-Arbeitslohn dazurechnen. Ist dies rechtens, da es ja kein richtiges Einkommen ist?
2 Antworten
Ja, das ist es. Es handelt sich um Einkommen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 14 WoGG i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG.
Und doch, es ist richtiges Einkommen. Wenn du den Zuschuss des Arbeitsgebers nämlich nicht bekommen würdest, müsstest du die Beiträge zu der Versicherung aus eigenem Einkommen bezahlen oder hättest später keine betriebliche Rente.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die als zusätzliche Arbeitgeberleistung gezahlt werden, sind als Einkommen zu berücksichtigen.
Beiträge, die aus Entgeltumwandlung aufgebracht werden, nicht.
Folgt aus § 14 Abs. 2, Nr. 14 WoGG.
Hab ich persönlich bei Arbeitnehmern im ersten Arbeitsverhältnis noch keine gesehen.
Ehr bei einem GGF, etc.
Etwas anderes wäre es aber, wenn es sich um eine Arbeitgeber finanzierte U-Kasse oder Direktversicherung handelt.
Aber das soll ein Laie mal begreifen.