Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, Polizei ect...?

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Wahrscheinlich handelt es sich beim Tod Deiner Oma um einen sog. aussergewöhnlichen Todesfall, das heisst, dass die Oma wahrscheinlich leblos in ihrer Wohnung aufgefunden wurde. Da die genaue Todesursache nicht bekannt war, wurden der Arzt und die Polizei zur Abklärung beigezogen. Die Polizei hat hochstwahrscheinlich einen Bericht verfasst und an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Die Staatsanwaltsschaft ist berechtigt, Dir bei begründetem Interesse Auskunft zu geben. Dies erfolgt jedoch nicht telefonisch, da sonst jeder anrufen könnte. Ich würde mich in Lörrach kurz erkundigen, wie und unter welchen Umständen Du Akteneinsicht bekommen könntest. Dann weisst Du, ob Du den Weg auf Dich nehmen sollst oder nicht.

Das ist ein übliches Procedere. Wird jemand tot aufgefunden, ist zunächst einmal die Todeursache unklar und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Eventuell wird eine Obduktion durchgeführt, um die Todesursache eindeutig zu ermitteln.

Im Normalfall heißt es dann "Natürlicher Tod" und die Akte wird geschlossen, sowie die Leiche zur Bestattung freigegeben.

Auskunft darüber kann nur ein Anwalt in deinem Auftrag einholen.

Nein, Ermittlungsakteneinsicht gibt es nur, wenn ein Verfahrer eingeleitet wird und dann nur für die Anwälte. Du kannst die Familie aber fragen, was als Todesursache auf dem Totensschein eingetragen wurde. Wenn man dir nix sagt, wirst dues nie rausbekommen.

Todesursachenermittlung ist nichts besonderes, wird leider viel zu selten gemacht. Bei ungeklärter Todesursache, wenn der Arzt, der den Totenschein ausstellen soll, nix genaues festellen kann, keine entsprechenden Vorerkrankungen bekannt sind etc. sind solche Ermittlungen ganz normal. Das bedeutet nicht, daß ein krimineller Hintergrund vorliegen muß.

das kann nur ein Anwalt also musst du einen Anwalt damit bevollmächstigen. allerdings müssen deine Mutter und deine Tante (also die direkten Verwandten) darüber informiert worden sein, was das Ergebnis der Ermittlung ist/war

Einsicht in Ermittlungsakten nur durch einen Anwalt - und nur im Auftrag berechtigter Personen: Ehegatte, Kinder, Geschwister ... dann erst später: Enkel

Bei jedem unklaren Todesfall (leblos in Wohnung aufgefunden) wird automatisch ermittelt, wenn ggf. ein Fremdverschulden nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.