HILFE! Mieter beschwert sich ständig
Eine Mieterin hat sich bei mir darüber beschwert,dass eine Rinne über dem Balkon undicht sei und zudem verstopft ist. Es tropfte regelmäßig Wasser aus der undichten Stelle und das Wasser schwappte übermäßig auf den Balkon, so dass dieser unter Wasser stand (was aber schon immer ein Problem war und meiner Meinung nach bautechnische Gründe hat). Nun hatten wir vor ein paar Monaten die Dachdecker da, um die Rinne reinigen und reparieren zu lassen (aufgrund der Beschwerde). Heute stand dann die Mieterin erneut vor der Tür um sich zu beschweren, dass die Dachdecker einfach auf ihren Balkon gegangen sind (was aber schon Monate her war) und es müssten ja die Abflüsse vom Balkon gereinigt werden, weil das Wasser ja nicht abläuft... aber das soll dann bitte erst gemacht werden, wenn sie einen Aufpasser für ihre Wohnung da hat. Allerdings hatten die Dachdecker erst einen Tag vorher angerufen und morgens kamen sie bereits und die Mieterin ist berufstätitg, weshalb ich sie deswegen nicht damit belästigen wollte, nett gemeint gewesen, aber auch wieder nicht richtig.
Meine Fragen lauten wie folgt: 1. Ist sie nicht selbst für ihre Abflüsse zuständig und eigentlich auch für die Reinigung der Rinne über ihren Balkon? 2. Bin ich dafür verantwortlich, wenn die Dachdecker den Balkon betreten? 3. Muss ich überhaupt dafür einen Handwerker rufen, so lange ihre Wohnung nicht unter Wasser steht? 4. Was tun mit so einem stetigen Nörgelmieter?
Mich würde interessieren, wie das rechtlich so ausschaut. Danke schonmal für die Antworten.
8 Antworten
Darum kümmern muss sich der Vermieter, finanziell hängt es davon ab, ob es sich bei der Rinne/dem Balkon um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt und dementsprechend zahlt entweder der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Handwerker beauftragen und die Eigentümergemeinschaft zahlt.
Wie bereits geschrieben: Wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, zahlt die Gemeinschaft. Ob das hier der Fall ist, kann ich an Hand der gegebenen Informationen auch nicht beurteilen. Falls die Rinne Teil des Daches ist, gehört sie aber sehr wahrscheinlich zum Gemeinschaftseigentum, da das Dach üblicherweise Gemeinschaftseigentum ist.
Seltsam, aber ich lese hier nur: Mieterin, Mietrecht, Nörgelmieter, Mietwohnung und so.
Wie du jetzt auf Gemeinschaftseigentum kommst, erschließt sich mir wirklich nicht.
- Für die Abflüsse bist du zuständig 2. Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht. sollte da etwas zerstört werden, so sind die Handwerker zum Ersatz verpflichtet. 3. Wäre besser, selbst das Wasser kann dahin laufen und Schaden anrichten, es muss nicht unmittelbar die Wohnung der Mieter sein. 4. Schwierig, Kündigung wegen Störung des Hausfriedens!!
Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht.
Es geht anders, solange keine Gefahr besteht. Dreckige Regenrinne ist nunmal kein Notfall.
Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht.
Sehe ich anders. Der Balkon gehört ja mit großer Wahrscheinlichkeit zur Mietsache. Dort hat die Mieterin Hausrecht.
Wenn das alles schon einige Wochen zurückliegt, irgendwem muss entfallen sein, dass wir inzwischen Herbst haben und die Bäume ihre Blätter verlieren.
Nur kannst Du einer älteren Mieterin nicht zumuten, dass sie sich an der Regenrinne hochhangelt, um die Dachrinne über ihrem Balkon zu reinigen und auf Defekte zu überprüfen.
Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.
Nun ja, wenn Du Dein (Ver)Mietobjekt herunterkommen lässt, ist es kein Wunder, dass sich Mieter beschweren.
Wäre ich der Nörgelmieter, hätte ich erst mal die Miete gemindert. Dann hätte ich wegen Erfolglosigkeit einen anderen Nörgelvermieter gesucht ,-)
Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.
Handwerker müssen terminlich angekündigt werden. Jeder Mieter hat eine Privatsphäre. Es ist möglich, dass der Mieter nackt durch die Wohnung tänzelt und bestimmt nicht von Handwerkern begafft werden will. ;-)
Sehe ich auch so. Ich wohne im obersten Stockwerk, die Dachrinnen sind unter mir und keine Bäume weit und breit.
Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.
Ähm, nein. Der Balkon gehört - vermutlich - zur Mietsache. Der Mieter hat Hausrecht, muss also gefragt werden.
Entschuldige bitte, ich sehe da bislang keinen Nörgelmieter, sondern einen Mieter, der berechtigte Forderungen stellt. Wenn man das schon als "nörgeln" bezeichnen will, hast du natürlich recht. Was du dagegen tun kannst? Ganz einfach, dich um ihre berechtigten Anliegen kümmern - oder ignorieren und auf Mietminderung warten.
Für die Reinigung der Regenrinne bist du zuständig. Einen Handwerker "rufen" dürfte nicht ausreichen, du wirst ihn auch beauftragen müssen, damit er etwas macht (^^). Solltest du in der Lage sein, die Arbeiten fachmännisch auszuführen, kannst du das natürlich auch selbst machen.
Verstehe ich deine Schilderung richtig, dass du die Handwerker in/durch die Wohnung der Mieterin gelassen hast? Böser Fehler, der dir im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hätte einbringen können. Deine Mieterin hat in ihrer Wohnung das Hausrecht und hat gefragt zu werden, wenn jemand ihre Wohnung betreten möchte. Du als Vermieter bist nicht einmal berechtigt, einen Schlüssel zu ihrer Wohnung zu haben. Aber auch wenn die Handwerker "nur" ihren Balkon betreten haben (z. B. über das Dach oder so): ich kenne zwar den Mietvertrag nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass der Balkon zur Mietsache gehört. Das Hausrecht der Mieterin erstreckt sich auch darauf und sie hat gefragt zu werden, wenn ihn jemand betreten will - auch wenn es "nett gemeint" war, die Mieterin nicht belästigen zu wollen.
Als Nörgelmieterin habe ich sie nicht nur deswegen bezeichnet, sondern auch weil sie ständig bei anderen Mietern beschwert: der eine über ihr putzt nicht gründlich genug, der andere benutzt (versehentlich) ihre Wäscheklammern, jemand anderes hängt ihr wieder zu viel Wäsche auf... sie schreibt Mieter an was sie zu tun und zu lassen haben... ist ja in Ordnung, wenn man sich beschwert und ich sehe auch ein was meine Pflichten sind, aber die Dame schlägt einen Ton dabei an, der nicht nett ist. Und nein, ich habe sie nicht durch ihre Wohnung geführt, sondern die Dachdecker haben über eine Leiter ihren Balkon betreten und die darüberliegende Rinne repariert und ich wollte wissen, ob das rechtens war... ;)
Ich habe auch solch einen Vermieter. Bei uns muss man sich auch mit den Nachbarn rumstreiten, weil der Vermieter meint sich nicht kümmern zu müssen. Hand aufhalten und Miete einnehmen, nur das ist sein Job.
OK, mag sein, dass man sie deshalb als "Nörglerin" bezeichnen kann. Ich will das hier nicht beurteilen. Aber allein anhand der Fragestellung war absolut keine "Nörgelei" zu erkennen.
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Für ihren Abfluss ist die Mieterin selbst zuständig aber nicht für die Rinne über ihrem Balkon. Wie soll sie denn dorthin kommen?
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Praktisch ja, weil du ja den Handwerker bestellt hast.
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Keine Ahnung, da ich nicht so richtig weiß, worum es geht.
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Ignorieren
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Derzeit stehe ich aber auf der Seite deiner Mieterin.
Wie kommst du denn auf eine Eigentümergemeinschaft? Hast du andere Informationen als ich?