Hallo, mein Vermieter droht mir meine Terasse, auf meine Kosten, säubern und entrümpeln zu lassen, da diese nach seinen Sichtpunkten vermüllt sei! Darf er das?
Hallo, mein Vermieter droht mir meine Terasse, auf meine Kosten, säubern und entrümpeln zu lassen, da diese nach seinen Sichtpunkten vermüllt sei! Darf er das? Im Mietvertrag steht unter §2 Austattung der Wohnung das die Terasse zu den Räumen die gemietet wurden dazu gehört. Außerdem betritt er die Terasse jederzeit ohne uns zu fragen da diese frei zugänglich ist. Bei einzug hatte er uns versprochen das zu ändern, seit 11 Jahren warten wir nun darauf! Da wir aber jetzt eine 2 Jährige Tochter haben, wollen wir das die Terasse zugemacht wird da das Kind runterfallen kann(Terasse ist ca.60-70cm hoch). Ist er nun verpflichtet die Terasse zu zumachen?
4 Antworten
Wende dich mit diesen Problem am besten gleich am Montag an die verbrucherzentrale über Google findest du alle nötigen Daten, viel Erfolg
Verbraucherzentrale"
Der Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit zuständig. Er hat also dafür zu sorgen, dass man dort nicht runter fallen kann.
Dass du die Terrasse nicht "zumüllen" darfst, ist aber eine andere Sache. Damit verschandelst du ja auch das Haus. (Evtl. besteht Ungeziefergefahr)
Die Terasse liegt hinter dem Haus, man kann sie nur sehen wenn man zu den Carports läuft! Auf der Terasse stehen unsere beiden Fahrräder , ein Heimtrainer , unsere Gartenmöbel und ein paar Autoteile(Blechteile) die ich sowieso bald entsorge und nicht Hausmüll oder ähnliches! Das meiste Ungeziefer sammelt sich an den Mülleimern die direkt unter meinem Badezimmerfenster sind! Aber darf er an meinem Eigentum ran und es einfach so wegschmeißen? Soweit mir bekannt ist darf er die Terasse nicht mal betreten ohne uns um Erlaubniss zu fragen!
Geh zur Verbraucherzentrale und lässt euch beraten.
Wenn euch der Vermieter euch das schon vor 11 Jahren versprochen hat, wieso lasst ihr es so lange unberührt?
Ein ähnliches Problem hatte ich in meinem Haus - Der Mieter vermüllte die Terrasse, ich stellte ihn vor die Wahl: Aufräumen oder Geländer auf seine Kosten mit Balkonschutz. Er wählte die 2. Variante. Die Höhe der Terrasse lag bei 80cm. Als Eigentümer bin ich nicht zum Bau eines Geländer verpflichtet, es sei denn, ich habe dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter bei Mietbeginn abgeschlossen. Das hast du nicht bei der Übernahme beachtet.
Das Betreten der Terrasse ist dem Vermieter untersagt. Drohe ihm mit einer Unterlassungsklage.