Besuchsrecht (Patienten) ohne Ehe bzw, Lebenspartnerschaft

3 Antworten

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genau da liegt die antwort: der patient kann selber entscheiden, wen er sehen will... auch ehepartner müssen draussen bleiben, wenn der kranke es verweigert.

anders ist es, wenn man keine möglichkeit mehr hat sich zu äussern, nach op's oder ähnlichem... da können die nächsten angehörigen natürlich bestimmen,,,., falls zb kein gutes verhältnis herrscht hättest du pech gehabt.

hier kann aber ein patiententestament aufgesetzt werden, hinterlegt beim hausarzt

Es gibt kein Besuchsrecht, nur ein Hausrecht.

Demnach entscheidet der behandelnde Arzt und Klinichef, ob - nicht nur nach medizinischen Gesichstspunkten - du deine Freundin besuchen darfst und bestimmt demnach bei Streit oder Weigerung der Anghörigen der Patientin oder deren ausdrücklichn Wunsch auch, wie er das in deinem Fall regelt.

G imager761

Hallo. Das Besuchsrecht liegt überwiegend bei Familierenverhältnissen.Also Bruder Schwester,Vater,Mutter.Du als Freundin da kann nur der Arzt entscheiden ob ein Besuch zur Heilung des Patienten beiträgt.Ein weiterer Punkt ist was sagt der Patient dazu. Gruß Ralf

cereus 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 20:44

Als Patientin würde ich entscheiden ,wer mich besuchen darf , und nicht der Arzt .Das würde ich nie akzeptieren. Das kann man ja mit Patientenvollmacht.

user1481  14.10.2012, 20:49
@cereus

Im Vordergrund steht die Genesung des Patienten.Den Heilungsplan entscheidet der Arzt. Gruß Ralf