Nachtschicht mit 65 Jahren?

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Hallo, nachfolgend ein Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz - bitte Punkt 4 beachten! http://dejure.org/gesetze/ArbZG/6.html  Einfach ausdrucken und dem Chef vorlegen mit schriftlichem Antrag auf Tagesarbeitsplatz - eine Kopie davon an den Betriebsrat! Alles Gute!

Diese Forderung wird schon seit Jahrzehnten von den Gewerkschaften gefordert, aber die meisten Arbeitgeber erfüllen sie nicht. Wenn aber ein ärztliches Attest mit der Arbeitszeiteinschränkung: "kein Nachtdienst") vorliegt, bzw deine Schwerbehinderung vorliegt, muss der Chefarzt das akzeptieren.

Von gesetzlicher Seite gibt es da nichts, dass gegen den Nachtdienst mit 65 Jahren spricht. Eine Möglichkeit gibt es aber durchaus die sie weiterbringen könnte: sie muss damit aufhören so ein Feigling zu sein, über ihren Schatten zu springen und mit ihrem Chef reden... oh, und ganz wichtig: sie sollte echt damit aufhören es allen recht machen zu wollen und sich von allen ausnutzen zu lassen. An einem Gespräch mit dem Chef kommt sie nicht vorbei wenn sie will, dass sich etwas ändert - das bliebe ihr ja auch dann nicht erspart, wenn es ein entsprechendes Gesetz gäbe.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 21:03

Naja, das Urteil kann sie ihm auf den Tisch legen und gehen.

Außerdem: Nur weil jemand, der 65 Jahre auf dieser Welt lebt, auf Harmonie aus ist, finde ich es nicht gerade nett, sie Feigling zu nennen.

GoimgarDE  27.07.2015, 21:28
@bianchaneunzehn

Ist vielleicht nicht nett ändert aber nichts daran das es wahr ist.

Sie hat ja nur noch wenige Monate bis zu ihrer regulären Rente, wenn sie es nicht schon erreicht hat. Dann könnte sie ja auch auf Teilzeit umstellen. Dann muss sie eben einen Vertrag machen, dass sie generell nur noch zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten will.

meine Tante ist einem ähnlichen Alter & arbeitet auch in einer großen Pflegeeinrichtung, wo sie regelmäßig Nachtdienste machen muss.

Ihr Arbeitgeber erwartet von jedem Vollzeit - Arbeitnehmer unabhänging vom Alter die gleiche Anzahl an Nachtdiensten im Quartal. Einzige Chance dem zu entgehen: ärztliches Attest, das eindeutig besagt, das Nachtschicht gesundheitlich nicht möglich ist.

Einen anderen Schutz gibt es für ältere Arbeitnehmer meines Wissens leider nicht.