Bestellen als Geschäfts- oder Privatkunde?

3 Antworten

Es stellt sich zunächst die Frage, was für ein Unternehmen dein Vater hat. Ist es ein Einzelunternehmen (also er selbst), ist es egal, da Rechnungen an ihn immer geschäftliche Rechnungen für seine kaufmännische Tätigkeit sein können.

Wichtig ist, dass die USt. ausgewiesen ist (es sei denn, er ist Kleinunternehmer).

Tja, schwierig, denn du müsstest schon um Erlaubnis fragen, ob du deinen alten Herrn ein weiteres abschreibungsprlichtiges Gerät anschaffen sollst. Er kann von dem Gerät natürlich die UST steuerlich geltend machen, ist aber dann bei Werten über 150 € verpflichtet das Gerät auf 3 Jahre abzuschreiben und ob er darauf Lust hat, weis man nicht ohne gefragt zu haben. Auch als Unternehmer zahlt dein Herr die MwSt. des Rechners kann die allerdings dann wieder vom Staat bekommen sofern er das Gerät steuerlich erfasst.

Fragen kostet nix.

Bestellst du nun als Privatperson zahlst du ohnehin die MwSt und es ist fraglich, meist geregelt je nach Bundesland, ob du das Gerät unter Werbungskosten in eurer Einkommenssteuer erfassen kannst.

maschine2020 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 21:56

Der PC ist ja wie gesagt für ihn bzw. für's Geschäft und er hat mir beauftragt, da er selbst kein Internet nutzt.

Heißt also als Geschäftskunde zu bestellen ist die richtige Variante? Dann würde ich morgen nochmal die Steuernummer erfragen.

TutDirGut  08.12.2013, 22:13
@maschine2020

Wenns fürs Geschäft sein soll ist diese Variante durchaus sinnvoll.

Über die Firma bestellen, dann kann er ihn über die Steuer absetzen.