Bestandsschutz für Bäume
Hallo Leute, habe da eine Frage wir haben vor ca. 20 Jahren einen Wehnachtsbaum etwa 0.5 mvon unserer Grundstücksgrenze eingepflanzt. Uber die ganzen Jahre hat mein Nachbar immer wieder daran herumgeschnitten (Äste die über seinem Grunstückhat er ohne zu fragen abgesägt) Nun will er das wir den Baum fällen lassen,da er ihn stört, und droht gleich mit gerichtlichen Schritten. Nun die Frage Gibt es einen Bestandsschutz für Bäume und wenn wieviele Jahre müssen diese schon stehen ??? Falls das bundesland abhängig ist wir wohnen in NRW
3 Antworten
Da hängt nicht nur vom Bundesland, sogar von der Gemeinde ab. Du könstest bestraft werden, wenn Du den Baum fällst.
Der Nachbar darf an Deinem Baum nicht ungefragt sägen, Du bist aber verpflichtet, die überhängenden Äste zu kürzen.
Wenn der Baum keinen Schadern am Besitz des Nachbarn verursacht (Mauern zerstört oder zu viel Licht wegnimmt, darf er bleiben wo er ist.
Deine Gemeinde kann Dich aufklären (Bau-, Forstamt?).
Ist der Baum damals mit Zustimmung des Nachbarn gepflanzt worden? Dann bleibt er.
Er hat zumindest nicht widersprochen
Ganz so einfach ist das nicht. Das regelt jedenfalls das Landesnachbarschaftsrecht. Bei einer Fichte oder Tanne gibt es eh keinen Bestandsschutz.
Ja, der Baum hat Bestandsschutz da der Nachbar fünf Jahre Einspruchsrecht hat, die sind längst abgelaufen .Es ist halt nur die Frage ob Du relative Ruhe in der Nachbarschaft haben willst, oder nicht .Wenn ja, lass den Baum fällen und teilt Euch die Kosten. Krach mit Nachbarn kann echt dumm laufen . Mir wäre es ein Baum echt nicht wert..... Bäume können echt alles Licht nehmen und wirklich auf Dauer nerven. Nachbarschaftskrieg solltest Du unbedingt vermeiden er lohnt nicht.......