Darf ich Äste von einem Baum abschneiden?
Wir waren heute, für einen Osterstrauch, 3-4 kleinere Äste abschneiden.
Da fragte uns eine ältere Frau ob die Bäume uns gehörten und sagte das wir das nicht dürfen.
Daher möchte ich gern wissen wie da der Sachverhalt ist.
Die Bäume stehen auf einer Wiese, zu der man von fast allen Seiten drauf kann ohne einen Zaun übersteigen zu müssen. Die Wiese liegt in einem schönen Naturgebiet an der auch ein Wanderweg lang geht. Ob diese Wiese jemand gehört weiß ich nicht. Habe mir dazu aber bis jetzt noch nie Gedanken gemacht. Wir holen schon seit 1-2 dort immer vor Ostern unsere Birkenzweige.
Frage 1: Wenn diese Wiese keinen Besitzer hat, darf ich mir da Äste abschneiden?
Frage 2: Wenn diese Wiese jemand gehört, muss er das nicht irgendwie kenntlich machen? Durch Schild oder einen Zaun? Damit man es auch erkennen kann das es sich um Privateigentum handelt.
Frage 3: Wenn diese Wiese ein Naturschutzgebiet ist. Darf sie dann einer Privatperson gehören? Bzw. dürfte ich in dem Fall die Äste abschneiden?
Danke für Eure Hilfe!!! MfG
7 Antworten
jedes Grundstück gehört jemandem
v. a. bei Obstbäumen kann nicht jeder blühende Zweige mitnehmen...
im Bundesnaturschutzgesetz steht: "(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
ein Obstbaum ist keine wild lebende Pflanze sondern eine Kulturpflanze
= Osterstrauß von Weiden am Bach oder Hasel am Waldrand ist ok (geringe Menge!)...
Frage 1 = ohne Besitzer gibts nicht!
Frage 2 = nein, um Himmelswillen! - stell Dir den Schilderwald im Realteilungsgebiet in Franken vor wo die Grundstücke alle nur wenige Meter breit sind...
Frage 3 = natürlich gehören die Grundstücke im NSG auch jemanden, ist oft Privatgrund! und nein, dort darfst Du erst recht nix abschneiden = in den allermeisten NSGs ist per Verordnung die Entnahme von Pflanzenteilen grundsätzlich verboten!
gerneschön :-)
Irgendjemandem gehört das immer. Also Sachbeschädigung oder Diebstal bspw. wenn jemand eine Sonnenblume von einem Acker mitnimmt etc...
Aus dem Wald darf man bspw. auch nicht Moos mitnehmen, aber auch aus einem anderen Grund, das ist geschützt.
Obstbäume, von denen man die Äpfel bspw. pflücken darf, werden in unserer Gemeinde mit einem gelben Band um den Stamm markiert. Das ist aber eine lokale Regelung, dann darf man das. Kannst ja sowas in deiner Gemeinde anstoßen.
Naja, so lange das Moos keiner geschützten Art angehört und der Wald nicht privat, sondern staatlich, oder kommunal ist, darf man auch Moos mitnehmen. Es gilt dort allerdings wie bei allem die "Handstrauß"-Regel: man darf eine geringe Menge (z.B. einen Handstrauß Blumen, Zweige,...) für den eigenen Bedarf mitnehmen. Das gilt auch für äquivalente Mengen Moos, Blätter, u.s.w....
- Die Wiese hat einen Besitzer.
- Er braucht weder einen Zaun noch ein Schild hinmachen.
- Ihr dürft auf keinen Fall welche abschneiden.
Jeder Baum gehört irgendjemandem. Ohne Erlaubnis ist es folglich Diebstahl und Sachbeschädigung.
Es gibt in Deutschland kein Grundstück das niemandem gehört. Natürlich kann es öffentlicher Grund sein aber der gehört dann der Stadt.
Natürlich darf man nicht einfach etwas von einem Baum der einem nicht gehört abschneiden, wenn das jeder machen würde gäbe es bald keine Äste mehr an den schönen Sträuchern.
Gerade bei blühenden Sträuchern nimmt man den Insekten auch die Nahrungsgrundlage und bei Nutzbäumen den Besitzern die Ernte.
Ferner muss ein Baum oder ein Grundstück natürlich eingetragen sein (im Grundbuch) es muss aber nicht mit Schild in der Natur kenntlich gemacht sein. Es muss auch nicht eingezäunt sein.
Auch in Naturschutzgebieten gibt es privaten Besitz und der Rest ist öffentlicher Besitz. Ferner ist es in Naturschutzgebieten noch strenger mit dem Entwenden von Irgendwas.
Sehr ausführlich. Dankeschön!!!!