Besitz von Ex-Mitbewohner entsorgen?

8 Antworten

Du musst die Sachen mindestens zwei Monate aufbewahren.

Stell die Klamotten in den Keller und gut ist. Hast du keinen, musst du sie in deiner Wohnung belassen oder einen Unterstellraum ( Garage) anmieten

Carlzock 
Beitragsersteller
 25.08.2018, 10:42

Zwei Monate ab Einzugstag oder Auszugstag? Da liegen knappe vier Wochen zwischen den beiden.

Wenn er selber nicht den Anschein macht ,die Sachen zurück zu wollen und er auf Nachfrage nicht reagiert, kannst du mit den Sachen machen was du willst. Stell die Sachen vielleicht erstmal für ein zwei Wochen noch in den Keller und wenn er sich bis dahin nicht meldet ,behalte die Sachen

Idris164  25.08.2018, 10:37

Und nach drei Wochen kommt er und zeigt sie wegen Diebstahls an... sie muss ihm eine Frist setzen

Carlzock 
Beitragsersteller
 25.08.2018, 10:41
@Idris164

Und wenn er die danach immer noch nicht holt, ist es trotzdem Diebstahl soweit ich weiß. Denn Eigentümer ist immer noch er, nicht ich.

Idris164  25.08.2018, 10:42
@Carlzock

Habe es unten erklärt

....sofern Du weißt, wo er jetzt wohnt oder wie er zu erreichen ist, stelle ihm eine angemessene Frist, die Sachen abzuholen, bzw. sich zwecks Terminabsprache zu melden (Ein Zeuge dafür kann nicht verkehrt sein). Sollte diese Frist ablaufen, ohne dass er sich meldet oder er ausgemachte Termine nicht wahrnimmt, kannst Du den Kram entsorgen. Ich meine sogar, dass Du die Möglichkeit hast, Dir dadurch entstandene (Entsorgungs-) Kosten einzufordern....

Im Mieterschutzverein bist Du sicher auch nicht. Denn die könnten dir ganz genau auskunft geben. Ich kann nur meine glaskugel fragen und die sagt, schreibe ichn am besten mit Wückschein an, dann weißt Du das er deinen Brief auf alle Fälle bekommen hat. In dem brief schreibst Du ihm das Du seine Sachen 6 Monate aufhebst und dann gehören sie Dir. Ich glaube es sind 6 Monate. Gehe doch ganz einfach mal zum Mieterschutzverein.

Du schreibst ihm einen Brief ( Einwurf Einschreiben) mit einer Fristsetzung bis wann er die Sachen abzuholen hat. Falls er seine Sachen bis zum vereinbarten Termin nicht abholst wirst du das der Caritas oder einer anderen Einrichtung spenden. Sollte er etwas dagegen haben, erwartest du einen schriftlichen Widerspruch

Carlzock 
Beitragsersteller
 25.08.2018, 10:39

Den Rat habe ich auch in einigen Themen über Ex-Partner gesehen. Aber welches Recht erlaubt mir, so zu handeln, weil ich nicht der Eigentümer der Gegenstände bin?

Idris164  25.08.2018, 10:41
@Carlzock

Deshalb schreibst du ihn ja an und setzt im eine Frist.. wichtig ist Einwurf Einschreiben, wenn du ihn aufforderst deiner Handlung ( spenden) zu widersprechen, gibt er dir damit die Erlaubnis wenn er nicht reagiert

Carlzock 
Beitragsersteller
 25.08.2018, 10:45
@Idris164

Verstehe. Auch auf die Gefahr hin, dass das jetzt zu viel verlangt ist, aber den dazu passenden Paragraphen hast du nicht zufällig parat oder? Denn ich weiß aus Erfahrung nur zu gut, wie wichtig haarkleine und genaue Formulierung von Umständen und Sachverhalten ist in unserem perfekt strukturierten und absolut überschaubaren Rechtssystem.

Idris164  25.08.2018, 10:45
@Carlzock

Musst du raussuchen.. habe ihn auch nicht da

aber bei dem schreiben muss man keinen § angeben

Carlzock 
Beitragsersteller
 25.08.2018, 10:49
@Idris164

Kenn mich da leider nicht ausreichend genug aus. Weiß noch nicht mal, ob das ins Zivilrecht oder Mietrecht fällt.

Idris164  25.08.2018, 18:31
@Carlzock

je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände muss der Vermieter das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahren. Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, sollte er in dieser Zeit den Mieter auffordern, seine Sachen kurzfristig abzuholen. Gleichzeitig sollte er die Beseitigung ankündigen und den Wert der zurückgelassenen Gegenstände abschätzen. Steht die Wohnung noch halb voll mit Mietereigentum und lässt sich deshalb nicht weiter vermieten, könne der Vermieter von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern, betonen die Experten. Nicht aufbewahrt werden müssen sogenannte „herrenlose Sachen“ (§ 595 BGB).

das trifft auf dich auch zu, selbst wenn du nicht Vermieter warst

Carlzock 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 08:49
@Idris164

Das mit den zwei Monaten ist gut zu wissen, dann sind sämtliche Ratschläge, die eine zwei-Wochen-Frist per Brief empfehlen wenig brauchbar, wenn diese zwei Monate so oder so greifen.

Doch "herrenlose Sachen" ist wieder so ein schwammiger Begriff. Ab wann gilt etwas denn als herrenlos in diesem Fall?

Carlzock 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 08:53
@Carlzock

Edit verpasst:

"herrenlose Sachen" habe ich mal nachgeschlagen. Nach §959 BGB wird etwas herrenlos, wenn der ursprüngliche Eigentümer den Besitz aufgibt. In meinem Fall würde das ja heißen, wenn der Typ sagt "behalt es oder wirf es weg" aber das passiert ja nicht. Es heißt nur immer wieder "ich hol das noch ab, geht grad nicht" oder meine Aufforderung wird komplett ignoriert.