Besitz von Ex-Mitbewohner entsorgen?
Ich konnte dazu nichts konkretes im Netz finden, weil das ein sonderbarer Fall ist. Vergangenen Monat hatte ich einen guten Bekannten bei mir aufgenommen, der aus seiner Wohnung ausziehen musste (Eigenbedarf wurde angemeldet) und nichts rechtzeitig gefunden hatte. Jedoch habe ich mich mit ihm ziemlich übel zerstritten, nachdem es während des Zusammenlebens schon ein paar mal zu unangenehmen Auffälligkeiten kam und er ist inzwischen woanders untergekommen.
Jetzt ist jedoch zu klären, was ich mit seinen Sachen mache, die mir immer noch Platz wegnehmen und nicht abgeholt werden von ihm. Es sind größtenteils Klamotten, die in Taschen verstaut hier herum stehen, sowie ein Gefrierschrank, welcher ursprünglich als Geschenk mir überlassen wurde. Unter welchen Umständen und ab wann genau darf ich die Sachen entsorgen bzw. behalten?
Deswegen zu einem Anwalt laufen wäre für mich viel zu teuer und Vermutungen, wie ich sie in anderen Themen dieser Art bisher gesehen habe, helfen mir nicht weiter, weil ich keinen Nerv habe ein Schadensersatzverfahren zu riskieren.
Abschließend sei noch erwähnt, dass kein schriftlicher Vertrag entstand über eine WG oder etwas ähnliches. An der Miete hat er sich gar nicht beteiligt, jedoch an den Ausgaben für den Haushalt selbst.
8 Antworten
Du musst die Sachen mindestens zwei Monate aufbewahren.
Stell die Klamotten in den Keller und gut ist. Hast du keinen, musst du sie in deiner Wohnung belassen oder einen Unterstellraum ( Garage) anmieten
Ab Auszug
Wenn er selber nicht den Anschein macht ,die Sachen zurück zu wollen und er auf Nachfrage nicht reagiert, kannst du mit den Sachen machen was du willst. Stell die Sachen vielleicht erstmal für ein zwei Wochen noch in den Keller und wenn er sich bis dahin nicht meldet ,behalte die Sachen
Und nach drei Wochen kommt er und zeigt sie wegen Diebstahls an... sie muss ihm eine Frist setzen
....sofern Du weißt, wo er jetzt wohnt oder wie er zu erreichen ist, stelle ihm eine angemessene Frist, die Sachen abzuholen, bzw. sich zwecks Terminabsprache zu melden (Ein Zeuge dafür kann nicht verkehrt sein). Sollte diese Frist ablaufen, ohne dass er sich meldet oder er ausgemachte Termine nicht wahrnimmt, kannst Du den Kram entsorgen. Ich meine sogar, dass Du die Möglichkeit hast, Dir dadurch entstandene (Entsorgungs-) Kosten einzufordern....
Im Mieterschutzverein bist Du sicher auch nicht. Denn die könnten dir ganz genau auskunft geben. Ich kann nur meine glaskugel fragen und die sagt, schreibe ichn am besten mit Wückschein an, dann weißt Du das er deinen Brief auf alle Fälle bekommen hat. In dem brief schreibst Du ihm das Du seine Sachen 6 Monate aufhebst und dann gehören sie Dir. Ich glaube es sind 6 Monate. Gehe doch ganz einfach mal zum Mieterschutzverein.
Du schreibst ihm einen Brief ( Einwurf Einschreiben) mit einer Fristsetzung bis wann er die Sachen abzuholen hat. Falls er seine Sachen bis zum vereinbarten Termin nicht abholst wirst du das der Caritas oder einer anderen Einrichtung spenden. Sollte er etwas dagegen haben, erwartest du einen schriftlichen Widerspruch
Den Rat habe ich auch in einigen Themen über Ex-Partner gesehen. Aber welches Recht erlaubt mir, so zu handeln, weil ich nicht der Eigentümer der Gegenstände bin?
Deshalb schreibst du ihn ja an und setzt im eine Frist.. wichtig ist Einwurf Einschreiben, wenn du ihn aufforderst deiner Handlung ( spenden) zu widersprechen, gibt er dir damit die Erlaubnis wenn er nicht reagiert
Verstehe. Auch auf die Gefahr hin, dass das jetzt zu viel verlangt ist, aber den dazu passenden Paragraphen hast du nicht zufällig parat oder? Denn ich weiß aus Erfahrung nur zu gut, wie wichtig haarkleine und genaue Formulierung von Umständen und Sachverhalten ist in unserem perfekt strukturierten und absolut überschaubaren Rechtssystem.
Musst du raussuchen.. habe ihn auch nicht da
aber bei dem schreiben muss man keinen § angeben
Kenn mich da leider nicht ausreichend genug aus. Weiß noch nicht mal, ob das ins Zivilrecht oder Mietrecht fällt.
je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände muss der Vermieter das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahren. Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, sollte er in dieser Zeit den Mieter auffordern, seine Sachen kurzfristig abzuholen. Gleichzeitig sollte er die Beseitigung ankündigen und den Wert der zurückgelassenen Gegenstände abschätzen. Steht die Wohnung noch halb voll mit Mietereigentum und lässt sich deshalb nicht weiter vermieten, könne der Vermieter von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern, betonen die Experten. Nicht aufbewahrt werden müssen sogenannte „herrenlose Sachen“ (§ 595 BGB).
das trifft auf dich auch zu, selbst wenn du nicht Vermieter warst
Das mit den zwei Monaten ist gut zu wissen, dann sind sämtliche Ratschläge, die eine zwei-Wochen-Frist per Brief empfehlen wenig brauchbar, wenn diese zwei Monate so oder so greifen.
Doch "herrenlose Sachen" ist wieder so ein schwammiger Begriff. Ab wann gilt etwas denn als herrenlos in diesem Fall?
Edit verpasst:
"herrenlose Sachen" habe ich mal nachgeschlagen. Nach §959 BGB wird etwas herrenlos, wenn der ursprüngliche Eigentümer den Besitz aufgibt. In meinem Fall würde das ja heißen, wenn der Typ sagt "behalt es oder wirf es weg" aber das passiert ja nicht. Es heißt nur immer wieder "ich hol das noch ab, geht grad nicht" oder meine Aufforderung wird komplett ignoriert.
Zwei Monate ab Einzugstag oder Auszugstag? Da liegen knappe vier Wochen zwischen den beiden.