Kann mein Vermieter Küchengeräte wie Kühlschrank & Gefrierschrank auf meine Kosten entsorgen?

12 Antworten

Die Frage ist tatsächlich ob Du den Kühlschrank von der Vormieterin übernommen hast oder nicht. Wenn ja, dann bist Du verpflichtet den Kühlschrank zu entsorgen. Wenn nein, dann nicht.

Einen schriftlichen Vertrag muss es übrigens nicht geben. Verträge können auch mündlich oder durch "konkludentes Handeln" geschlossen werden.

Konkludentes Handeln bedeutet, dass Dein Handeln darauf schließen lässt, dass Du einem bestimmten Punkt zustimmst oder diesen wünscht. Man nennt das auch stillschweigende Einverständniserklärung.

Daraus, dass Du den Kühlschrank in der Wohnung belassen und vor Allem jahrelang genutzt hast, könnte man durchaus schließen, dass Du diesen übernommen hast.

Oder stand der Kühlschrank die ganze Zeit leer und Du hast den Vermieter mehrfach angemahnt diesen zu entfernen?

Man könnte argumentieren: Dein Vormieter und Du, ihr habt also einen Vertrag per "konkludentem Handeln" geschlossen. Die Vormieterin hat den Kühlschrank da gelassen und Du hast ihn genutzt. 

Man könnte aber auch argumentieren dass Du den Kühlschrank genutzt hast "weil er da war" und Du davon ausgegangen bist, dass er zur Wohnung gehört.  

Hier kommt es auch auf die Absprachen zwischen Dir und Deinem Vermieter an...

Zur Frage der Entsorgungskosten... Bist Du die Hauptmieterin? Also hast Du nur einen Mietvertrag und an die anderen beiden untervermietet? Oder habt ihr alle 3 einen gemeinsamen Mietvertrag?  

Ich würde vorschlagen dass Ihr 3 Euch die Kosten teilt... So teuer ist das doch nicht.

Ist das Mietverhältnis beendet, hat der Mieter die Wohnung zu räumen. 

Die Räumung bedeutet – auf einen einfachen Nenner gebracht – dass er die Wohnung so verlässt, wie er sie vorgefunden hat. Dazu gehört auch, dass er alle von ihm eingebrachten Gegenstände aus der Wohnung entfernt. Ausnahmen können sich nur ergeben, wenn die ehemaligen Mietparteien entsprechende Absprachen getroffen haben.

Gegenstände, die der Mieter beim Einzug übernommen hat, muss er nicht entfernen, es sei denn, sie sind in sein Eigentum übergegangen. Hat der Mieter beispielsweise die Einbauküche vom Vorgänger gekauft, muss er sie beim Auszug entfernen. Hat der Vorgänger jedoch seine Küche einfach in der Wohnung belassen, ohne dass sie vom Mieter gekauft wurde, muss er sie auch jetzt nicht entfernen.

luckylife22 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 09:00

Ich hab weder den Kühlschrank noch den Gefrierschrank genutzt, da ich meine eigenen Sachen hatte und um die Entsorgung dieser Dinge habe ich mich gekümmert.

Wir haben alle drei einen Mietvertrag/ alle 2 da eine ja schon ausgezogen ist.

NSchuder  12.08.2015, 09:04
@luckylife22

Ok, Du hast den Kühlschrank also gar nicht genutzt. Hast Du denn den Vermieter um Entsorgung gebeten - während der Mietzeit.

Ich würde da jetzt ehrlich gesagt gar nicht so eine Welle von machen. 

Hier im meiner Gemeinde kostet die Entsorung alter Kühlgeräte am Wertstoffhof "in haushaltsüblichen Mengen" gar nichts. Ich weiß aber von anderen Gemeinden, die da teilweise 20 Euro pro Gerät nehmen.

20 Euro sind für jeden von Euch 3en weniger als 7 Euro.

Die WG war schon mit einer Küche ausgestattet in der ein Kühlschrank und ein Gefrierschrank stand.

Und? Die Frage ist, sind Küche, Kühl- und Gefrierschrank überhaupt mietvertraglich vermietet? Oder wer hat sie angeschafft?

Bin ich tatsächlich für die Entsorgung der beiden Sachen verantwortlich?

Ja. Den letzten beißen die Hunde und wenn der VM Rückgabe in dem vermieteteten Zustand fordert, hast du eben Einbauten zu entfernen. Wer die von euch drei angeschaftt und zurückgelassen hat, muss ihn nicht interessieren; es gilt ein Rückbaupflicht in den Zustand bei Mietbeginn, den derjenige schuldet, der die Whg. zurückgibt :-O

Er behauptet auch dass ich diese Dinge übernommen habe.

Klingt plausibel. Die zurückbleibenden M legten wohl Wert darsuf, dass sie dort bleiben. Wenn der VM sie nicht von Anfang an bereitgestellt oder bei Auszug der Mädels angekauft und übernommen hat, wem gehören sie dann wohl?

Kann mein Vermieter diese Sachen einfach auf meine Kosten entsorgen?

Ja, wenn er dich trotz Aufforderung unter Fristsetzung vergeblich dazu aufgefordert hat.

Erwartest du eine Kaution zurück? Dann darfst du bewesien, dass dieser Einbehalt wg. der Entsorgung tatsächlich ungerechfertigt erfolgte. Wie wollte dir das gelingen?

G imager761

johnnymcmuff  12.08.2015, 13:25

Und? Die Frage ist, sind Küche, Kühl- und Gefrierschrank überhaupt mietvertraglich vermietet?

Sachen müssen nicht im Mietvertrag stehen um als mitvermietet zu sein, es reicht aus, wenn sie bei Einzug schon drin sind, so stehts im Mietrechtslexikon.

Oder liege ich da falsch?

Also ist auch nicht der Mieter für die Entsorgung verantwortlich und trägt auch keine Kosten:

Mietrecht: Einbauküchen

Eine vorhandene Küche ist mitvermietet. Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

MfG

Nun hier die Frage/-n: Bin ich tatsächlich für die Entsorgung der beiden Sachen verantwortlich? Kann mein Vermieter diese Sachen einfach auf meine Kosten entsorgen?

Waren die Gegenstände schon in der Wohnung bei Anmietung und gab es keine Vereinbarung mit Vormietern zwecks Übernahme, dann sind diese Sachen mitvermietet ( auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen ) und der Vermieter muss entweder für Ersatz sorgen oder auf seine Kosten entsorgen.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass die Sachen mitvermietet sind und es somit Vermietersache ist die Sachen auf seine Kosten zu entsorgen.

MfG

Johnnymcmuff

Wenn die Geräte bei deinem Mietbeginn bereits da waren, sind sie mitvermietet. Keinesfalls bist du nun für die Entsorgung zuständig, weder materiell noch finanziell. Teile das so dem Vermieter mit, sobald er dir eine Rechnung gelegt hat. Was er jetzt meint, ist uninteressant. Möglicherweise ist es ein (unzulässiger ) Versuch, euch/dir Geld aus der Tasche zu ziehen. So nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde".

Also,  normalerweise gehört alles, was beim Einzug in der Wohnung war, dem Vermieter (es sei denn, der Vormieter übergibt dem Nachmieter persönlich irgendetwas oder ähnliches). Es müsste dann auch im Mietvertrag erwähnt werden, dass folgende Geräte nur gemietet sind. Wenn nichts in deinem Vertrag steht, kann er nicht so handeln. Vielleicht hilt es, wenn du ihm ein kurzes Schreiben eines Rechtsanwaltes zukommen lässt, in dem ihm sein Vorhaben und vor allem auf deine Kosten untersagt wird.

johnnymcmuff  12.08.2015, 13:30

Also,  normalerweise gehört alles, was beim Einzug in der Wohnung war, dem Vermieter (es sei denn, der Vormieter übergibt dem Nachmieter persönlich irgendetwas oder ähnliches).

Dem stimme ich voll zu.

Vielleicht hilt es, wenn du ihm ein kurzes Schreiben eines Rechtsanwaltes zukommen lässt, in dem ihm sein Vorhaben und vor allem auf deine Kosten untersagt wird.

Ich würde es billiger halten.

Einen Brief per Einwurfeinschreiben schicken. Jegliche Verantwortung von sich weisen und in dem Schreiben folgendes angeben:

Mietrecht: Einbauküchen

Eine vorhandene Küche ist mitvermietet. Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

MfG

BarbaraAndree  12.08.2015, 19:04
@johnnymcmuff

Super! Dem Vorschlag schließe ich mich sofort an!

luckylife22 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 09:08

Kennst du so eine Seite wo mir ein Rechtsanwalt mal seinen Rat geben würde?

johnnymcmuff  12.08.2015, 13:31
@luckylife22

Ist doch viel zu teuer, mein Vorschlag reicht aus und ist wesentlich günstiger.