Zwangsräumung , ohne Gerichtsvollzieher möglich?
Ich habe mal eine frage.
Leider habe ich vor Gericht , gegen meinen Vermieter verloren ( Zahlungsrückstände , jedoch berechtigt von meiner Seite aus ) da es meine Anwältin für nicht nötig erhalten hat vor Gericht zu erscheinen und der Richter einfach beschlossen hat Pech gehabt.
Den Titel hat der gute man letzte Woche erhalten.
Meines Wissens nach muss er ja die Zwangsräumung mit einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden und dies Schriftlich mitgetitelt werde ( nach Zugang des Schreibens 3 Wochen Zeit laut meines Wissens).
Da ich aber meinen Vermieter alles zu traue da er schon 2 mal bei mir eingebrochen ist und wie er mir heute gesagt hat wenn ich nächste Woche kurz weg bin Knackt der mir die Wohnung auf und wirft alle Sachen auf den Müll.
Wie gesagt 2 Anzeigen hat er schon von mir erhalten wegen Hausfriedensbruch.
Des weiteren ist das Problem das er mir ja so oder so ständig den Namen v. der Klingel und Briefkasten abreist so das keine post ankommt ( Postfach ist eingerichtet aber da landet ja auch nicht alles ).
Nun ist die frage , ist er berechtigt auch ohne Gerichtsvollzieher die Wohnung aufzubrechen und meine Sachen zu entsorgen , und falls er es tun sollte welche Schritte könnte man da eventuell einleiten ?
7 Antworten
So weit ich das weiß gibt es die sogenannte " Frankfurter Räumung ". Bei dieser Räumung darf ein Vermieter mit dem Gerichtsbeschluss unter Auflagen des Gerichtsvollziehers die Wohnung Zwangsräumen lassen. Und das ohne das der Gerichtsvollzieher dabei anwesend sein muss. Der Vermieter muss dann alle Gegenstände, Möbel usw. in einem für den Mieter und Gerichtsvollzieher zugänglichen Räumen einlagern. Insgesamt ist dieses Vorgehen nicht gänzlich Unumstritten. Desweiteren haftet der Vermieter für alle entstandenen Schäden an den Gegenständen, Möbel usw... Da wäre es also äußerst Ratsam im Vorfeld alles zu Dokumentieren, und nach der Räumung ebenfalls noch einmal alles auf Schäden zu Sichten.
Ich möchte ja kein Klugscheisser sein aber das ist Falsch. Grob umschrieben: Bei der Berliner Räumung übt der Vermieter das Vermietpfandrecht nach 562 BGB aus. Nach 885a erfolgt die Rechtsgrundlage. Es verbleiben alle Möbel und Gegenstände innerhalb der Wohnung. Mit dem auswechseln der Schlösser und der weitergabe der dann neuen Schlüssel, erfolgt die Übergabe an den Gerichtsvollzieher. Oder aber der Vermieter räumt optional die Wohnung. Bei der ersten Variante der Räumung sollen die Kosten für alle niedrig gehalten werden.
Darüber hinaus gibt es noch die Hamburger Räumung die dann in 2 Schritten erfolgt. Schritt 1 wäre der Austausch der Schlösser und die Vergabe des Räumungsauftrags an ein Unternehmen. In diesem Fall hätte der Mieter dann 14 Tage Zeit die Wohnung selbst zu räumen. Nach den 14 Tagen würde dann das beauftragte Unternehmen mit der Räumung beginnen, falls der Mieter bis dahin untätig gewesen sein sollte.
Im ganzen und Vollumfänglich nachzulesen auf Immoverkauf 24.
Ja das kenne ich , aber laut meines neuen Anwalts geht das nicht so einfach und das würde eigentlich nicht durch gehen .
Habe mir das mal durchgelesen
Unstrittig ist aber, dass du die Wohnung zu räumen hast. Solche Mieter sind dann dem Vermieter nicht mehr zuzumuten.
Nein, ohne Gerichtsvollzieher geht da nichts. Wenn das vollstreckbare Räumungsurteil vorliegt und der Mieter dennoch nicht aus der Wohnung auszieht, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher zwangsräumen zu lassen. Das Zwangsräumungsverfahren wird eingeleitet durch einen entsprechenden Zwangsräumungsantrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts.
Allerdings schlecht, wenn keine Klingel/Postkastenschilder mehr vorhanden sind.
Manche Vermiete gehen nach einem Räumungsurteil in die Wohnung des Mieters und räumen diese leer und wechseln das Schloß aus. Das ist unzulässig und strafbar und verpflichtet zu Schadensersatz. Mach Fotos oder ein Video von Deiner Wohnung, damit Du Deinen Schaden dokumentieren kannst.
Das erlassene Urteil ist im übrigen vorläufig vollstreckbar. Dein neuer Anwalt muß daher auch entsprechenden Vollstreckungsschutz für Dich stellen.
Danke , die Antwort sagt doch alles .. Klar habe ich Fotos gemacht bzw mache Fotos.
Wenn soll es alles mit Rechten dingen zu gehen , dann bin ich der Letze der sich quer stellt etc
Wenn soll es alles mit Rechten dingen zu gehen , dann bin ich der Letze der sich quer stellt etc
Du stellst Dich doch jetzt schon quer. Wie lange hattest Du Zeit, um was anderes zu finden und jetzt willst Du nochmal verzögern und nochmal und vielleicht geht dann immer noch was?
Und was machst Du, wenn der GV tatsächlich vor der Tür steht und auf der Straße der Umzugswagen mit den Packern?
Na ja, der FS hat ja noch nicht einmal den Räumungstermin vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt bekommen. Das heißt: Dieser setzt eine letzte Frist vom meist drei Wochen zur freiwilligen Räumung. Verstreicht auch diese, erfolgt die eigentliche Zwangsräumung.
Bei allen Unzulänglichkeiten (keine Namensschilder) ist da noch immer ein bißchen Zeit,um sich zu kümmern.
Er stellt sich doch spätestens von dem Moment an quer, wo er die fristlose Kündigung erhalten hat.
Ich denke, dass viele Menschen, die die fristlose Kündigung erhalten nicht überlegt handeln und/oder auch nicht immer gleich eine Ersatzunterkunft anmieten können. Wie ist es sonst zu erklären, dass viele säumige Mieter am Tag des Räumungstermins noch in ihrer ehemals angemieteten Wohnung anzutreffen sind, ja einige sogar vom GV geweckt werden müssen.
Ich könnte jetzt viel schreiben aber folgendes dürfte reichen:
Wenn letzte Woche das Urteil gesprochen wurde, dann kann Du dagegen noch angehen.
Nun ist die frage , ist er berechtigt auch ohne Gerichtsvollzieher die Wohnung aufzubrechen und meine Sachen zu entsorgen , und falls er es tun sollte welche Schritte könnte man da eventuell einleiten ?
Das wäre Hausfriedensbruch, was man anzeigen kann, verbotene Eigenmacht usw.
Wieso kam Dein Anwalt nicht? Den würde wechseln und ggf. melden bei der Anwaltskammer.
Meines Wissens nach muss er ja die Zwangsräumung mit einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden und dies Schriftlich mitgetitelt werde ( nach Zugang des Schreibens 3 Wochen Zeit laut meines Wissens).
4 Wochen:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Raeumungsklage-Versaeumnisurteil-DRINGEND--f4971.html
Hi , ja das war ich auch schon am überlegen das zu melden .
ich verstehe ja alles aber nicht sowas , wie gesagt und das mit der Räumung ohne Gerichtsvollzieher steht ja auch überall das dass eigentlich alles nicht so rechten ist.
Wie gesagt mein Anwalt neuer wird sich drum kümmern , weil ich kam ja nicht mal zu Wort bei Gericht und dann hat mir die Anwältin das Urteil auch erst über ne Woche zu Spät zu kommen lassen so das ich auf gut Deutsch hinterher laufen musste
Du "behauptest" dass die Mietkürzung berechtigt war und Du einen Richter gnadenlos hattest; da erzähle ich Dir mal eine meiner Erfahrungen:
Eine ehemalige Partnerin bekam die fristlose Kündigung weil ich angeblich dauerhaft dort wohnen würde und sie Schuld an einer Schimmelbildung haben soll.
Die erste Instanz hat sie verloren und in der nächsten Instanz vor drei Richtern hat sie haushoch gewonnen.
Man hat dem Vermieter das ganz klar vor der Urteilsbegründung gesagt und uns gefragt ob wir uns einigen könnten; was wir ablehnten.
Anschließend sind wir zu ihm hin und haben unter Zeugen die Kündigung übergeben.
Man was der dumm aus der Wäsche geschaut.
Also noch ist nicht unbedingt alles verloren.
Deine Möglichkeiten:
- Nächste Instanz
- Räumungsschutz beantragen
- Sich mit Vermieter einigen
- Das Geld bezahlen um die fristlose Kündigung vom Tisch zu bekommen
Hast Du die Mängel nachweislich dem Vermieter gemeldet und wer hat die Höhe der Mietminderung festgelegt?
Wie hoch ist die Miete, wie hoch war die Mietminderung und über welchen Zeitraum wurde gemindert?
Bitte alle Fragen beantworten.
Was mich aber auch wundert, das mit Deiner Anwältin und dem Unfall. Man hat garantiert ein Handy und hätte bei Gericht anrufen können; sorry das klingt unglaubwürdig.
Also es sind 3 Monatsmiete gewesen da er die Tür nicht reparieren wollte und ich sie auf meine Kosten reparieren lassen habe .
Des weiteren hat er mir den Schrank kaputt gemacht
Alles hab ich natürlich ordnungsgemäß an in verschickt sogar über meine Anwältin.
Und zu Thema einig werden die fristlos Kündigen wurde mir von einen netten Herren überbrachte , der mir auch gesagt hat wenn ich nicht Ausziehr er mit körperliche Gewalt androht .
Das habe ich Natürlich angezeigt bei der Polizei.
Und ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung , was fast klappt .
Des Weiteren wohnt sein Sohn neben an und er sorgt dafür daß die Schilder von der Klingel verschwinden damit ich bloß keine Post erhalte etc
Das hab ich sich angezeigt weil er sich dabei vom Nachbarn erwischen lassen hat.
Hinzu kommt noch das er mir 4 Monate verweigert hat das die Telekom an die Telekom Kasten kann damit ich Internet habe , er würde es stellen bzw er zapft ne Leitung an und ich bekomme ne repeter.
Ich habe meine Anwältin gebeten das sie Zeigen von meiner Seite lädt , anscheinend war sie wider nicht die hellste kerze .
Ich habe da gesessen und wusste nicht wie mir Geschieht
Die Tür Reperatur hat mich 1200€ gekostet plus ne neue Unterschrank für die Küche etc .
Da kommen wir auf Summa sumarum 1500€ Schaden.
Alles per Post und Einschreiben versendet
War die Tür nicht mehr verschließbar so darf man natürlich eine Ersatzvornahme machen, aber ich denke hier war zwar die Tür defekt und Du hast irgendwann die Nase voll gehabt und hast es machen lassen.
Das ist dann korrekt, wenn man die Mängelanzeige unter genauer Fristsetzung nachweislich gemacht hat und darauf hingewiesen hat das man nach Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme macht und mit der übernächsten Miete verrechnen wird.
Dann macht man auch keine Mietschulden die zu einer Räumungsklage berechtigen!
Des Weiteren wohnt sein Sohn neben an und er sorgt dafür daß die Schilder von der Klingel verschwinden damit ich bloß keine Post erhalte etc
Einstweilige Verfügung gegen Vermieter und dessen Sohn erwirken.
Ja das ist mir klar aber hinter ist man immer schlauer.
Das mit einstweiligen Verfügung wäre jetzt auch ne Option
... also, kein Beklagter verliert seinen Mietprozess, weil sein Jurist nicht erscheint. Da kann also etwas nicht stimmen.
Und eine Räumung ankündigen müssen wir auch nicht, für wen denn?
Doch müssen Gerichtsvollzieher , wofür gibt es das Gesetz.
Hast du dir den Link nicht durch gelesen der gepostet worden ist ?
Anscheinend nicht
... wer spricht vom GV? Laut Frage wird dem Vermieter alles zugetraut und der muss eben nicht müssen, und nur das schreibe ich.
Wenn Du nicht bezahlst, dann hast Du jedes Recht auf diese Wohnung verwirkt.
Noch dazu, wenn das Gericht gegen Dich entschieden hat.
Wieso nimmst Du nicht einfach Deinen Kram und ziehst aus, wie sich das gehören würde?
Kann ich dir sagen , weil mit Bandscheinevrofall ist eh schon alles im A*** des weiteren des weiteren haben wir Widerspruch gegen das Urteil eingelegt bzw der andere anwalt
Bandscheibenvorfall lässt sich doch ganz leicht operieren - sogar mit einer Sonde, wo die Öffnung nur ein paar cm beträgt.
Ja ich bete das die endlich mal sich da entscheiden , mir egal op etc pp ..
Wie gesagt ich habe alles in die Wege geleitet nur aufbrechen ist nicht die feine englische 'Art das haben mir die Polizisten auch schon beim einbruch gesagt
Doch wie auch immer, aus der Wohnung musst Du raus. Deine Anwältin hatte keinen Bock, weil sie weiss dass Du verlieren wirst. Es ist seine Wohnung, und in die kann er hinein wie er will. Auch aufbrechen.
Nein Aufbrechen kann er nicht , das hat mir sogar die Polizei gesagt nach dem ich die mehrmals gefragt habe zwecks Räumung
Du kannst jammern wie Du willst, Lukas. Du hast nicht bezahlt und es ist seine Wohnung. Basta - Du wirst wieder verlieren, wenn Du Einspruch erhebst, und letztlich bezahlst Du alle Gerichtskosten.
und letztlich bezahlst Du alle Gerichtskosten.
Er weiß doch ganz genau, dass da nichts zu holen ist. Darum kann er dieses Spiel gefahrlos immer weiter treiben und der Vermieter ist der A..., der am Ende auf allen Kosten sitzen bleibt. Eigentlich müßte man solche Mieter von der Polizei abholen lassen können. Ein Räumungsverfahren wegen nicht bezahlter Mieten sollte direkt einher gehen mit einem Betrugsverfahren und am Ende stehen zwei Urteile. Eines, dass er die Wohnung oder das Haus zu räumen hat und das andere, dass die direkte Einweisung in eine JVA bedeutet. Gleichzeitig erhielte der Vermieter die Möglichkeit, die gesamte verwertbare Habe zu verwerten und den Rest zu entsorgen. So wäre es richtig.
Bandscheibenvorfall lässt sich doch ganz leicht operieren - sogar mit einer Sonde, wo die Öffnung nur ein paar cm beträgt.
Du hast Röntgenaugen und bist Facharzt dass Du das beurteilen kannst?
Nicht jeder BSV wird oder muss operiert werden.
Deine Anwältin hatte keinen Bock, weil sie weiss dass Du verlieren wirst.
Noch so ein Müll.
Du kannst jammern wie Du willst, Lukas. Du hast nicht bezahlt und es ist seine Wohnung. Basta - Du wirst wieder verlieren, wenn Du Einspruch erhebst, und letztlich bezahlst Du alle Gerichtskosten.
Und weiter geht der Müll.
1. Wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig kann man auch noch etwas dagegen machen, dagegen angehen oder Vollstreckungsschutz beantragen.
2. Noch ist die Wohnung im Besitz des Schuldners, erst durch die Übergabe durch einen Gerichtsvollziehers oder des Schuldners geht sie wieder in seinen Besitz über.
Bitte nicht antworten wenn man keine Ahnung hat; auch wenn ich Deinen Unmut verstehen kann.
Vielen Dank für die Antwort , ich kann ja verstehen das hier einige ( eigentlich kann ich es nicht verstehen) ausrasten ..
Nur nebenbei wenn meine Anwaltin gewusst hätte das ich von vornherein verleire hätte sie ja glaube ich auch nicht die klage erwiedert ..
Manchmal sollte man seine Wortwahl überdenken
Du hast mit Deinem Kommentar sicherlich die antwortende Userin gemeint, richtig?
Dann hast Du ihn aber falsch gesetzt!
Du gehst entweder auf Kommentieren unter der Antwort oder auf die drei Punkte unter dem Kommentar zu dem Dein Kommentar gedacht ist.
So könnte ich jetzt Dein Kommentar falsch verstehen.
Ja sorry bin gerade nur etwas neben der Spur , weil diese Drohung und Nachstellung mir echt auf den keks gehen von meinen Vermieter ich versteh ja sein Unmut aber ich muss mir von meinen Vermieter nicht drohen lassen
Deinen Bandscheibenvorfall hat ja nicht der Vermieter zu verantworten. Was hat das mit deiner Mietzahlungspflicht zu tun?
Berliner Räumung ist das.