"Besenrein" im Mietvertrag, und die Tapete und Schäden vom Vormieter?

3 Antworten

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Die Wohnung hat dir der Vermieter zu übergeben gehabt. Hat er nicht gemacht, du hast kein Übergabeprotokoll, das den Zustand bei Mietbeginn beschreibt. Du hast den Vermieter nicht in Verzug gesetzt in der Wohnung Änderungen herbeizuführen. Den Zustand "besenrein" hast du kostenfrei hergestellt. Dein Opa war Vormieter - das ist hierbei unerheblich.

Hat dir der Vermieter Schönheitsreparaturen im MV aufgetragen, dann musst du diese ausführen aber den Vermieter mit 50% daran beteiligen.

Die Wohnung gibst du besenrein zurück. Wände und Decken sind in neutralen Farben oder in weiß zu halten bei der Rückgabe. Die grellen Farben sind unzulässig. Tapeten darfst du entfernen. So und nicht anders ist die Lage.

Den Keller musst DU natürlich beräumen!

Besenrein heist: Mit dem Besen grob gereinigt, Dübel und eigene Einbauten entfernt, Dübellöcher unverschlossen, Fenster nicht geputzt. Spinnweben entfernt.

Da dir die Wohnung bei Einzug unrenovirt übergeben wurde (??), ist sie auch unrenoviert zurück zu geben.

  1. Was ist im Mietvertrag geregelt
  2. Renovieren musst du erst nach angemessener Zeit -- was üblicherweise 5 Jahre sind
  3. i.d.R musst du auch nur dann renoviert übergeben, wenn Du renoviert übergeben bekommen hast (war ja wohl nicht der Fall - kannst du es beweisen?)
AccioHimbeere 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 13:22
  1. Im Mietvertrag steht wörtlich: "Die Wohnung ist zum Vertragsende (Kündigungsfrist) besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand inklusive aller Schlüssel dem Vermieter zu übergeben."
  2. Also insgesamt wurde circa 17 Jahre nicht mehr renoviert. Mein Opa hat damals bei seinem Einzug Boden verlegt, aber das wars auch schon.
  3. Da hab ich im Notfall auch noch ganz viele Videos und Bilder! Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das meinem Vermieter nicht klar war (also wie dreckig alles war).

Ich mache mir eher Sorgen, dass er am Ende sagen kann ich muss hier neu Boden verlegen, dort tapezieren, hier streichen (wie zum Beispiel in der Küche, die ich ja nicht Mal für mich selber gestrichen hab).

DerEinsiedler  10.08.2021, 13:25
@AccioHimbeere

Für den Zustand vor deiner Übernahme musst du nicht geradestehen.

AccioHimbeere 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 13:27
@DerEinsiedler

Ah Gott sei dank. Danke ihnen für die schnelle Antwort!
Und wie steht es mit den nicht weißen oder tapezierten Wänden? Weil im Mietvertrag steht nichts von tapezieren oder renovieren.