"Besenrein" im Mietvertrag, und die Tapete und Schäden vom Vormieter?
Also vorweg sollte ich sagen, dass ich mir natürlich auch schon ähnliche Fragen angesehen habe, aber die Antworten gehen immer etwas auseinander. So wie ich es bisher verstanden habe, heißt Besenrein nur den Boden reinigen.
Ich beschreib Mal kurz meinen Fall. Ich ziehe Ende diesen Monats nach 2 Jahren aus der unteren Wohnung in einem Haus aus. Über mir wohnt mein Vermieter. Vor mir hat mein Opa in der Wohnung gewohnt (fast 15 Jahre) und ohne dessen Worte an meinen (noch) aktuellen Vermieter, hätte er die Wohnung wohl eher als große Abstellkammer genutzt.
Als ich eingezogen bin (mein Opa ist in eine Seniorenwohnanlage),war hier alles voller Dreck. Überall waren Nikotin-Reste, Müll, alte Möbelstücke, der Boden war dreckig, die Türen etc.Es gab ja einen Grund wieso meinem Opa so eine große Wohnung zu viel geworden ist. Eigentlich übernimmt man eine Wohnung ja sauber, aber ich hab mich damals einfach darum gekümmert weil ich ungerne Streit verursache und mein Vermieter ja auch einfach nicht hätte vermieten können. In einem Raum musste ich auch den Boden erneuern, Rauchmelder gab es sowieso nie. Eine Heizung stand vorher schon auf... Backsteinen? Also die wurde nie richtig befestigt. Außerdem wurde mir zwar der Keller vermietet, aber da mein Opa dort noch mehr Müll gelassen hat - Konnte ich ihn nie nutzen.
Als ich eingezogen bin hab ich nur einen Flur weiß gestrichen. Die Küche habe ich nie gestrichen (sie ist also von meinem Opa noch fleckig "weiß"), im Schlafzimmer ist eine Wand Schwarz/Glitzer Tapeziert, eine andere Wand ist zum Teil Magenta. Im Büro sind auch circa 75% Magenta. Das kurz als "Background".
Im Mietvertrag steht nur "Besenrein". Mein Plan war es jetzt auch wirklich nur den Boden und vielleicht groben Dreck zu reinigen. Wo ich nachlese ist sich niemand sicher wie weit Besenrein geht. Ich kann mir nicht vorstellen dass er die Wohnung nochmal vermietet (sie ist einfach nicht im Zustand dafür, die Heizung fällt immer wieder aus, die Fenster gehen manchmal nicht richtig zu etc). MUSS ich dann also weiß streichen oder neu tapezieren? Und in wie fern bin ich für die Schäden meines Opas verantwortlich? Eine richtige Schlüsselübergabe oder Besichtigung gab es nicht, ich hab den Schlüssel von meinem Opa bekommen und damals dann einige Wochen nur geputzt und aufgeräumt.
In einem Raum hängt die Tapete inzwischen auch von der Wand ab bzw zum Teil ist eine zweite darüber, da es dort wohl zu Zeiten von meinem Opa Wasserschäden gab (unter der Tapete siehts auch bös' nach Schimmel aus, aber mein Vater meinte das wäre getrocknet und nicht schädlich). Ich würde ungern noch mehr in die Wohnung stecken, als ich bisher schon musste, gerade die Schäden welche ich nicht Mal verursacht habe.
In meiner Zeit hier war ich sehr rücksichtsvoll, auch wenn es oben Mal laut wurde, weil ich Streit mit dem Vermieter gerne aus dem Weg gehe. Es wäre schön wenn ich es auch so beenden kann. Kennt da jemand eine rechtliche Lage/Gesetz, die ich im Notfall nennen könnte?
3 Antworten
Die Wohnung hat dir der Vermieter zu übergeben gehabt. Hat er nicht gemacht, du hast kein Übergabeprotokoll, das den Zustand bei Mietbeginn beschreibt. Du hast den Vermieter nicht in Verzug gesetzt in der Wohnung Änderungen herbeizuführen. Den Zustand "besenrein" hast du kostenfrei hergestellt. Dein Opa war Vormieter - das ist hierbei unerheblich.
Hat dir der Vermieter Schönheitsreparaturen im MV aufgetragen, dann musst du diese ausführen aber den Vermieter mit 50% daran beteiligen.
Die Wohnung gibst du besenrein zurück. Wände und Decken sind in neutralen Farben oder in weiß zu halten bei der Rückgabe. Die grellen Farben sind unzulässig. Tapeten darfst du entfernen. So und nicht anders ist die Lage.
Den Keller musst DU natürlich beräumen!
Besenrein heist: Mit dem Besen grob gereinigt, Dübel und eigene Einbauten entfernt, Dübellöcher unverschlossen, Fenster nicht geputzt. Spinnweben entfernt.
Da dir die Wohnung bei Einzug unrenovirt übergeben wurde (??), ist sie auch unrenoviert zurück zu geben.
- Was ist im Mietvertrag geregelt
- Renovieren musst du erst nach angemessener Zeit -- was üblicherweise 5 Jahre sind
- i.d.R musst du auch nur dann renoviert übergeben, wenn Du renoviert übergeben bekommen hast (war ja wohl nicht der Fall - kannst du es beweisen?)
Für den Zustand vor deiner Übernahme musst du nicht geradestehen.
Ah Gott sei dank. Danke ihnen für die schnelle Antwort!
Und wie steht es mit den nicht weißen oder tapezierten Wänden? Weil im Mietvertrag steht nichts von tapezieren oder renovieren.
Ich mache mir eher Sorgen, dass er am Ende sagen kann ich muss hier neu Boden verlegen, dort tapezieren, hier streichen (wie zum Beispiel in der Küche, die ich ja nicht Mal für mich selber gestrichen hab).