Beschwerde beim Ordnungsamt

9 Antworten

In der Regel geht das Ordnungsamt nur Hinweisen nach, um diese zu überprüfen - ohne den Betreffenden zu benennen.

Du brauchst Dich mit dem Ordnungsamt lediglich wegen der erhobenen Vorwürfe auseinandersetzen - nicht wegen der Person, die diese Vorwürfe erhoben hat. Kannst Du die Vorwürfe widerlegen, wird sich das Ordnungsamt beim nächsten Mal überlegen, ob sie einer Beschwerde der entsprechenden Person noch einmal nachgeht. Wurde die Beschwerde zu Recht erhoben, mußt Du den Mangel abstellen. Das ist "konkret" genug und vollkommen unabhängig davon, wer sich beschwert hat.

Hi,

also wenn sich die "Beschwerde" nicht bestätigt, hast Du auch nichts zu erwarten. Die Beamten und Angestellten vom Amt müssen jedem Hinweis nachgehen. Da denke ich kannst Du auch erst mal nichts machen. Aber wenn die Beschwerde unbegründet ist würde ich mir an Deiner Stelle auch gar keinen Kopf mehr machen.

Also entweder

  1. Entweder hat der Beschwerdeführer recht und Du ärgerst Dich weil das Ordnungsamt ermittelt

oder

  1. Der Beschwerdeführer hat unrecht und möchte Dir nur eins auswischen. Dann würde ich sagen, hat er schon fast gewonnen, weil Du Dich damit beschäftigt's und ärgerst

Ich würde an Deiner Stelle gar keine Zeit mehr darauf verschwenden. Der Beschwerdeführer wird im seltensten Fall überhaupt noch eine Rückmeldung vom Amt bekommen und wenn Du keine Reaktion zeigst nie wissen was ob er sein Ziel erreicht hat.

Viele Grüße

Anwalt

Du musst leider abwarten. Die sagen den namen aus schutzgründen nicht.

johnymir 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 08:30

warum den aus schutzgrunden??? Wenn ich nichts zu verbergen habe sag ich mein namen wenn ich mich beschwere oder???

LoKoRoKo  29.08.2012, 08:32
@johnymir

Du könntest die person erpressen, DARUM! sagen dies nicht.

Grinsecatzchen  29.08.2012, 08:36
@johnymir

Erstens ist es ein Schutz für den Betreffenden, damit dieser nicht möglicherweise in Repressionen gebracht wird oder schlimmeres.

Zweitens wird der Anzeige so oder so "normal" nachgegangen- sollte sich dieses nicht bestätigen, ist es also auch hinfällig, was dem Amt gemeldet wurde.

So oder so besteht also kein Anlass einen Namen bekannt zu geben.

johnymir 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 08:38
@Grinsecatzchen

ich mach eh ne anzeige wegen verleumdung

LoKoRoKo  29.08.2012, 09:06
@johnymir

Wozu fragst du dann hier?