Handelt das Gesundheitsamt bei einer verhaltensauffälligen Nachbarin?
Ich wohne in einem Wohnblock mit mehreren Mietparteien. Eine Nachbarin, die sich schon im Seniorenalter befindet, zeigt schon den fast drei Jahren, wo ich mit meiner Familie hier wohne, gewisse Verhaltensauffälligkeiten:
- Sie singt und zählt nachts laut vor sich hin, dass es durch alle Wände zu hören ist.
- Darüber hinaus steht sie oft am Fenster und beobachtet alle vorbeigehenden Leute.
- Hin und wieder weist sie lautstark vorbeigehende Passanten wegen Kleinigkeiten zurecht.
- Gegenüber mir und meiner Familie hat sie sich auch schon wegen Kleinigkeiten beschwert.
- Sie wohnt im Erdgeschoss und "lauert" sozusagen denjenigen Nachbarn auf, mit dem "sie aus ihrer Sicht eine Rechnung offen" hat.
- Sofern wir nicht zuhause sind, steckt sie uns anonym (ohne Namen) Zettel in den Briefkasten, wenn sie etwas zu beschweren hat.
Wegen ihrer nächtlichen Lärmbelästigungen sind schon viele Beschwerden bei der Polizei eingegangen, wo sie schon sehr bekannt ist, aber die Polizei sieht keinen Grund, etwas gegen sie zu unternehmen.
Gibt es Wege und Mittel, bestimmte Behörden wie das Gesundheitsamt auf sie aufmerksam zu machen?
12 Antworten
Ich denke die Frau ist allein und einsam.
Vermutlich hat sie niemanden. Versuche mal mit ihr zu reden.
Meine Nachbarin, aber 2 Häuser nebenan, jammerte auch so laut, das ich sie hören konnte.
Dann habe ich mal ein Gespräch angefangen und wir sind mal abends einfach spazieren gegangen.
Sie ist dann aber leider doch ganz schnell verstorben.
Manchmal ist das nur ein Hilferuf.
Das ist meine Meinung zu dieser Sache.
Sie ist dann schnell verstorben? Danke für den Tipp 😁
Das Gesundheitsamt hat damit nichts zu tun. Die werden da auch nicht tätig.
Die Frau führt ja kein Restaurant wo in der Küche unhygienische Zustände herrschen. In dem Fall wäre das Gesundheitsamt zuständig.
Solange keine die Gesundheit anderer Hausbewohner bedrohender Zustand eintritt, hat das Gesundheitsamt keine Möglichkeit einzuschreiten. Erst bei Gewalttätigkeiten oder wenn Ungeziefer (Ratten, Läuse, Flöhe, Kakerlaken o.ä.) auftreten, ist für die Behörde ein Grund zum Handeln gegeben. Wegen der Ruhestörung habt ihr schon etwas unternommen, auch wenn das bisher zu nichts geführt hat.
was ist denn da "verhaltensauffällig"?
das ist eine alte dame, der langweilig ist, wie es millionen ǘber millionen gibt...
wenn die polizei keinen handlungsbedarf sieht, weil keine straftat oder ordnungswidrigkeit vorliegt, dann solltest du das akzeptieren.
und das ist strafbar oder was?
Ich halte es nicht für nötig, sie wegen Stalking (permanente Beobachtung aus dem Fenster) oder der Lärmbelästigung anzuzeigen. ^^
Ich habe nur von anderen Nachbarn gehört, dass die Polizei schon zu ihr kam wegen Lärmbelästigungen, aber da haben wir hier noch nicht gewohnt. ^^
Das einzige, in Bezug dessen man sich um Abstellung bemühen sollte ist das laute nächtliche Singen oder zählen, da dies offenbar als Belästigung seitens mehrerer Nachbarn empfunden wird.
Alles andere - das sie am Fenster steht, Leute anspricht und auf Fehlverhalten hinweist, ist vielleicht nervig, aber völlig legitim und etwas das ihr keiner verbieten kann.
Habt ihr mal versucht direkt mit ihr darüber zu sprechen? Ihr also mitzuteilen, das ihr euch durch den Lärm, den sie nachts verursacht belästigt fühlt?
Wenn nicht, würde ich das mal in Angriff nehmen. Mitunter merkt sie schlichtweg nicht, das der Rest des Hauses sie hört.
Im Zweifelsfall kann man versuchen sich an den Vermieter zu wenden auf das er vermittelt oder der Dame klar macht, das sie sich in den Nachtstunden leiser verhalten muss, allerdings würde ich wie gesagt erstmal versuchen das von Angesicht zu Angesicht zu klären, das wirkt oft Wunder.
Das nächtliche Singen und (oft falsche) Zählen, was schon gehäuft tagsüber auftritt.