Beschädigung einer Steintreppe beim Umzug - Haftpflichtschaden?

3 Antworten

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Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn man etwas beschädigt, was einem Anderen gehört.

Die Treppe gehört zur Mietsache und damit dem Vermieter.

Ist also ein "klassischer Haftpflichtschaden", wie Du schreibst.

Ja, klassischer Haftpflichtschaden. Wobei mir nicht ganz klar ist was in dem Karton dringewesen sein soll, dass dadurch eine Stein(!)treppe kaputt geht.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 23:07

Es waren Sachen, säuberlich gestapelt, aus einem Badezimmer- und Apothekenschrank. Und dann vergessen, den Karton unten nochmal festzukleben....

Bei der Treppe soll vorn an einer Kante etwas abgesprungen sein - ein Foto habe ich noch nicht gesehen.

Da der Schaden am Gebäude ist, wäre eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Ansonsten ist es auch ein Haftpflichtschaden, müßte aber umgehend bei der Versicherung gemeldet werden.

NamenSindSchwer  22.02.2017, 19:02

Da der Schaden am Gebäude ist, wäre eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.

Das ist falsch da "dem Mieter fällt was runter" in der Gebäudeversicherung keine versicherte Gefahr ist.