Beschädigung einer Steintreppe beim Umzug - Haftpflichtschaden?
Ich frage für eine Freundin von mir, die gerade mitten im Umzug steckt.
Heute hat sie einen Karton mit Badezimmersachen die Treppe runtergeschleppt, als der Kartonboden sich öffnete - der ganze Schlamassel stürzte ab. Beim Wegräumen entdeckte sie, dass beim Sturz offensichtlich ein Gegenstand die Kante der Steintreppe beschädigt hat: ein Stück ist herausgebrochen.
Zum Glück ist sie haftpflichtversichert - weiß jemand, ob dies ein klassischer Haftpflichtschaden ist? Danke für jede kluge Antwort!
3 Antworten
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn man etwas beschädigt, was einem Anderen gehört.
Die Treppe gehört zur Mietsache und damit dem Vermieter.
Ist also ein "klassischer Haftpflichtschaden", wie Du schreibst.
Ja, klassischer Haftpflichtschaden. Wobei mir nicht ganz klar ist was in dem Karton dringewesen sein soll, dass dadurch eine Stein(!)treppe kaputt geht.
Es waren Sachen, säuberlich gestapelt, aus einem Badezimmer- und Apothekenschrank. Und dann vergessen, den Karton unten nochmal festzukleben....
Bei der Treppe soll vorn an einer Kante etwas abgesprungen sein - ein Foto habe ich noch nicht gesehen.
Da der Schaden am Gebäude ist, wäre eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Ansonsten ist es auch ein Haftpflichtschaden, müßte aber umgehend bei der Versicherung gemeldet werden.
Da der Schaden am Gebäude ist, wäre eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Das ist falsch da "dem Mieter fällt was runter" in der Gebäudeversicherung keine versicherte Gefahr ist.