Haftpflichtschaden melden ohne Kassenzettel?
Hallo zusammen, Von unseren Freunden hat die Tochter (fast 3 Jahre) einen Spielzeugmixer gegen unseren Fernseher geworfen, jetzt ist ein großer schwarzer Fleck im Bild und einige schwarze Streifen. Leider finde ich den Kassenzettel nicht mehr (vermutlich beim Umzug verloren gegangen), kann man es trotzdem der Versicherung melden und übernehmen die dann überhaupt den Schaden? Wir haben ihn vor etwa 2 Jahren erst gekauft. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
10 Antworten
Ja, das könnt ihr der Versicherung trotzdem melden.
Habt ihr vielleicht noch den Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung?
Der Preis wird sich aber nach 2 Jahren eh noch ermitteln lassen.
Dir ist aber klar, dass Du nur den Zeitwert erhältst?
Und dass Deine Freunde eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben müssen, die Schäden von unter 7 Jahren alten Kindern trägt?
Rechtlich können die Freunde nämlich nicht so einfach belangt werden.
Hier ist aber keine Aufsichtspflichtverletzung zu erkennen.
Das Problem ist dass wir bar bezahlt haben.
Wir würden nicht rechtlich gegen unsere Freunde vorgehen, ich finde sowas tut man nicht. Ich wäre froh wenn die Versicherung irgendwas übernimmt, vermute das unsere Freunde noch etwas drauf legen.
was die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen. aber was das Thema Kassenzettel angeht.
ich gehe mal nicht davon aus, dass ihr den TV in bar bezahlt habt, sondern mit EC-Karte oder Kreditkarte. d.h. die Abbuchung ist auf eurem Kontoauszug erkenntlich. in der entsprechenden Buchung steht in Verwendungszweck eine bestimmte Nummernkennzeichnung. diese ist immer individuell und betrifft euren Einkauf. d.h. ihr müsst diese Nummer beim Verkäuferladen angeben und die können euch dann anhand dieser Nummer einen Nachdruck des Kassenbons ausdrucken oder sogar eine richtige Rechnung. ich habe das neulich auch gemacht für einen Artikel, den ich vor 16 Monaten gekauft habe. hat einwandfrei funktioniert.
Daran haben wir auch schon gedacht aber wir haben bar bezahlt 😓 Könnte mich jetzt ärgern das wir nicht mit EC gezahlt haben.
Von unseren Freunden hat die Tochter (fast 3 Jahre) einen Spielzeugmixer gegen unseren Fernseher geworfen,
Und wer hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht für das Kind?
Dies ist entscheidend, ob die Privathaftpflichtversicherung zahlt.
Zu deiner Frage des Kassenzettels.
Ein Privatmann ist nicht verpflichtet alle Rechnungen, bzw. Kassenzettel aufzubewahren.
Aber mit Sicherheit, hast du eine Beschreibung des Fernsehgerätes aus der die Marke + Typnummer hervorgeht.
Außerdem kannst du den Schaden nicht melden.
Dies kann nur der Versicherungsnehmer.
Eine auch nur halbswegs vernünftige PHV schließt solche Schäden mit ein.
Danke, die Eltern waren mit ihm Raum aber es war wirklich nicht vorhersehbar. Es ging so schnell das man gar nicht handeln konnte. Die Beschreibung haben wir schon da, hoffentlich klappt es.
Dann liegt noch lange keine Aufsichtspflichtverletzung vor.
Gehe mal davon aus, dass der Schaden durch einen Sachverständigen rekonstruiert wird. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Angaben stimmen, bekommst Du den Zeitwert des Fernsehers!
Aber deine Freunde müssen den Schaden melden, denn die Tochter ist die Verursacherin des Schadens!
Aber deine Freunde müssen den Schaden melden, denn die Tochter ist die Verursacherin des Schadens!
Die Tochter haftet aber nicht für diesen Schaden.
Müssen sie gar nicht.
Kinder unter 7 haften für nichts.
Ja, ich revidiere mich, die Kommentare sind richtig...aber, wenn die Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann wird der Schaden, den die Tochter verursacht hat, in solchen Fällen der übernommen!
Nur wenn auch die Klausel "nicht deliktfähige Kinder" eingeschlossen ist.
Auch diese Antwort ist falsch.
Denn bisher ist noch nicht bekannt wer das 3-jährige Kind beaufsichtigt hat.
Es könnte ja auch sein, dass der Fragesteller das Kind in Obhut hatte und somit hat er die Aufsichtspflicht für das Kind übernommen. Würde dann auch bedeuten, dass er selbst haftet - nur den Eigenschaden übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung nicht.
Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht hatten, also anwesend waren, übernimmt die Privathaftpflicht nur dann den Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ausnahme, wenn in ihrem Versicherungsschutz deliktunfähige Personen mitversichert sind.
Nein - auch dann wenn die Eltern anwesend waren und die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Nur wenn die Versicherung der Eltern des Kindes die Klausel "deliktunfähige Kinder" mit eingeschlossen hat.
Ansonsten habt ihr leider keinen Anspruch auf Haftung, da Eltern nicht für ihre Kinder haften und Kinder unter 7 grundsätzlich delitkunfähig sind.
Bevor das Thema Aufsichtspflichtsverletzung hier aufkommt, frag ich mal wer das Kind beaufsichtigt hat zu dem Zeitpunkt. Waren die Eltern ortsabwesend?
Nein die Eltern waren auch hier, im selben Raum. Das war ganz unerwartet, sie hat mit ihm gespielt, dann ist er schon geflogen.
Nein - die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, was sie allerdings dann auch bestätigen müssen.