Welchen Schaden übernimmt die Haftpflicht, wenn man in Ferienwohnung was kaputt macht?
Gestern abend rief mich eine Freundin an, die gerade mit ihrem Freund in einer Ferienwohnung im Schwarzwald ist. Sie haben Rotwein umgekippt und der Teppich hat wohl einen riesigen Fleck, den sie nie mehr rauskriegen. Er hat aber eine Haftpflichtversicherung. Zahlt die so einen Schaden?
6 Antworten
Die meisten Privathaftpflichtversicherungs-Policen bieten heute Versicherungsschutz auch für Mietsachschäden an Wohnräumen, z. B. Schäden an der Mietwohnung oder dem Ferienhaus, sowie Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels oder Ferienwohnungen. Das wird dann z.B. in den Bedingungswerken extra aufgeführt, da ja zunächst Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bedingugsgemäß grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Das sit ein Mietsachschaden, der normalerweise mit abgedeckt ist. Die Haftpflichtversicherer haben für so etwas Spezialfirmen, die das reinigen. Nprmalerweise (in einem Hotel z.B) wären solche Teppichböden so hochwertig, dass sie auch zu reinigen sind.
Ich würde den Schaden der PHV einfach aber schnell melden und der dann kommenden Dinge harren.
Einen Schaden an fest installiertem Inventar in der Ferienwohnung wie eben dem Teppichboden, dem Waschbecken usw. übernimmt die Haftpflichtversicherung. Wenn du aber eine Vase in einem Hotel runterwirfst, die Bettdecke zerreißt usw. wirds schon kritisch. Dazu bräuchte man eine extra Klausel im Haftpflichtvertrag ("bewegliche Dinge").
Da würde ich mir keine Sorgen machen, das übernimmt die Versicherung. Sie sollte aber umbedingt Bilder machen und es gleich telefonisch bei der Versicherung melden.