Fenster in Terrassentür gerissen - Wie sag ich's der Versicherung?
Schock nach Rückkehr aus dem Urlaub - das innere Fenster einer Terrassentür hatte einen dicken Riss. Bei leichtem Druck fiel sogar eine kleine Scherbe aus dem Fenster. Obwohl es so aussieht, als ob jemand dort gestoßen hätte, behaupten alle Beteiligten, es nicht gewesen zu sein, das Fenster sei schon bei Abfahrt kaputt gewesen (das kann aber nicht sein).
Frage ist: Wie formuliere ich den Schaden jetzt am besten für meine Hausrats-Versicherung, damit sie den Schaden ersetzt?
2 Antworten
Egal wie Du es schilderst: Eine Terrassentürscheibe stellt keinen Hausrat dar (Ausnahme: Einbau in der Mietwohnung auf eigene Kosten), somit ist hier die Hausratversicherung gar nicht zuständig.
Wie von siola55 beschrieben kann man aber mittels einer (Gebäude-)glasversicherung solche Scheiben versichern, und dann ist die Ursache (außer Mutwille) grundsätzlich unerheblich.
Wenn eine solche nicht besteht, melde den Sachverhalt dem Gebäudeversicherer, denn auch Scheiben sind in einer Gebäudeversicherung mitversichert. Ob in Deinem Fall - nach Rückkehr aus dem Urlaub vom ... bis zum ... die Scheibe gesprungen vorgefunden - eine versicherte Ursache eingetreten ist, klärt dann der Versicherer.
Grundsätzlich gilt: Rufe beim Versicherer an und melde den Schaden unverzüglich und in jedem Fall bevor Du Kosten verursachst. Das ist alles, was ich Dir guten Gewissens mitteilen kann. Alles weitere ginge zu Lasten der Versicherungswirtschaft und wäre Anleitung zum Betrug.
Falls du eine Glasversicherung hast (separat oder in der Hausrat mit eingeschlossen), Kostenvoranschlag vom Handwerker einholen und diesen Glasbruch der Versicherung melden incl. dem Kostenvoranschlag! Die Bedeutung liegt auf Glasbruch, will heissen, dass mind. 2 Bruchteile vorhanden sind - ein Riß oder Kratzer in der Scheibe ist nicht versichert! Ob der Vorfall vor oder nach dem Urlaub war ist erstmal zweitrangig!