Berufung und Anwalt wechseln?
eine Frage:
Berufung bei z.B. Strafrecht wurde bereits durch Anwalt eingelegt! Anwalt Entpuppt sich aber als nicht der Richtige für den Mandanten... Hauptverhandlung steht noch kein Termin fest. Sofern der Mandant wechseln möchte, was muss er beachten, damit der Anwalt nicht aus Frust oder ähnlich ggfs. aus Versehen die Berufung zurücknimmt oder ähnlich?
geht sowas Bzw. können hier Fehler passieren oder ist ein Anwaltswechsel Problemlos?
4 Antworten
Grundsätzlich muss sich ein Mandant die Handlungen seines Anwalts zuschreiben lassen. Also z.b, auch die Berufungsrücknahme. Wenn Du dem Gericht jedoch nachweisen kannst, daß Du diesem z.B. am XX.XX das Mandat entzogen hast und die Berufungsrücknahme erst danach beim Gericht eingeht, ist diese logischerweise natürlich nicht rechtsverbindlich, eben weil es dann nicht mehr Dein Anwalt ist.
Dein Anwalt wird sich übrigens hüten, so was aus Rache für den Mandatsnetzug zu machen. Du könntest Dich nämlich mit Haftentschädigungsansprüchen an ihn wenden. Das will der sicher nicht. Auch wäre eine Anzeige bei der Anwaltskammer, mit anschliessendem Zulassungsentzug gegeben.
Den Beweis, daß es ohne Berufungsrücknahme zu einer geringeren Haftstrafe gekommen wäre, müsstest Du gar nicht führen, denn Dein Anwalt hat ja mit seinem einstigen Berufungsschreiben ganz offensichstlich selbst an eine geringere Haftstrafe geglaubt.
Wenn dein Anwalt "aus Rache" dir Schaden zufügt, macht er sich strafbar und riskiert seine Zulassung als Anwalt. Das wird in der Regel kein Anwalt riskieren.
Zumal das ja leicht zu beweisen ist, wenn Du ihm das Mandat und die Vollmacht entzogen hast.
Anwaltswechsel ist problemlos, dein erster Anwalt darf sich nicht gegen dich wenden.
Ändert nichts.
Ok... also d.h. Er gibt nur dem Gericht Bescheid, dass er sein Mandat niedergelegt hat und die Berufungseinlegung bleibt aber von ihm bestehen ... der neue / Erneut 2te Anwalt gibt seine neueverteidigungsanzeige an das Gericht weiter und weiter gehts ... so ungefähr ?
ja
Das wird kein Anwalt machen. Keine Sorge!
Sicher ? - hab da schon Berichte im Internet gelesen, wo ein Anwalt eine Berufung (aufgrund mandatsniederlegung) zurückgezogen hat und die Berufung /Rechtsmittel war futsch ...
ist sowas prinzipiell möglich oder muss hier bei der mandatsniederlegung etwas beachten werden - wie z.b. Eine Einschränkung oder sowas?
Echt? Das ist ja krass. Gibt's da nicht so einen Ehrenkodex? Dann würde ich erst den neuen Anwalt nehmen und ihn das machen lassen.
Ja leider - anscheinend nicht! Ist zwar selten, aber muss schon vorgekommen sein, dass man ein Rechtsmittel von einem Anwalt kaputt machen lassen kann...
man könnte diesen wahrscheinlich verklagen, bringt aber wenig, wenn das Rechtsmittel die Berufung als zurückgewiesen erklärt wird!
sind wahrscheinlich Sonderfälle, aber ich dachte ich frag mal nach, wie man solche Fehler verhindern kann!
Also wenn man das dem Anwalt nachweisen kann, ist das eine Straftat. Er riskiert damit seine Zulassung als Anwalt. WENN diese Berichte echt sind, ist das eine absolute Ausnahme.
Was ich mir eher vorstellen kann ist, dass der Anwalt eben dann nicht mehr tätig wurde und nicht rechtzeitig ein neuer Anwalt sich um die Angelegenheit gekümmert hat. Fristen warten nicht auf einen, auch nicht bei einem Anwaltswechsel. Läuft da eine ab, war es das dann halt. Da muss man, bei einem Anwaltswechsel, dann selber drauf achten!
Aber der Minute wo man dem Anwalt das Mandat entzieht, kann es ihm egal sein, was mit den Fristen ist. Und läuft aktuell ne Frist und 1 Tag vor Ablauf entzieht man das Mandat, wird man der Verlierer sein. Ein guter Anwalt weißt darauf hin, mehr muss er aber auch nicht machen.
wenn das Rechtsmittel die Berufung als zurückgewiesen erklärt wird!
Dann wurde es aber nicht vom Anwalt zurück genommen, sondern vom Gericht eben abgewiesen. Das kann sein, weil Fristen nicht eingehalten wurden oder weil das Gericht kein Anlass dafür sieht. Nur Beispiele.
Es sind aktuell zwei Anwälte vorhanden ... hatte ich vergessen zu erwähnen ... ! Wie sieht es hier aus?