Abtretungserklärung unterschreiben?
Ich hatte einen Anwalt angeheuert. Und dann wieder abgesetzt. Es ging um ein Gerichtsverfahren. Wo er mich vor Gericht vertreten hat. Nach der Verhandlung hat er noch gegen das Urteil Berufung eingelegt. Habe den dann aber abgesetzt weil der Kostenfaktor nicht unerheblich war. Jetzt soll ich eine Abtretungserklärung unterschreiben. Was genau ist das. Kommen da Kosten auf mich zu wenn ich das unterschreibe?
Strafrecht? Verwaltungsrecht? Zivilrecht? Hier fehlen alle wichtigen Informationen.
Strafrecht
2 Antworten
Bei einer Abtretungserklärung gehen im Endeffekt Forderungen über. Wenn du eine Forderung an jemanden verkaufst und die dann Übereignen willst, dann geschieht die Übereignung durch Abtretung der Forderung.
Kurz gesagt... ich habe keine Ahnung worum es da eigentlich geht, weil du im Sachverhalt, den du schilderst halt nicht erwähnst worauf genau sich diese Erklärung bzw. Abtretung bezieht.
du hast irgendwas, was vorteilhaft ist
eine forderung, irgendwelche rechte oder was auch immer
und das will er von dir haben
wenn du es abtrittst, schenkst du es ihm damit
normalerweise bietet er dafür eine gegenleistung
zb auf sein honorar zu verzichten
das hast du schön gemacht, du musst es aber vor dem empfängerhorizont betrachten
Auch wenn ich den objektiven Empfängerhorizont zurate ziehe ist eine Abtretung eine Verfügung und kein Schuldrechtlicher Vertrag.
Insbesondere 'schenke' ich die Forderung nicht her, wenn der Anwalt, wie du in deiner Antwort betont hast, eine Gegenleistung dafür erbringt.
Es interessiert den, der hier eine Forderung übereignen soll.
Denn je nachdem was die Erklärung hergibt ergibt es durchaus einen Sinn und ist für ihn nicht eben nachteilig, wenn er die Forderung übereignet, um z.B. eine Rechnung zu begleichen oder so etwas.
Ihm zu suggerieren, dass er die Forderung 'schenken' würde klingt hingegen deutlich negativer.
Nein. Wenn man eine Forderung abtritt, dann übereignet man diese Forderung. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Schenkung, schlicht weil das eine eine schuldrechtliche Angelegenheit ist (Schenkungsvertrag (zumindest in der Theorie) oder Kaufvertrag über Forderung) und das andere eine Sachenrechtliche Verfügung (nämlich Übereignung der Forderung).