Wenn der Personalausweis mit gewaschen wurde, verliert er dann seine Gültigkeit?
Der Personalausweis (alte Version) eines Freunde wurde aus Versehen beim Wäsche waschen mit gewaschen. Die Vorderseite ist bis auf das Gültigkeitsdatum, das Passbild und die Ausweisnummer fast vollständig unkenntlich. Die Rückseite ist jedoch vollständig lesbar und versehrt. Nun waren wir auf der Agentur für Arbeit, dort wurde der Ausweis zur Identifikation vorgelegt und anstandslos angenommen. Auf dem Jobcenter hingegen weigerte man sich den Ausweis anzunehmen und es konnte aufgrund dessen kein Antrag auf Hartz IV gestellt werden. Es müsse erst ein neuer Ausweis beantragt werden, hieß es. Wie soll man jedoch einen neuen Ausweis beantragen, für welchen mindestens Kosten von 50 Euro anfallen (Lichtbilder, Ausweis, vorläufiger Ausweis), wenn man ja gar kein Geld hat und auch keins beantragen kann, da ja wie gesagt der alte noch gültige Ausweis nicht anerkannt wurde?? Ist das überhaupt rechtmäßig? oder ab welchem "Grad der Zerstörung" darf eine Behörde den Ausweis nicht mehr annehmen?
3 Antworten
Die Frage, wie er ohne Geld einen neuen Ausweis beantragen soll, hätte man im Jobcenter schon stellen müssen. Früher oder später muss er sowieso einen neuen Ausweis haben. Den Ärger will man doch nicht.... Soll sich Geld leihen und den neuen Ausweis beantragen.
Geht am Besten mal zum zuständigen Meldeamt und lasst euch dort beraten. Ich kann dir, ohne den Ausweis gesehen zu haben, nicht sagen, ob er noch gültig ist oder nicht.
Wenn natürlich dein Name unkenntlich ist (und Geburtsdatum), dann sieht es schlecht aus. Denn das ist ja wichtig zur Identifikation.
Schaue hier mal rein. Im § 28 steht, wann ein Ausweis ungültig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
"...er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt ....."
Demnach müßte deiner ungültig sein.