Betrieb unterschreibt Berichtsheft nicht. Mittwoch Prüfung!

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wenn bis morgen nichts passiert unbedingt die für dich zuständige kammer einschalten also handwerkskammer zb oder die innung... immerhin geht es um deine prüfung und da kann dir die meinung oder schikane deines betriebes sehr egal sein, es geht um dich und notfalls sagst du einfach dass du das mal mit deinem anwalt besprichst(muss ja nicht stimmen aber als druckmittel klappt das immer ganz gut) viel glück

Der Betrieb muss deine Berichte unterschreiben, wenn Sie den Betrieb nicht Beleidigen und es das ist was du wirklich gemacht hast. Sollten Schreibfehler oder sowas drinne sein, kann es auch sein, das du es nochmal schreiben musst. Aber drücken kann er sich nicht davor. DU musst natürlich die Berichte Frühzeitig zum Unterschreiben abgeben, ein Zwei Tage vorher ist nicht ausreichend.

Meistens sind die Lehrer in den Schulen auch Verständnisvoll und rufen dann im Betrieb an und Fragen wo das Problem liegt.

Grüße

MomoMexico 
Beitragsersteller
 17.06.2012, 19:39

Beleidigt hab ich keinen und schreiben sollte ich spätestens bei meinem 2-semster-ausflug auf der Uni gelernt haben. :-D

Im schlimmsten Fall kann es dir passieren, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst.

mathias89  17.06.2012, 19:40

normalerweise wird man zur prüfung zugelassen bekommt den bescheid ob man bestanden hat oder nicht erst nachdem man die hefte nachgereicht hat aber du hast recht, ganz harte prüfer können auch die prüfung nicht zulassen

Cerealie  17.06.2012, 19:43
@mathias89

Ich sage ja: "im schlimmsten Fall ..."

es gibt durchaus, da hast du Recht, @mathias89, auch Prüfer, die ein Einsehen haben, wenn man ihnen die Situation im Ausbildungsbetrieb (und mit den Berichtsheften) schildert ...

... aber es gibt auch welche, die interessiert das kein Stück, die sagen knallhart: ''Muss vorliegen, hättest du dich früher drum kümmern müssen, das ist nicht mein Problem'' ...

@MomoMexico:

Von daher: ich würde dem Ausbildungsbetrieb auf den Sack gehen, und wenn ich die belagern müsste, denn das Recht ist auf deiner Seite, das ist keine Gefälligkeit, dass man dir die Hefte übergibt, sondern du hast einen Anspruch darauf ....

Ist eine Frage ob das Berichtsheft ordentlich geführt und fristgerecht vorgelegt worden ist Im Normalfall musst du das bekommen Wenn nicht wende dich an die IHK

Wenn es keinen Ausbilder für dich gibt, darfst du gar nicht weiter ausgebildet werden.

MomoMexico 
Beitragsersteller
 17.06.2012, 19:36

Das ist so nicht richtig. Es muss nur einer im Betrieb existieren mit nem ausbilderschein. Ob der dann seinen Aufgaben nachkommt ist ein anderes Blatt. Offiziell ist keiner für mich zuständig. Potenzielle ausbilder gibt es.

verreisterNutzer  17.06.2012, 21:21
@MomoMexico

Na, Du weißt ja doch ganz gut Bescheid...