Berufsgenossenschaft - Zuständigkeiten und Preise

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Hoi.

Die Berufsgenossenschaften sind nach Gewerbezweigen oder verarbeiteten Produkten aufgeteilt. Daher hat man keine freie Auswahl.

Bei diesen neun BG'en sind die Beiträge sehr unterschiedlich - allerdings auch schon innerhalb der BG selber.   

In der Gefahrtarifstelle 6 findet sind die Montage von Messeständen(Gefahrklasse 6,02), in der GTST 9 die Herstellung von Messeständen aus Holz(3,96).

http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Unternehmer/MBA/Gewerbezweigverzeichnis.pdf       -> Seite 30

Die Gefahrklasse ist ein Faktor bei der Berechnung der Beiträge:

Berechnung der Beiträge

Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel:

Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß (Umlageziffer)

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                                               1000

 

Bei einem Arbeitsentgelt von 50.000 Euro hiesse das:

- 50.000*6,02*5,23/1000=1.574 Euro

- 50.000*3,96*5,23*1000=1.035 Euro 

Der Widerspruch kann also Geld sparen. Stimmt den überhaupt die Grundaussage, verarbeitest du nur Holz? Sonst kann auch die Metall-BG in Frage kommen. 

Beschäftigst du den überhaupt Arbeitnehmer? Sonst fallen ja keinen Beiträge an.

Ciao Loki 

Du kannst sicher einen Widerspruch formulieren, Messebauer sind nicht nur bei der BGHM versichert, sondern auch bei der BG ETEM oder bei der VBG, ob die BG HM einem Wechsel zustimmt erscheint mir aber fraglich. Normalerweise versuchen die BGen ihre Mitglieder zu halten. Erkundige Dich bei den anderen BG-en nach Beitragsfuß und Gefahrklasse, wenn die dort niedrieger sind kannst Du ggf. dei der BGHM eine sogenannte "Fremdveranlagung" bewirken, wenn sie Dich nicht wechseln lassen. Berechner wird der Beitrag wie von Lokicorax beschrieben.

Soweit mir bekannt ist, kann man sich die Berufsgenossenschaft nicht aussuchen.