Welche Berufsgenossenschaft für Zimmermädchen?

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Entscheidend für die berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit ist nicht das Zimmermädchen, sondern das Unternehmen, in dem es beschäftigt wird, da jedes Unternehmen entsprechend seiner Tätigkeit einer Berufsgenossenschaft angehört. Wird das Zimmermädchen also in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb beschäftigt, so ist es über diesen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versichert. Ist es aber beispielsweise bei einem Gebäudereinigungsunternehmen angestellt, so ist dafür die BG BAU zuständig.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten

BGN

Ich glaube dass ist die richtige

Berufsgenossenschaft Nahrung, Genussmittel Gaststätten Abkürzung "NGG"