Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme, Aufhebungsbescheid?

2 Antworten

Nein, das ist einfach nur ein Verwaltungsakt und sie machen deutlich, dass Du den Rest der Maßnahme wirklich nicht mehr hin musst

UserDortmund  07.01.2016, 14:51

Außer es liegen AUs oder MV vor ;)

NameInUse  07.01.2016, 14:53
@UserDortmund

Quatsch! Die Maßnahme wurde Abgebrochen, d. h. unplanmäßig beendet, da der Teilnehmer zu oft gefehlt hat wegen Krankheit

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Begründung: Abbruch der Weiterbildungsmassnahme mit Ablauf des 11.12.2015 aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten."

xyz144 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 14:53
@UserDortmund

Also brauche ich mir keine Gedanken machen,  ALG 2 bekomme ganz normal weiter?

UserDortmund  07.01.2016, 15:00
@NameInUse

Das ist korrekt. Aber es ist schon oft genug vorgenommen, dass das entsprechende Team den zweiten Schritt (Umstellung auf ALG) nicht vorgenommen hat. Also so ein "Quatsch" ist das nicht"!

NameInUse  07.01.2016, 15:00
@xyz144

Du hast selbst geschrieben "es geht um die Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme" Auch wenn Du Dir die Daten anschaust, mit dem Abbruch der Maßnahme 11.12. kommt dann nur noch streichen der Maßnahme ab dem 12.12. bis zum regulären Ende der Maßnahme im März 2016.

NameInUse  07.01.2016, 15:05
@UserDortmund

Du hast keine Ahnung! Du machst Dich nur wichtig. Es geht um die Teilnahme an einer beruflichen Bildung. Auch die muss bewilligt werden, da diese aber abgebrochen worden ist, wird die Bewilligung der Maßnahme gestrichen. Diese Bildungsmaßhnahmen bringen weder mehr noch weniger Geld, man bekommt nur Fahrtgeld vom Träger ausgezahlt. bei diesen Maßnahmen bekommen die Leute ganz normal den gleichen Satz wie vorher und sind hoffentlich danach schnell in einer Arbeit.Die Maßnahme ist natürlich ein Arbeitsmaktinstrument und ist im SGB festgeschrieben.

Was anderes ist es übrigens, wenn die Maßnahme aus Gründen abgebrochen wird, die klar der Teilnehmer zu verschulden hat - das ist hier nicht der Fall

xyz144 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 15:08
@NameInUse

Ja dann ist ja alles gut! Bin ich ja beruhigt! 

Super Danke :)

NameInUse  07.01.2016, 15:11
@xyz144

Hefte es aber gut ab bzw. brings zum nächten Termin mit. Manchmal wird vergessen ein Eintrag vor zu nehmen und dann sagen sie, dass Du gar nicht mit Zertifikat vom Träger gemeldet worden bist oder nicht mehr auf der Anwesenheitsliste auftauchst und wollten Dir das Geld streichen, wegen fehlender Mitwirkung. So hast Du dann den Beweis, dass es anders lag

xyz144 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 15:25
@NameInUse

Mach ich, habe zum 20.1 einen Termin bei meinen Arbeitsvermittler. Werde ihm den Aufhebungsbescheid aushändigen. 

NameInUse  08.01.2016, 00:38
@xyz144

Nene, behalt den mal schön. Nur zeigen, nicht geben

Bitte nachfragen. Klingt aber danach, dass dein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung beendet wurde, weil deine Maßnahme beendet ist. Dies hat zur Folge, dass ein Aufhebungsbescheid erstellt werden muss. Wende dich am besten an die kostenlose Hotline und lasse dir dies bestätigen. Wenn mein o.g. Sachverhalt korrekt ist, dann bekommst du auch noch einen Bewilligungsbescheid/Änderungsbescheid, dass dien ALG weiter läuft

NameInUse  07.01.2016, 14:58

Absoluter Blösdinn! Die Zahlung des ALG wird und wurde nicht eingestellt, die Maßnahme ist nicht beendet, sondern ist abgebrochen worden - je nach Maßnahme und Träger gibt's nur Beendigung (reguläres Ende) oder Abbruch, wenn sie nicht bis zum Ende geführt werden kann aus welchen Gründen auch immer. Der Bildungträger wird dem JC mitgeteilt haben, dass wegen Krankheit soviel verpasst worden ist, dass es sinnvoller ist, die Maßnahme abzubrechen (spart dem JC auch Kosten, da die Bildungsträger bei vielen Maßnahmen nach Teilnehmern bezahlt werden)