Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme, Aufhebungsbescheid?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Schreiben vom Arbeitsamt heute erhalten, ( Aufhebungsbescheid) es geht um die Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme. Habe vor nen Monat wegen Krankheit die Massnahme beenden müssen, wurde auch vom Bildungsträger gekündigt.
Jetzt steht im Brief drin das: die Entscheidung vom 8.6.2015 ( Massnahme Start) über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch SozialGesetzbuch ( SGB2 ) wird vom 12.12.2015 bis 7.3.2016 für sie ganz aufgehoben.
Begründung: Abbruch der Weiterbildungsmassnahme mit Ablauf des 11.12.2015 aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Was bedeutet das jetzt für mich, bekomme ich jetzt kein Geld mehr oder wie?
Bitte um Antworten
Grüsse, xyz144
2 Antworten
Nein, das ist einfach nur ein Verwaltungsakt und sie machen deutlich, dass Du den Rest der Maßnahme wirklich nicht mehr hin musst
Quatsch! Die Maßnahme wurde Abgebrochen, d. h. unplanmäßig beendet, da der Teilnehmer zu oft gefehlt hat wegen Krankheit
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Begründung: Abbruch der Weiterbildungsmassnahme mit Ablauf des 11.12.2015 aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten."
Also brauche ich mir keine Gedanken machen, ALG 2 bekomme ganz normal weiter?
Das ist korrekt. Aber es ist schon oft genug vorgenommen, dass das entsprechende Team den zweiten Schritt (Umstellung auf ALG) nicht vorgenommen hat. Also so ein "Quatsch" ist das nicht"!
Du hast selbst geschrieben "es geht um die Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme" Auch wenn Du Dir die Daten anschaust, mit dem Abbruch der Maßnahme 11.12. kommt dann nur noch streichen der Maßnahme ab dem 12.12. bis zum regulären Ende der Maßnahme im März 2016.
Du hast keine Ahnung! Du machst Dich nur wichtig. Es geht um die Teilnahme an einer beruflichen Bildung. Auch die muss bewilligt werden, da diese aber abgebrochen worden ist, wird die Bewilligung der Maßnahme gestrichen. Diese Bildungsmaßhnahmen bringen weder mehr noch weniger Geld, man bekommt nur Fahrtgeld vom Träger ausgezahlt. bei diesen Maßnahmen bekommen die Leute ganz normal den gleichen Satz wie vorher und sind hoffentlich danach schnell in einer Arbeit.Die Maßnahme ist natürlich ein Arbeitsmaktinstrument und ist im SGB festgeschrieben.
Was anderes ist es übrigens, wenn die Maßnahme aus Gründen abgebrochen wird, die klar der Teilnehmer zu verschulden hat - das ist hier nicht der Fall
Hefte es aber gut ab bzw. brings zum nächten Termin mit. Manchmal wird vergessen ein Eintrag vor zu nehmen und dann sagen sie, dass Du gar nicht mit Zertifikat vom Träger gemeldet worden bist oder nicht mehr auf der Anwesenheitsliste auftauchst und wollten Dir das Geld streichen, wegen fehlender Mitwirkung. So hast Du dann den Beweis, dass es anders lag
Mach ich, habe zum 20.1 einen Termin bei meinen Arbeitsvermittler. Werde ihm den Aufhebungsbescheid aushändigen.
Nene, behalt den mal schön. Nur zeigen, nicht geben
Bitte nachfragen. Klingt aber danach, dass dein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung beendet wurde, weil deine Maßnahme beendet ist. Dies hat zur Folge, dass ein Aufhebungsbescheid erstellt werden muss. Wende dich am besten an die kostenlose Hotline und lasse dir dies bestätigen. Wenn mein o.g. Sachverhalt korrekt ist, dann bekommst du auch noch einen Bewilligungsbescheid/Änderungsbescheid, dass dien ALG weiter läuft
Absoluter Blösdinn! Die Zahlung des ALG wird und wurde nicht eingestellt, die Maßnahme ist nicht beendet, sondern ist abgebrochen worden - je nach Maßnahme und Träger gibt's nur Beendigung (reguläres Ende) oder Abbruch, wenn sie nicht bis zum Ende geführt werden kann aus welchen Gründen auch immer. Der Bildungträger wird dem JC mitgeteilt haben, dass wegen Krankheit soviel verpasst worden ist, dass es sinnvoller ist, die Maßnahme abzubrechen (spart dem JC auch Kosten, da die Bildungsträger bei vielen Maßnahmen nach Teilnehmern bezahlt werden)
Außer es liegen AUs oder MV vor ;)