Umziehen während BAB Bezug (Ausbildung)?

4 Antworten

Du kannst der BAB Stelle die neue Miete mitteilen. Dann ändert sich allerdings wenig im BAB, da dnur eine Pauschale von ca 250?Euro berechnet wird.

Du musst nicht befürchten, das großartig begründen zu müssen.

Warum sollte die Agentur für Arbeit dir einen Umzug verbieten können, dafür brauchst du keinen Grund, dann gibst du an die Agentur für Arbeit rechtzeitig eine schriftliche Veränderungsmitteilung und weißt ihnen dann nach ( kann man auch nachreichen ) was du tatsächlich für deine neue Wohnung an Miete zu zahlen hast, obwohl das eh nicht relevant wäre, denn man bekommt für die Wohnkosten eh max.nur 250 €, auch wenn deine Miete 500 € betragen würde.

Gibt du im Internet mal ein ,, Veränderungsmitteilung BAB " , die kannst du dir ausdrucken und ausgefüllt an die Agentur für Arbeit schicken, wenn du die genauen Mietkosten noch nicht kennst bzw.den Mietvertrag noch nicht hast, dann lässt du das erst einmal offen und legst ein kurzes Schreiben bei das du den Mietvertrag dann in Kopie nachreichen wirst.

BAB ist ja nicht an eine bestimmte Wohnung gebunden , wenn du jetzt in eine andere ziehst ändert sich ja nichts und du musst es auch nicht neu beantragen. ..... Es ist ja bewilligt bis Juli und das bleibt auch so ......

Den Eigenbedarf müsstest Du tatsächlich belegen. Gehe ich ganz stark von aus.

Du verbesserst Dich finanziell. Das ist doch Grund genug! Ich würde alle Belege (neuer Mietvertrag und sämtliche Zahlen) vorlegen. Das ist Beweis genug. Und dann sollte Dir - meiner Meinung nach - auch nichts gestrichen werden.

Besser wäre es gewesen, Du hättest vorher mal beim Amt angerufen und Dich erkundigt ...

dana0796 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 09:20

Das stimmt .. das war echt etwas zu voreilig von mir.

AriZona04  09.01.2019, 09:21
@dana0796

Naja ... zu voreilig ... nö! Du hast ja auch Rechte. Nur für Deine Planung und damit Du nicht in Panik gerätst, hättest Du Dich vorher schlau machen können. Kannst Du aber JETZT auch noch! Ruf da doch mal an!

dana0796 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 09:24
@AriZona04

Das Problem ist ich komme da schon den ganzen Morgen nicht durch.. und bevor ich da etwas falsches los plappere wollte ich eine Erfahrene Meinung hören :D

AriZona04  09.01.2019, 09:25
@dana0796

Klar! Dafür ist das Forum ja da! Aber die vom Amt können Dir direkt Auskunft geben. Versuch es einfach öfter. Oder schreib denen ne mail!!

Rheinflip  18.01.2019, 20:35
@dana0796

Arizona erzählte Unsinn. Für BAB ist das piepegal

AriZona04  19.01.2019, 10:12
@Rheinflip

Und genau DAS hätten sie ihr im Amt sagen können ... !

Rheinflip  19.01.2019, 13:56
@AriZona04

Du schreibst: Den Eigenbedarf müsstest Du tatsächlich belegen. Gehe ich ganz stark von aus." Das ist tinnef

AriZona04  19.01.2019, 20:03
@Rheinflip

Wie kannst Du behaupten, dass etwas, von dem ICH ausgehe, Tinnef ist? Das ist meine Annahme und Punkt. Das Amt kann bestätigen oder dementieren. Dann hat der FS Klarheit. So einfach. Was willst Du Dich mit mir streiten?

Rheinflip  19.01.2019, 20:45
@AriZona04

Du gibst falschen Rat, erkennbat ohne Kenntnis bdes Gebiets und siehst deinen Fehler nicht ein.

AriZona04  19.01.2019, 20:48
@Rheinflip

Ich muss mich mit Dir nicht streiten. Ich habe nichts definitives gesagt - nur meine ANNAHME geschrieben. Daran ist nichts falsch. Sieh Du das bitte ein. Danke. Und überflieg Deine Texte, bevor Du sie postest: Deine Rechtschreibung ... echt falsch!