Berufliche Rehabilitation- als Studium möglich?

3 Antworten

Es ist nicht die Aufgabe der RV, ein angefangenes Studium zu Ende zu finanzieren.

Eine Umschulung kommt dann in Betracht, wenn die gelernte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Hier wird kein Studium finanziert!!

Schmerzpatient9 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 14:47

Bitte sachlich antworten. Es ist mir klar dass es nicht Aufgabe der RV ist, aber wenn sie mir doch eine Umschulung finanzieren würden, warum dann das Geld nicht lieber in ein bereits begonnenes Studium investieren?!

Meine gelernte Tätigkeit kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden. 

Wollten Sie wirklich meine Fragen beantworten?! Denn es wurde keine sachlich korrekt beantwortet.

turnmami  30.01.2017, 15:42
@Schmerzpatient9

Was war an meiner Antwort nicht sachlich? Die RV finanziert kein Studium. Punkt aus.

Schmerzpatient9 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 17:10
@turnmami

Das ist so nicht korrekt, eine Mitkomilitonin wir von der RV finanziert! 

Dickie59  31.01.2017, 13:48
@Schmerzpatient9

Warum fragst du dann an?

Grundsätzlich hat turnmami recht, ich habe in den 20 Jahren nichts anderes an Entscheidungen erlebt. Es kann durchaus, wie in deinem bekannten Fall, dass es eine Regelung gab, wo das Studium für eine zukünftige "leidensgerechte" Tätigkeit Sinn macht oder bereits ein Arbeitgeber die Einstellung signalisiert hat, geben.

Dann wird dieser Einzelfall geprüft und entscheiden, aber es gibt keine generelle Regelung.

Nur am Rande, turnmami arbeitet in der DRV.

Wir versuchen realitätsnah diese speziellen Fragen zu beantworten, aus Kenntnis der Anwendung des SGB VI udn Erfahrungen.

Beste Grüße

Dickie59

Schmerzpatient9 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 16:40
@Dickie59

Die SGBücher sind mir bekannt, nur weil sie da arbeitet bedeutet es noch lange nicht dass sie ihren Job gut macht! Habe mehrere Fragen gestellt und als Antwort bekommen es sei nicht Aufgabe der Rv mein Studium zu Ende zu finanzieren, das ist doch garnicht die Pointe von allem. Wenn mir die RV Leistungen bewilligt, wieso dann nicht in der Form?! Es sind noch zwei Jahre über, keine Studiengebühren, es würde nur mein Übergangsgeld als Kostenpunkt entstehen, damit hätte ich einen höheren Bildungsabschluss als mit einer Umschulung im BfW und es käme die RV auch noch billiger. Warum muss man immer so engstirnig sein, auch mal über den Tellerand schauen wäre toll! 

Außerdem ist ja das Studium in meinem Fall eine Weiterbildung, es kann auch als eine Ausbildung betrachtet werden, damit wären die Kriterien von LTA erfüllt. 

Ich hatte mir wirklich Expertenwissen und Ratschläge erhofft.

turnmami  31.01.2017, 17:50
@Schmerzpatient9

welches Expertenwissen möchtest du noch, außer, dass die RV eben kein Studium finanziert? Stelle deinen Antrag und sei nicht entäuscht, wenn er abgelehnt wird. 

Dickie59  01.02.2017, 21:32
@Schmerzpatient9

Neben deiner Intelligenz hast du dich heute disqualifiziert mit der Aussage über deine Einschätzung was die Menschen bei der DRV leisten. Die Entscheidungen die dort getroffen sind, sind nicht persönlich motiviert, sondern nach gesetzlichen Richtlinien und Rechtssprechungen.

Deshalb halte ich diese Äußerung unpassend, dir hat ja auch hier niemand vorgeworfen, dass du  auf Kosten der Versichertengemeinschaft eine bessere berufliche Qualifikation erlangen möchtest, als andere Versicherte, die lediglich eine auf das Leistungsvermögen und beruflicher Neurorientierung max 24 monatige Berufsausbildung bekommen.

Ich würde mich freuen, wenn du den Weg der Beantragung, evt. Widerspruchsverfahren, evt. Sozialgerichtsverfahren beschreitest und uns hier informierst. Gern lerne ich dazu, dass sich das Verhalten der DRV bei besonderen Fällen geändert hat. Da ich das Thema abboniert habe, werde ich von den Ergebnissen erfahren.

Vielen Dank, wenn du den Weg beschreitest.

Hallo,

nein, es ist keine berufliche Rehabilitation im Sinne des SGB VI, so wie turnmami schon geantwortet hat.

Beste Grüße

Dickie59

dein Studium wird sicherlich nicht finanziert.

die berufliche Rehabilitation bedeutet:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft sowie
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. 

der zweite Punkt gilt für Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung ihren Beruf nicht mehr oder nur erschwert ausüben können. dies bezieht sich nicht auf ein bereits laufendes Studium.

anders würde es sich auf deinen Arbeitsplatz auswirken.

zudem wird vorrangig eine medizinische Reha vorgezogen. erst wenn dies keine Besserung gebracht, wird über eine berufliche Rehabilitation nachgedacht.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/02_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html#doc202532bodyText2

Schmerzpatient9 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 14:51

Wieso weißt du dass mein Studium SICHER nicht finanziert wird? Eine Mitkommilitonin bekommt über die berufliche Reha ihr Studium finanziert. 

Die Punkte sind mir alle bekannt, deshalb frag ich ja auch, ein Studium ist ja auch irgendwo eine Ausbildung, in meinem Fall eine Weiterbildung.

Das Argument mit der med. Reha ist mir auch bekannt, allerdings wüsste ich nicht dass eine Os Sacrumfraktur oder die Symphysenschmerzen rehabilitierbar wären, allerhöchstens das Neurodermitis, wobei dies in meinem Fall das kleinere Übel ist...