MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?
Hallo,
mir wurde von der DRV Bund eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Der erste Termin verlief relativ erfolgreich. Man hat mich darauf hingewiesen das es auf eine Umschulung hinauslaufen wird - da ich bereits eine abgeschlossene Erstausbildung habe und in diesem Bereich nicht mehr Arbeiten darf.
Beim ersten Gespräch teilte man mir mit, dass man mich gerne zu einer "Berufsfindungsmaßnahme" einladen würde. Ich soll mir jedoch nebenbei Ausbildungs- bzw. Umschulungsangebote suchen.
Ich habe heute den 2. Termin gehabt und habe daher 7 Angebote aus meinem Wunschbereich eingereicht, bei denen ich mich bereits mit Hinweis auf die Förderung der DRV Bund beworben habe.
Heute hieß es aufeinmal, dass ich diese Maßnahme machen MUSS und es passieren kann das ich eine überbetriebliche Maßnahme im Berufsförderungswerk bekomme für 2 Jahre. Dies will ich aber nicht da man mir beim Erstgespräch zugesichert hat man kümmert sich mit mir zusammen und eine Umschulung und Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Ich habe daher die Frage gestellt, wenn ich diese 2 wöchige Findungsmaßnahme absolviere, die aber zu dem Entschluss kommen Sie würden mich lieber überbetrieblich Ausbilden, ob ich dann trotzdem eine richtige Ausbildung suchen kann?
Darauf hin erhielt ich die Antwort: Nein. Wenn ein Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt mich einstellen und Ausbilden würde, das BfW aber der Meinung ist für mich wäre begleitend und überbetrieblich besser, würde die Entscheidung des BfW Vorrang haben.
Ist das so korrekt?
Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bisher immer gearbeitet und ein selbstständiges Leben geführt. Jetzt sagte die DRV mir, das ich für 2 Jahre Ausbildung in ein Internat ziehen MUSS. Wie stellen die sich das vor? Wo soll ich die 2 Jahre mit meiner Wohnung hin, die wird ja nicht mitfinanziert und wäre 140 km entfernt. Wo sollen die Möbel hin? Kann sowas verlangt werden, das man sozial einen Schritt zurückgeht statt vor? Oder habe ich Recht auch bei einer überbetrieblichen Ausbildung auf eine eigene Wohnung die "nah" am Ausbildungsort ist?
Ich bin sehr entäuscht und weiß derzeit einfach nicht weiter. Ich möchte diese Maßnahme eigentlich nicht machen, weil ich finde das man in 10 Tagen nicht entscheiden kann, der hat das drauf oder nicht. Ich möchte mich nicht von Leuten als dumm hinstellen lassen - die letztendlich eventuell nur "Auszubildene" gewinnen wollen um weiterhin die guten Gelder vom Staat und der DRV zu kassieren. Wobei ich hier niemanden etwas unterstellen möchte.
Konkret: 1.) Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen? 2.) Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen? 3.) Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?
Beste Grüße
Felix
2 Antworten
Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen?
Das kommt darauf an was und wo Sie es machen.
Liegt das Berufsförderungswerk sehr weit weg,empfielt es sich,während der Umschulung,internatsmäßig untergebracht zu sein.
Ich habe im jahr 2000 eine Umschulung gemacht.Man muss in der Regel seine Wohnung doch nicht aufgeben,da man doch eigentlich von den Rententrägern ein gutes Übergangsgeld bekommt.
Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?
Ich habe meine Wohnung behalten und das Internat als 2.Wohnsitz angegeben.
Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen?
Ich denke,die haben Ihre Richtlinien und die dürfen das,ansonsten hätte es bestimmt schon viele Klagen gegen die Rententräger gegeben.
Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen?
Erkundigen Sie sich doch mal beim VdK.
MFG
Johnny
Hallo, das alles habe ich auch durch. War ein Tag in so einem Internat habe ein Test mitgemacht hatte ein Beratungsgespräch. Die wollten auch das ich dort bleibe dort und auch wohne aber ich habe 2 Kinder und verh. wie soll das gehen? Ich habe mich selber gekümmert wohne in der nähe von Fulda und dort habe ich ein 3 Monatige Vorbereitungskurs auf die Berufsschule bei der FAW. Hatte von 8 Uhr bis 15 Uhr jeden Tag Schule direkt danach habe ich meine Ausbildung angefangen. Die Faw sucht mit dir einen Ausbildungsplatz oder du suchst dir einen eigenen. Die FAW hat mehrere Standorte!!!
LG