MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?

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Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen?

Das kommt darauf an was und wo Sie es machen.

Liegt das Berufsförderungswerk sehr weit weg,empfielt es sich,während der Umschulung,internatsmäßig untergebracht zu sein.

Ich habe im jahr 2000 eine Umschulung gemacht.Man muss in der Regel seine Wohnung doch nicht aufgeben,da man doch eigentlich von den Rententrägern ein gutes Übergangsgeld bekommt.

Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?

Ich habe meine Wohnung behalten und das Internat als 2.Wohnsitz angegeben.

Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen?

Ich denke,die haben Ihre Richtlinien und die dürfen das,ansonsten hätte es bestimmt schon viele Klagen gegen die Rententräger gegeben.

Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen?

Erkundigen Sie sich doch mal beim VdK.

MFG

Johnny

Hallo, das alles habe ich auch durch. War ein Tag in so einem Internat habe ein Test mitgemacht hatte ein Beratungsgespräch. Die wollten auch das ich dort bleibe dort und auch wohne aber ich habe 2 Kinder und verh. wie soll das gehen? Ich habe mich selber gekümmert wohne in der nähe von Fulda und dort habe ich ein 3 Monatige Vorbereitungskurs auf die Berufsschule bei der FAW. Hatte von 8 Uhr bis 15 Uhr jeden Tag Schule direkt danach habe ich meine Ausbildung angefangen. Die Faw sucht mit dir einen Ausbildungsplatz oder du suchst dir einen eigenen. Die FAW hat mehrere Standorte!!!

LG