Berechtigt Nießbrauch zu unangekündigtem Einzug weiterer Personen?
Meine Tante hat den Nießbrauch an der Wohnung eines Hauses, dessen Eigentümer ich bin. Nun ist eine weitere Person in die Wohnung eingezogen. Mir wurde dies jedoch nicht mitgeteilt und einen Mietvertrag für diese Person gibt es natürlich auch nicht. Die Person ist in der Wohnung auch nicht behördlich gemeldet. Daraus ergeben sich für mich zwei Frage:
- Hätte mich meine Tante über die zusätzliche Bewohnerin informieren müssen (z.B.) zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung?
- Welche Folgen hat die zusätzliche Bewohnerin für den Nießbrauch meiner Tante?
7 Antworten
Für den Niesbrauch dürfte es keine Auswirkungen haben.
Wenn ansonsten kein ausdrückliches Verbot einer Untervermietung besteht, warum soll sie dich benachritigen. Die Nebenkostenabrechnung wird doch sicherlich nach überprüfbaren Verbräuchen gemacht.
Vielleicht handelt es sich auch um eine persönliche Beziehung. Die kannst du ihr nicht verbieten.
Es kommt auch darauf an, was im Mietvertrag steht, den Du als Eigentümer ja sicher mit Deiner Tante hast. Bei uns ist z. B. eine Klausel, dass ich verpflichtet bin, den Eigentümer des EFH zu fragen, falls noch jemand einziehen würde, sogar wenn es sich um meinen Sohn handeln würde. Wenn die Person nicht behördlich gemeldet ist (woher weißt Du das?) bleibt sie vielleicht nur übergangsweise bei Deiner Tante. Den Mehrverbrauch an Wasser, Heizung, Strom usw. hat Deine Tante ja sowieso zu zahlen.
Irgendwie klingt es aber zwiespältig, ob es nun Nießbrauch oder Vermietung ist.
Bist Du sicher das es hier um Nießbrauch geht und nicht um Wohnrecht?
Das sind nämlich 2 paar schuhe.
Bei Nießbrauch, um es mal einfach zu sagen, darf Deine mit und in der Wohnung machen was sie will außer sie verkaufen oder vererben.
Bei Wohnrecht darf sie die Wohnung lediglich nutzen.
Wenn es wirklich Nießbrauch ist sind Deine Fragen wie folgt zu beantworten:
zu 1. nein
zu 2. keine
Zu 1. Ich denke, dass Sie dich informieren muss, eben aus dem von dir genannten Grund.
Zu 2. Nießbrauch ist ein nicht übertragbares, unveräußerliches Recht zur Nutzung und Gewinnschöpfung an einer "Sache". Das bedeutet, dass sich für die Tante nichts verändert aber für den Mitbewohner bedeutet das auch, in meinen Augen, dass der keinen Anspruch auf Nutzung der Mietsache hat.
Vorsicht! Das sind nur Einschätzungen meinerseits und keine belastbaren Aussagen.
LG
Gegen "Besuch" kannst Du nichts machen
Hier geht es nicht um Vermietung.