Kinderzuschlag Anspruch?
Meine Mutter verdient monatlich ungefähr 360 Euro mit kleinen 2 Nebenjobs...mein Vater bezieht ALG 2 also 416 Euro ( Hartz 4) ich und meine 3 anderen Geschwister und ich machen Ausbildungen und Nebenjob..also 4 Geschwister...3 Ausbildung und einer Nebenjob.. hängt der Kinderzuschlag auch vom Gehalt vder Kinder ab ?? Die Eltern müssen insgesamt unter 900 euro brutto sein richtig ??
3 Antworten
Wenn Leistungen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) bezogen werden, ist man vom Kinderzuschlag ausgeschlossen, selbst wenn nicht, würde das Mindesteinkommen nicht ausreichen, bei einem Paar wären das min.900 € Brutto im Monat !
Für Leistungsbezieher nach SGB II besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag.
Immer schön wenn man arbeiten geht, aber nicht zu viel damit man noch ordentlich von Staat abstauben kann