Ausbildungsgehalt als Justizvollzugsbeamter NRW?

3 Antworten

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Besoldung als Anwärter in NRW:

Anwärter A7: 1129,78 €

Anwärtersonderzuschlag: 564,89 €

Gesamt: 1694,67 € Brutto

ggf. Gitterzulage: 127,38 €

Dienstkleidungszuschuss: 35 €

Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet): 126,93 €

Familienzuschlag Stufe 2 (verheiratet + 1 Kind) : 243,01 €

Familienzuschlag für das 2. Kind: 116,08 €

Familienzuschlag für das 3. Kind: 357,19 €


Als lediger mit Lohnsteuerklasse 1 verdienst du mit Zulagen ca. 1700€ Netto. Demnach verdienst du in etwa gleich viel bzw. ein bisschen mehr :-)

Die private Krankenversicherung kostet in der Anwärterzeit ca. 50€ im Monat

DennisWe94 
Beitragsersteller
 28.04.2017, 23:03

Vielen Dank, in dieser Antwort ist genau das und alles drum herum beantwortet was ich wissen will :) !

Und das oben beschriebene trifft eben auf die 2 Jährige Ausbildung zu?

Dank und Gruß

matrix1984  29.04.2017, 01:44
@DennisWe94

Die o.g. Besoldung trifft auf die gesamte Ausbildungszeit zu

DennisWe94 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 20:06
@matrix1984

Super, vielen Dank nochmals!

Hallo,

ein Gehalt bekommst du nicht, sondern (Beamten-) Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die liegen bei gut 1000 Euro Brutto, was gemessen an anderen Ausbildungen relativ hoch ist. 

Für die meisten Leute ist die Sicherheit/ das Ziel der späteren Verbeamtung das Attraktive bei solchen Ausbildungen.

Was du dann netto rausbekommst, kannst du dir mit einem Brutto/Netto Gehaltsrechner ausrechnen lassen.

DennisWe94 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 21:16

Danke für die Antwort, ich habe das ganze mal per App Namens ''Bruno'' ausgerechnet und dabei unter Beschäftigungsart einfach mal Beamter vermerkt, da kommen das nur sehr wenig Abzüge drauf. Trotzdem könnte ich von 1000 Euro nur Schwer leben.

Ich habe nun die Stellenausschreibung mal komplett durchgelesen und bin auf das hier gestoßen:

5. Wie sind die Verdienstmöglichkeiten...während der Ausbildung

(personenbezogene Abweichungen möglich)?

Justizvollzugsobersekretäranwärter/ (Stand: 01.07.2016):

Ledig 1.630 Euro

Verheiratet 1.720 Euro

Verheiratet, 1 Kind 1.860 Euro

bei mehr als 1 Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite Kind um rd. 110 Euro und jedes weitere um rd. 330 Euro.

In den Anwärterbezügen ist ein Sonderzuschlag von rd. 545 Euroenthalten, der zurückzuzahlen ist, wenn der Anwärter aus einem von ihm zu vertretenden Grund ausdem Vorbereitungsdienst ausscheidet. Der Sonderzuschlag wird nur gewährt, wenn der Anwärter sich verpflichtet, nach Ablegung der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre im Dienst zu verbleiben.

Vielleicht nun einmal für den Ottonormalverbraucher zusammen gefasst? Wenn mit den oben genannten Zahlen der Bruttobetrag während der Ausbildung gemeint ist, dann geht das ganze ja eigentlich völlig in Ordnung.

rotreginak02  16.04.2017, 22:48
@DennisWe94

@DennisWe94: Manchmal lohnt es sich, die Stellenausschreibung ganz zu lesen 😍...und das liest sich doch schonmal gut. Wenn du ledig, keine Kinder, Kirchenbeiträge zahlen musst und Steuerklasse 1 bist, so sind von den 1630 Euro Brutto die Abzüge für Steuern und (private) Krankenversicherung abzuziehen. Da dürftest du netto tatsächlich auf ca. 1300 kommen... RV und AV zahlen Beamte ja nicht.

DennisWe94 
Beitragsersteller
 17.04.2017, 20:03
@rotreginak02

Hallo rotreginak, ja ich habe die Stelleausschreibung tatsächlich nur überflogen.. Hinterher ist mal schlauer..

Trifft genau auf mich zu, ledig, keine Kinder, Kirchenbeiträge zahle ich auch nicht und Steuerklasse 1 trifft auch zu.

Na dann hoffe ich mal das dass auch so ist.

Allerdings verstehe ich den letzten Abschnitt nicht ganz, mit dem Sonderzuschlag von rund 545 Euro. Bzw bedeutet das ganze doch nur, das wenn man sich eben ''Nur'' für 5 Jahre Dienst nach der Ausbildung entscheidet diese 545 Euro gezahlt werden? Und diese sind ja anscheinend schon in den genannten Verdienstbeträgen beigerechnet.

Gruß

rotreginak02  18.04.2017, 08:04
@DennisWe94

So ist es, die Sonderzuschläge sind bereits enthalten, deshalb sind die Bezüge mit gut 1600 ja auch recht hoch. Sie müssen zurück gezahlt werden, wenn du vorzeitig gehst und gelten nur für diejenigen, die sich für 5 Jahre verpflichten. Aber ich gehe mal davon aus, dass das ja für die meisten Anwärter auch das Ziel ist, im sicheren Hafen als Beamter zu landen... man kann die Zukunft einkommenssicher planen, ohne Angst vor Arbeitslosigkeit.. Dir viel Erfolg!

DennisWe94 
Beitragsersteller
 22.04.2017, 10:07
@rotreginak02

Dann ist ja soweit alles klar.

Ich sage mal so, sich zu verpflichten in egal welcher hinsicht, ist ein meinen Augen immer schlecht..

Zb. auf die JVA bezogen, man arbeitet in diesem Beruf nunmal auf Schicht bzw. auch an Wochenend,-und Feiertagen.

Darunter leidet natürlich die Freizeit und auch Beziehungen, so kann es natürlich dazu kommen das man nach 2 von den 5 Jahren abbrechen will und sich in der Branche weiter umschauen will, was natürlich aber dann in diesem Falle nicht klappen würde da man sich eben verpflichtet hat, weil man auf das Geld ''damals'' angewiesen war.

Wie dem auch sei, das was du sagst stimmt schon.

Danke jedenfalls! :)

rotreginak02  22.04.2017, 10:18
@DennisWe94

Deine Bedenken kann ich gut nachvollziehen, Nachteile sollte man ebenfalls bedenken und dann abwägen. Egal wie du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg.

DennisWe94 
Beitragsersteller
 28.04.2017, 23:04
@rotreginak02

Vielen Dank

Apolon  16.04.2017, 15:49

ein Gehalt bekommst du nicht, sondern (Beamten-) Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die liegen bei gut 1000 Euro Brutto, was gemessen an anderen Ausbildungen relativ hoch ist. 

1. handelt es sich nicht um das Bundesbesoldungsgesetz, sondern um das Landesbesoldungsgesetz - NRW.

2. werden Justizvollzugsbeamte oft auch als Beamte auf Probe eingestellt.

rotreginak02  16.04.2017, 16:20
@Apolon

1. das ist vollkommen richtig...es ist das Landesbesoldungsgesetz NRW.

2. In NRW kenne ich nur die Variante der Anwärterbezüge auf Widerruf... 

Da sollte FS dann bei der JVA, bei der er sich bewirbt nachfragen...auch wegen evtl. Sonderzuschläge während der Ausbildung.

DennisWe94 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 21:20
@Apolon

Von der Ernennung zum/zur Justizvollzugsobersekretär/-in (JVOS, BesGr. A 7) an erhält der Beamte/die Beamtin Bezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW).

Hallo DennisWE94,

im Justizvollzugsdienst kommt es darauf an, ob du als Beamter auf Widerruf (1.229, 78 € Brutto) oder als Beamter auf Probe (2.104,79 € Brutto) deine Tätigkeit beginnst.

Wenn eine handwerkliche Tätigkeit mit Gesellenbrief vorliegt, ist auch zu Beginn der Beamte auf Probe möglich.

Dies erfährst du bei der Einstellungsbehörde.

matrix1984  25.04.2017, 20:48

Im allgemeinen Vollzugsdienst ist der Beamte grundsätzlich erst Beamter auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet erst mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung.

Im Anschluss kann man, sofern man von seiner JVA übernommen wird, als Beamter auf Probe ernannt werden.

Während der 2 jährigen Ausbildung = Beamter auf Widerruf

Während der Probezeit nach der Ausbildung = Beamter auf Probe

Ohne Ausbildung keine Beamtenprobezeit...

Apolon  26.04.2017, 00:54
@matrix1984

@matrix1984,

dies ist möglich, habe ich doch gar nicht bestritten.

Es kommt darauf an, in welchem Bundesland die Einstellung erfolgt.

DennisWe94 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 21:25

Hallo Apolon, danke für die Antwort.

Nach nun nochmals genaueren durchlesens der Stellenausschreibung bin ich auf das hier gestoßen.

Die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01. Juli eines jeden Jahres als Beamter auf Widerruf bzw. Anwärter.

Allerdings widerspricht sich diese Aussage ja zu den Verdiensten die hier genannt werden?!

5. Wie sind die Verdienstmöglichkeiten...während der Ausbildung (personenbezogene Abweichungen möglich)? Justizvollzugsobersekretäranwärter/ (Stand: 01.07.2016):

Ledig 1.630 Euro

Verheiratet 1.720 Euro

Verheiratet, 1 Kind 1.860 Euro

bei mehr als 1 Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite Kind um rd. 110 Euro und jedes weitere um rd. 330 Euro.

In den Anwärterbezügen ist ein Sonderzuschlag von rd. 545
Euroenthalten, der zurückzuzahlen ist, wenn der Anwärter aus einem von ihm zu vertretenden Grund ausdem Vorbereitungsdienst ausscheidet. Der Sonderzuschlag wird nur gewährt, wenn der Anwärter sich verpflichtet, nach Ablegung der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre im Dienst zu verbleiben.

Apolon  17.04.2017, 11:28
@DennisWe94

Bitte beachten:  Beamte bekommen das Kindergeld über das Gehalt ausgezahlt und nicht über die Bundesagentur für Arbeit (Kindergeldkasse).

Also nicht davon ausgehen, dass das Kindergeld doppelt bezahlt wird.