Kann ich das Haus meiner Eltern günstig kaufen?
Hallo! meine eltern überlegen, ob sie mir ihr haus günstig (z.bsp.10.000€) verkaufen. Dann wäre es ja meins. wenn meine eltern versterben würden, müsste ich ja normalerweise meiner schwester die hälfte vom wert des hauses auszahlen, und das wäre weitaus mehr als 10000. kann meine schwester dagegen angehen, das meine eltern mir das haus so günstig verkaufen würden, nur damit ich ihr später nicht so viel auszahlen muß? (ich würde nämlich dort wohnen wollen und sie nicht)....
20 Antworten
ja, sie kann das Haus schätzen lassen und Ihr steht der halbe echte Wert zu.
Ein Erbteil auf den hälftigen Wert bzw. Pflichtteilsanspruch auf ein Viertel käme dann in Frage, wenn die Eltern nach der Vertragsunterzeichnung der Schlag trifft - was bei den Kindern durchaus möglich sein könnte ;-)
G imager761
Dass kan sie ja da sie genauso erbberechtigt ist wie Du
so ein "Geschäft" wird kaum ein Notar beurkunden, das steht schon mal fest, abgesehen davon spielt da auch das Finanzamt gar nicht mir, es fällt ja auch Grunderwerbssteuer an.
Die Hälfe würde ihr sowieso nicht zwingend zufallen. Es gibt nur ein Pflichtteil im Erbe. Nämlich eine Hälfte. Also steht Deiner Schwester, wenn ihr zwei Geschwister seid, die Hälfte der Hälfte zu.
Insgesamt können Deine Eltern Dir also 3/4 überlassen, wenn das so gewünscht wird.
Es kann Probleme geben, wenn Ihr mit Tricksereien das Viertel aushebeln wollt, das ihr zusteht.
Da Ihr offenbar sehr geringe Kenntnisse habt (was ich am Fehlen des Wissens über den Pflichtteil ja schon sehe), solltet Ihr unbedingt einen Anwalt befragen.
Ihr müsst ohnehin zu einem Notar, wenn Ihr den Kaufvertrag beurkunden lasst.
Von einer gewillkürten Erbfolge (Tochter aufs Pflichtteil gesetzt) ist hier nicht die Rede :-O
Es geht nur um Ergänzungsansprüche der Erbberechtigten aus (gemischter) Schenkung/Übertragung.
G imager761
Nun, er wollte doch einen Weg finden, um das Vererben auszuschalten. Du hast doch auch darauf abgehoben.
Ich hab allerdings nicht 1/4 Deiner Kenntnisse, also noch nicht einmal das Pflichtteil;-)
Warum sollten deine Eltern den Besitz aufgeben? Um sicherzustellen, dass das Haus später dir verbleibt, könnten sie lediglich testamentarisch eine Auflage verfügen, dass das Vorkaufsrecht dir zusteht und du (ratenweise) die Ansprüche deiner Schwester am Grundbesitz in Geld zu befriedigen hast.
Oder willst du hier alle abzocken?
Bei der angedachten Schenkung dürfte es jedenfalls schwierig sein, ein Notar zu finden, der das mitmacht.
Selbst wenn Woh- und Pflegepflicht schuldrechtlich vereinbart sind, ist das offensichtlich sittenwidrig - und da könnte deine ausgebootete Schwester gegen vorgehen.
Warum so kompliziert?
Ermittelt einen rechtssichern Marktwert, zieht 10% als Familienrabatt ab, weiter den Pflegepflichtwert deines Unterhalts der Eltern und macht darüber eine Schenkung.
Deine Eltern wären sehr schlecht beraten, wenn Sie weder Wohnrecht noch Pflegeverpflichtung von dir verlangen und vertraglich vereinbaren.
Nach 10 Jahren kann deine Schwester diese Schenkung nicht mehr auf ihr Erbe bzw. Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Bis dahin schmilzt der Schenkungswert jedes Jahr um 10%.
Ist damit deine Schwester nicht mehr als genug übervorteilt?
HTH
G imager761
Rechtlich UND moralisch gefällt mir diese Antwort sehr !!
DH !!
das stimmt so nicht