Berbeitungszeiten beim JOBCENTER
Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Bearbeitungszeiten beim Jobcenter.
Ich habe eine Abrechnung von meinem Stromanbieter beim Jobcenter abgegeben, aus der eine Rückzahlung an mich resultiert. Bis jetzt, nach mehr als vier Wochen noch immer keine Antwort bekommen. Habe dann am Freitag dort angerufen und nachgefragt, bekam eine Antwort, dass diese noch nicht bearbeitet worden ist und wann das geschehen sollte kann mir auch keiner sagen.
Meine Frage ist: Wie lang darf Jobcenter sich zur Bearbeitung der Abrechnung Zeit lassen.
Habe im Net überall gesucht, aber nur was zum Antrag (6 Monate) bzw. Widerspruch(3 Monate) gefunden. Bei mir handelt es sich aber weder um ein Antrag noch um ein Widerspruch, sondern um eine Abrechnung.
Weiß da jemand Bescheid oder evtl. eine Seite wo ich mich informieren kann.
Danke. Grüße Gydosuce
6 Antworten
Die Fristen hast du ja schon selber gefunden und andere gibt es nicht !
In der Regel werden solche Dinge innerhalb von 2 - 4 Wochen bearbeitet,genau wie ein Antrag auch,kann aber auch durchaus länger dauern,kommt immer auf die Auslastung des Jobcenters an.
Habe selbst schon über 7 Wochen auf einen Bescheid gewartet,obwohl es sich um einen Weiterbewilligungsantrag gehandelt hat.
Warum soll das Amt deine Stromrechnung zahlen? Das ist dein Vergnügen. Das Amt hat doch keinen Strom verbraucht, oder? Wenn überhaupt kommt nur eine Anteilige Zuzahlung in betracht. Eine Rückzahlung bedeutet doch, du bekommst Geld zurück!
Ja ich bekomme das geld (Die Rückzahlung). Der Jobcenter hat da ein Anspruch auf ca. 140€ (Heizkosten) und der Rest (Normalstrom) gehört mir, habe auch aus der Regelleistung bezahlt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen.
Aber seit wann muss man eine Abrechnug vom Stromanbieter beim Jobcenter abgeben? Strom muss eigentlich aus dem Regelsatz bezahlt werden und eine Rückzahlung steht Dir zu.
6 Wochen, ist es eine gesetzliche Regelung? wenn ja, wo kann ich das einsehen? Danke..
Nicht, dass ich wüsste, eher eigene Erfahrung. Du solltest besser versuchen, über das Servicecenter einen Termin mit DeinerSB auszumachen - mir wurde auch von denen erzählt, meine Auszahlung wäre erfolgt, dabei war das gar nicht der Fall. Aus irgendeinem Grund wurde die Auszahlung nicht vorgenommen - erst nach 6-maligem Anrufen kam ohne Erklärung plötzlich das Geld.
Der Stromanbieter interessiert das Jobcenter doch gar nicht. Den Strom muß du mit/aus deinem Regelsatz bezahlen. Oder heizt du mit dem Strom?
Ich heize auch mit Strom
ich kenne da keine fristen. aber es ist regional unterschiedlich. sei dch froh, hast einen finanziellen puffer, das ist immer gut! darfst das geld aber nicht vergeuden!
Weil ein Teil Heizkosten sind und das muss noch abgerechnet werden