Benötige ich für Wohnungsverwaltung einen Maklerschein nach 34c?
Ich möchte mich in dem Bereich von Wohnungs- und Hausverwaltungen selbstständig machen. Zu meinen Aufgaben gehört dann auch die Neuvermietung leerstehender Wohnungen, sowie der Abschluss eines Mietvertrages. Benötige ich dafür auch einen 34c- Schein? da ich ja im Auftrag von dem Besitzer handele!
Für Antworten wäre ich dankbar!
3 Antworten
Ja, auch ein Hausverwalter, der regelmäßig Mietverträge für Wohnungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO, auch wenn er keine gesonderte Provision bekommt.
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort, hat mir schon weitergeholfen.
Lass es lieber,
wenn du keine wohnungswirtschaftliche Ausbildung hast und das hast du nicht, sonst würdest du diese Frage nicht stellen, dann kannst du gar keine Wohnungen verwalten. Dafür musst du dich nämlich im Mietrecht auskennen!!! Niemand gibt dir einen Verwaltungsauftrag, es gibt gesetzliche Bestimmungen die du einhalten musst und du kennst ja nicht mal die einfachste.... Ein Makler darf keine Maklergebühr für eine von ihm im Sondereigentum befindliche Wohnung verlangen.
"Zweites Semester Wohnungswirtschaft"....
Danke für Deine Antwort, aber leider muss ich Dich enttäuschen, ich weiß, dass ich keine Maklergebühren verlangen darf, dies war auch nicht meine Frage. Dann hätte ich ja gleich fragen können, darf ich als Hausverwalter auch Provisionen die Vermittlung von Mietwohnungen verlangen.....habe ich nicht gestellt!!!!!
Sondern lediglich, ob ich als Hausverwaltung auch einen Gewerbeschein nach 34c benötige, da es auch vorkommen kann, das eine leerstehende Wohnung vermietet wird, und ich für den Abschluss zuständig bin.
Wenn Du Verwalter bist, kannst Du nicht die verwalteten Wohnungen vermakeln. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article117378608/Darf-ein-Hausverwalter-zugleich-Makler-sein.html
Danke für Ihre Antwort und den Link.
Natürlich darf ein Hausverwalter Wohnungen vermitteln (Mieter und Vermieter zusammenbringen). Das heißt noch lange nicht, dass er eine Maklerprovision nehmen darf.
Ein Hausverwalter mit Vermietungsvollmacht des Eigentümers braucht keinen 34 c.