Bekommt man noch Kindergeld, wenn man als Ausbildungssuchend abgemeldet ist, aber sich noch bewirbt?
6 Antworten
Wenn man der Familienkasse seine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt zu bekommen durch Bewerbungen / Absagen selber nachweisen kann, dann besteht auch weiter Anspruch auf Kindergeld, auch wenn man bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nicht als Arbeit ( 18 - 21 ) bzw.Ausbildung suchend gemeldet ist.
Wenn man durch ausreichende Bewerbungen nachweist, dass man immer noch einen Ausbildungsplatz sucht. Was "ausreichend" ist, erzählt dir dann die Sachbearbeiterin.
Hat die Frau vom Arbeitsamt gesagt das sie das so macht, weil ich keine Lust auf diese Maßnahmen hab
Welche Maßnahmen? Du musst ab und an antanzen, bekommst mehr oder weniger passende Angebote und bewirbst dich dort. Wo ist das Problem? Vielleicht ist ja irgendwas dabei, was perfekt für dich ist, aber wo du dich selbst nie beworben hättest.
Hi veta6,
falls du einen dieser Punkte erfüllst, haben deine Eltern weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 13: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
ja, man bekommt dann auch noch Kindergeld, wenn man tatsächlich ernsthaft sucht. Dem widerspricht allerdings, dass man sich als arbeitssuchend abgemeldet hat. Also schnell wieder als Arbeitssuchender anmelden.
Allerdings empfiehlt es sich, die Bewerbungsaktionen nachweisen zu können. So könnte man alle Bewerbungsschreiben in Kopie sammeln. Auch sollten schon 1-5 Bewerbungen pro Tag geschrieben werden, um die Ernsthaftigkeit der Suche zu dokumentieren. 1 Bewerbung pro Woche reicht n.m.M. sicher nicht aus.
Nein, das bekommt man nur, wenn man Ausbildungssuchend gemeldet ist.