Volksbank und gelöschtes Konto auf das Geld überwiesen wurde.
Einer mit Erfahrung da?
Zur Situation; meine Mutter und ich warten schon seit ca 6 Jahren auf offenen Forderungen aus einem alten Mietverhältnis bzw. dessen Kaution. Dh ich warte auf 800€ und die auf knapp 250€. Damals wurden natürlich Bankverbindungen bei der zuständigen Nachlassverwaltung angegeben. Jetzt ca 6 Jahre später bekomme ich endlich mal wieder Antwort auf meine Briefe und darin streht dass angeblich 2012 im Februar die geforderten Summen auf die angegebenen Konten überwiesen wurde. Beide Konten existieren aber bereits seit 2011 und ca 2011 nicht mehr.
Meine Frage ist also. Falls das Geld tatsächlich überwiesen wurde und nicht zurück ging, könnte es dann eingefroren worden sein oder was ist damit passiert?
Jemand mit diesem Fall Erfahrungen?
( mir ist bewusst dass es auch nie überwiesen sein wurden könnte. Komisch ist auch dass man ( Nachlassverwaltung) nach 5 Jahren eine Überweisung t5ätigt ohne sich zu erkundigen ob die Bankverbindungen noch aktuell sind und/ oder die Überweisung poistalisch zu bestätigen.)
6 Antworten
Wenn auf ein geschlossenes Konto Geldeingänge gehen, sendet die Bank das Geld automatisch zurück. Wenn der Schuldner euch weis machen will, er hätte das nicht bemerkt, ist das einfach gelogen.
Guten Tag,
in der Praxis landen derartige Überweisungsaufträge natürlich nicht im Nirwana sondern auf einem sogenannten "Scherbenkonto".
Dabei ist es egal, ob das angesprochene Konto nicht mehr existiert oder man eine falsche Kontonummer eingesetzt hat, jede Buchung wird auf diesem Wege vorerst abgefangen (vorausgesetzt sie kann nicht eindeutig zugeordnet werden).
Die Kreditinstitute sind dazu angehalten diese Zahlungen schnellstmöglich zu klären und entweder zu korrigieren bzw. an den Absender zu überweisen.
In Ihrem Fall kann man mit absoluter Gewissheit sagen, dass die Zahlungen nicht mehr auf dem Scherbenkonto liegt, dies wäre spätestens durch die institutseigene Revision angegangen worden.
Folgenden Ablauf kann man empfehlen:
- Zahlungspflichtigen einen Nachweis über die Zahlungen erbringen lassen
- Das empfangende Kreditinstitut mit dem Beleg konfrontieren und entweder den Zahlungseingang bzw. die Rückbuchung bestätigen lassen
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße
Guten Tag,
damit sind Sie bereits beim zweiten Schritt. Ich empfehle definitiv einen Nachweis des Zahlungspflichtigen (Bsp.: Kopie Kontoauszug), damit man die Angelegenheit sowohl zeitlich eingrenzen kann, als auch die Kontodaten des Zahlungspflichtigen abgleichen kann.
Bei der Vielzahl an nicht zuzuordnenden Buchungen müssen Sie andernfalls mit längeren Wartezeiten bzw. Kosten rechnen (Archivauskünfte).
Das Geld ist definitiv zurückgegangen und zur Bank gehen ist eher nicht notwendig, denn der Nachlassverwalter muss nachweisen können dass er das Geld überwiesen hat und das es nicht zurück gekommen ist. Dann kannste dir den Weg zur Bank nämlich schon sparen..
Außerdem hat die Bank dann arbeit in den ganzen Listen nachzugucken wo diese falsche Zahlung ist. Auf so einem Fehlerkonto geht nämlich nicht nur eine handvoll Zahlungen ein
PS: Bei dieser Bank besteht 100% kein einziges Konto mehr ?
Wenn das Konto nicht mehr existiert wird das Geld zurück gebucht . . .
es sei denn . . .
die Bank hat noch Forderungen gegen den Kontoinhaber
Dann ist es bestimmt zurück gegangen.
Das war nicht meine Frage
Ok, also Montag zur Bank und nachfragen ob es eine Überweisung plus Rückzahlung gab und mit dieser Info dann zur Nachlassverwaltung und um Stellungnashme bitten, bzw um Prüfung und Nachweis bitten?