Was habe ich eigentlich von meiner Mitgliedschaft bei einer VR-Bank?
Ich bin seit mehr als 20 Jahren Mitglied meiner VR-Bank und habe dort 25 Geschäftsanteile zu je 100 Euro also 2.500 Euro. In den letzten Jahren habe ich immer 4% Dividende erhalten, nun wird diese auf 2% gekürzt. Mein Berater in der Zweigstelle hat mir gesagt, dass ich Teilhaber und Miteigentümer der Bank bin. Das hab ich gar nicht gewusst, hab mir die Satzung geben lassen und diese angeschaut. Es ist wirklich wahr. Ich bin tatsächlich Teilhaber und Miteigentümer, aber warum steht da drin, dass kein Mitglied am Vermögen der Bank beteiligt ist. Ich bin doch Miteigentümer und die anderen Mitglieder auch. Kann das richtig sein? Und was mich zusätzlich empört ist, dass ich mit einer Haftsumme von 500 Euro pro Anteil also mit insgesamt zusätzlichen 12.500 Euro hafte. Das ist schon seltsam. Ich hafte mit viel Geld und der Vermögenswert meines Eigentumsanteils wird mir vorenthalten? Das ist genauso seltsam wie der Satz in der Satzung, dass die Bank ihre Mitglieder fördert. Aber was ist denn diese Förderung. Und wie wirkt sich diese Förderung im Unterschied zu andern Banken aus?
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Deine Vermutung ist schon richtig. Du bist zwar Teilhaber und mit deinem Geschäftsguthaben Finanzier der Genossenschaftsbank aber von dem Vermögen das die Bank mit deinem Geld verdient und ansammelt bekommst du nichts. Außer einen kleinen Dividende. Und wenn dein Opa jetzt 2% Dividende bekommt, dann bekommt er immer noch das doppelte von dem was ich bekomme, denn meine VR-Bank zahlt nur 1% obwohl sie im Jahr über 2 Mio. EUR verdient.
Allerdings haftest du wirklich mit einer zusätzlichen Haftsumme mit deinem gesamten persönlcihen Vermögen. Selbst wenn ein Anteil von 100 € einen Vermögenswert von über 10.000 EUR häte (solche Raiffeisenbanken gibt es tatsächlich) erhältst du immer nur deine 100 EUR zurück, den Rest behält die Bank.
Ob dir das passt oder nicht, dass du als Bankeigentümer nicht am Vermögen beteiligt bist aber im Insolvenzfall haften musst, du musst trotzdem die Nachschusspflicht erfüllen.
Und Nachschusspflicht bedeutet exakt das was der Name sagt: Geld nachschießen.
Das bedeutet, wenn in der Satzung der Genossenschaftsbank eine Haftsumme von z.B. 500 EUR je Geschäftsanteil angegeben ist, dann ist dieser Betrag im Insovenzfall auf Anforderung des Insolvenzverwalters zusätzlich zu bezahlen, also nachzuschießen.
Natürlich nur immer soviel wie du tatsächlich Geschäftsanteile hast. Bei 25 Anteilen 12.500 EUR, bei 50 Anteilen 25.000 EUR und bei 100 Anteilen eben 50.000 EUR.
Wie es bei deiner Volks- oder Raiffeisenbank aussieht, einfach mal die Satzung anfordern und dort unter § 40 nachlesen.
Und lies dazu auch mal § 105 Genossenschaftsgesetz (GenG). Dort ist die Nachschusspflicht geregelt. Und in § 109 GenG ist geregelt, dass der Insolvenzverwalter dir bei Nichtzahlung des angeforderten Betrages den Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsvollstreckung in dein persönliches Vermögen schicken kann.
@schwarzwaldkarl: Fast alle Genossenschaftsbanken haben seit ewiger Zeit eine Haftsumme in der Satzung verankert. Ist alles in § 40 der Satzung zu lesen.
Und eine Nachschusspflicht von 500 € pro einzelnen Anteil von 100 EUR
ist noch nicht einmal das höchste. Ich kenne Raiffeisen- und Volksbanken
bei denen beträgt die Haftsumme 1.000,- EUR pro Geschäfstanteil von 100 EUR ohne Begrenzung nach oben. Und ich kenne auch Leute die bei denen mehr als 200 Anteile besitzen. Da ist dann ganz schnell das Eigenheim futsch wenn es soweit ist.
Und ich kenne auch Leute die bei denen mehr als 200 Anteile besitzen. Da ist dann ganz schnell das Eigenheim futsch wenn es soweit ist
interessanter wäre jetzt vielleicht, ob Du auch Leute kennst, die bereits für ihre Volksbank/Raiffeisenbank gehaftet haben...
Mich wundert auch, dass Du für Deine VR haftest, obwohl sie Dir nur 1% Dividende bezahlen
Und wenn dein Opa jetzt 2% Dividende bekommt, dann bekommt er immer noch das doppelte von dem was ich bekomme, denn meine VR-Bank zahlt nur 1% obwohl sie im Jahr über 2 Mio. EUR verdient.
Irgendwas machst Du hier echt falsch... ;-)
das ist doch wohl ein übler Scherz, mehr macht denn solche Gesetze
Was mich wundert, Du bist seit 20 Jahren Mitglied bei Deiner VR-Bank und machst Dir erst jetzt Gedanken, was das überhaupt bedeutet. Grundsätzlich kannst Du versichert sein, dass es heute eher nicht mehr möglich ist gleich 25 Geschäftsanteile einer VR-Bank zu bekommen, denn die Dividende ist immer höher als der üblich Zins.
Allerdings habe ich noch nie gehört, dass die Dividende von 4% auf 2% verkürzt wurde, da muss irgendwas Gravierendes passiert sein. Mir persönlich sind die Dividenden zwischen 4 bis 6% bekannt, somit sind die von Dir erwähnten 2% eher extrem wenig.
Dass ein Mitglied über die Geschäftsanteile hinaus für die Bank haftet wäre mir neu, da solltest Du Dich nochmals erkundigen. Aber wenn Du Bedenken hast, dass es mit Bank abwärts geht, kannst Du Dir ja Deine Anteile auszahlen lassen und anders anlegen.
Als Mitglied bist Du übrigens zu jeder Generalversammlung eingeladen und bist natürlich dort auch stimmberechtigt. Schon sonderbar, dass Du das in den 20 Jahren nicht mitbekommen hast.
Das mit der Kündigung der Mitgliedschaft ist echt kein Problem, ganz im Gegenteil. Bei meiner "Hausbank" ist man über jede "Kündigung" dankbar, denn 4% Dividende ist kein Pappenstil, bei lediglich 1% würde ich es schon anders sehen...
und was ist rausgekommen ? du bekommst das geld erst wenn die nächste Versammlung ist was etwa mitte 2017 sein wird habe ich recht ?
Vielen Dank für den Hinweis, habe meine Bankverbindung immer beibehalten und hatte beruflich bedingt, zwischenzeitlich mehr als 350km Anfahrtsweg - darum bin ich nie zu den Mitgliederversammlungen gegangen. Inzwischen hat die Bank mehrfach fusioniert und die Generalversammlung wurde durch eine Vertreterversammlung ersetzt - das ist wohl das Ende der Demokratie.
Zum Thema Dividende - da gibt es ja überall große Diskussionen. Ein Schulfreund von mir hat sein Konto bei der VR Bank Nordeifel, die zahlen nur noch 1% Dividende, fast keine Zinsen für die Guthaben und verlangen für den Dispo trotzdem mehr als 10% Zinsen. Nun soll mir doch mal jemand erklären, warum die Banken unter dem niedrigen Zinsniveau leiden...
Sorry, wo ist jetzt das Ende der Demokratie? Weil man mittlerweile die Mitgliederversammlung "Vertreterversammlung" nennt? Auch dort bist Du als Mitglied berechtigt daran teilzunehmen und über verschiedene Dinge (Wahl der Aufsichtsräte) oder Höhe der Dividende abzustimmen.
Die von Dir erwähnten 2% bzw. die 1% Deines Schulfreundes sind eher negative Ausnahmen, selbst wenn unser "Experte" auch anscheinend nur 1% Dividende erhält. Bei mir sind es halt 4% und es gibt sogar noch Banken in der Gegend, die mehr bezahlen. Wer sich als "dumm verkauft" oder "von der Bank gemolken" fühlt, sollte ganz schnell die Mitgliedschaft kündigen, ohne wenn und aber.
Tatsache ist halt, dass die Zinsspanne durch den niedrigen Zins immer niedriger geworden ist und somit auch die Bank darunter leiden...
Dass jetzt der Zinssatz für den Dispo immer recht hoch ist, liegt in der Natur der Sache. Mache Dir doch den Spass und vergleiche die Darlehenszinsen bei ein paar Banken, dann weisst Du was Sache ist...
Einen Handyvertrag zu kündigen, oder bei einem Buchclub auszusteigen ist einfacher.
Genossenschaftsanteile sofort kündigen und das Geld kassieren, das geht nicht.
Bis du Deine Einlage zurück bekommst kann das 18 Monate dauern -
oder länger. Je nachdem wann Du kündigst. Dann haftet Du aber immer noch für mindestens 1 Jahr mit der Haftsumme / Nachschusspflicht.
Das steht alles im Kleingedruckten, da hilft auch kein Anwalt. Du bist Mitglied und Deine
Einlage, egal wie klein oder groß ist Teil des Genossenschaftskapitals. Du hast beim Eintritt in die Genossenschaft unterschrieben, das war es.
Deine Bank arbeitet mit Deinem Geld, die so entstandenen Werte wandern aber zum Großteil in die Rücklagen, davon hast Du nichts. Darum bekommst Du auch nur Deine Einlage wieder und nicht mehr. Wenn Deine Einlagen 20 Jahre bei der Bank gelegen haben hast Du ca. 70% Kaufkraftverlust gegen die aber die Dir gezahlten Dividenden gegenzeichnen kannst - dann fühlst Du Dich vielleicht besser.
An den angesammelten Rücklagen bist du nicht beteiligt, es sei denn die Genossenschaft wird per Mitgliederbeschluss aufgelöst.
Als Gegenleistung sollst Du als Mitglied besonders gefördert werden, aber das ist auch vorbei. Ich würde es mir heute zweimal überlegen mich an einer Genossenschaft zu beteiligen.
Es gibt auch keine Interessenvertretung für Genossenschaftsmitglieder. Ich babe mal bei dem Genossenschaftsverband angerufen, die sind nicht zuständig und kümmern sich nur um die Interessen der Genossenschaften.
na, ja ich habe morgen noch Urlaub und werde mal meinen Bankberater aufsuchen und mal nachfragen wie das mit der Kündigung der Geschäftsanteile aussieht - das letzte mal wollte man mir eine Risikolebensversicherung und einen Sparvertrag verkaufen, mal sehen was diesmal kommt, Geldautomaten haben eben auch ihre Vorteile -
Danke für die guten Hinweise