Genossenschaftsanteile früher ausgezahlt bekommen?

1 Antwort

Nein, gibt es nicht. Wann Geschäftsanteile ausgezahlt werden ist im Gesetz geregelt. Die Auszahlung erfolgt auch nicht mit dem Ende des Geschäftsjahres, sondern nach der General- bzw. Vertreterversammlung, in der der Jahresabschluss festgestellt wird.

Schöne Grüße

Ichbindienati 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 21:16

Ohje... Danke für die schnelle Hilfe! :)