Genossenschaftsanteile früher ausgezahlt bekommen?
Hallo,
Ich möchte meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen. (Wohnungsgenossenschaft, beziehe KEINE Wohnung mehr von denen). Gibt es eine Möglichkeit meine Anteile schon vor Ende des Geschäftsjahres zu bekommen? Vielleicht wenn ich auf die Zinsen verzichte und nur das, was ich eingezahlt habe bekomme?
Es ist sehr wichtig für mich, danke für Eure Hilfe!!!! Liebe Grüße
1 Antwort
Nein, gibt es nicht. Wann Geschäftsanteile ausgezahlt werden ist im Gesetz geregelt. Die Auszahlung erfolgt auch nicht mit dem Ende des Geschäftsjahres, sondern nach der General- bzw. Vertreterversammlung, in der der Jahresabschluss festgestellt wird.
Schöne Grüße
Ichbindienati
15.04.2013, 21:16
Beitragsersteller
Ohje... Danke für die schnelle Hilfe! :)