Verzinsung der Genossenschaftsanteile Hilfe ?
Ich habe letztes Jahr im Januar 2016 meine Wohnung gekündigt. Habe nun erst dieses Jahr Juni 2017 meine Anteile in Höhe von 1950€ ohne Verzinsung zurück erstattet bekommen. Die Kündigung der Wohnung muss immer zum Jahresende erfolgen deswegen habe ich das Geld erst dieses Jahr zurück erstattet bekommen. Meine Frage nun: hab ich das Recht auf Dividende? Den mein Geld wurde ja 18 Monate nach Kündigung einbehalten ??? Bitte um schnelle Antwort. Lieben Dank
Folgendes steht im Mietvertrag.
Die Auszahlung der gekündigten freiwillig übernommenen Anteile erfolgt innerhalb der ersten sechs Monate des auf die Kündigung folgenden Geschäftsjahres, soweit kein Jahresfehlbetrag vorliegt, der nicht durch freiwillige Rücklagen gedeckt ist, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz. In dieser Zeit von sechs Monaten werden die gekündigten Anteile nicht verzinst. Soweit die Auszahlung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem auf die Kündigung folgenden Geschäftsjahres erfolgt, ist das Auseinandersetzungsguthaben von Beginn des siebten Monats an mit 4% zu verzinsen.
2 Antworten
hab ich das Recht auf Dividende?
Nein, hast du nicht. Zumindest nicht auf die 6 Monate aus 2017. Mit deiner Unterschrift unter dem Mietvertrag hast du die oben genannte Klausel akzeptiert. Etwas Ähnliches wird auch in der Satzung der Genossenschaft stehen und diese Satzung hast du akzeptiert als du Mitglied der Genossenschaft wurdest.
Ich nehme stark an, dass du die Dividende für 2016 mit den Anteilen zusammen ausgezahlt bekommen wirst..
"...In dieser Zeit von sechs Monaten werden die gekündigten Anteile nicht verzinst."
Darum gibt es keine Zinsen. Ist doch klar...