Bekommt man als Minderjährige*r Kindergeld wenn man einen 450€ Job hat?
Hallo, die Frage erklärt sich eigentlich von selbst. Ich bin gerade noch minderjährig und stecke aktuell im FSJ, bin damit aber relativ unglücklich und würde gern kündigen, weiß aber noch nicht, was ich danach mache. Ich werde im Februar 2023 achtzehn und würde gern zum Wintersemester 2023 anfangen zu studieren und brauche daher was für den Übergang. Meine Idee waren vielleicht Praktika und parallel ein 450€ Job, oder NUR ein 450€ Job. Bei letzterem war nun meine Frage: Habe ich, wenn ich u18 bin und nur bei Rewe Regale einräume oder so, immer noch Kindergeldanspruch? Und ändert sich das, wenn ich ü18 bin?
Auf das Kindergeld bin ich nämlich angewiesen und würde es gerne vorher wissen, bevor ich mich entscheide.
Vielen Dank schonmal!
4 Antworten
Also Kindergeldanspruch haben deine Eltern, wobei dein Einkommen schon 10 Jahre lang überhaupt keine Rolle spielt:
Kindergeldanspruch bei Minderjährigen ohne EinschränkungenFür jedes minderjährige Kind in Deutschland besteht ohne weitere Voraussetzungen ein Kindergeldanspruch. Wer für ein volljähriges Kind einen Kindergeldantrag stellen möchte, kann sich hier informieren, da Kindergeld ab dem 18. Geburtstag an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist:
- Kindergeld für volljährige Kinder
- Kindergeld in Ausbildung
- Kindergeld im Praktikum
- Kindergeld bei Behinderung
Du mußt als Volljähriger nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für einen lückenlosen Kindergeldanspruch:
Näheres findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Für minderjährige Kinder bekommen die Eltern ohne eine Voraussetzung Kindergeld gezahlt, selbst wenn Du volljährig und unter 25 sein würdest, stünde den Eltern auch in einem FSJ - Kindergeld zu und Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Würdest Du z.B. dann 18 sein, dann solltest Du dich wenn zutreffend bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, auch dann könntest Du nebenbei z.B. einen Minijob ausüben.
Deine Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld für ein unter 18jähriges Kind, egal, wie viel das Kind verdient. Und auch während einer Ausbildung bleibt der Anspruch bis mindestens 25 (oder Ende der Ausbildung) bestehen, auch da egal, wieviel das Kind nebenbei verdient. Wenn Du den Studienplatz sicher hast, gilt die Zeit bis dahin sogar als Wartezeit auf eine Ausbildung und auch da besteht Anspruch auf Kindergeld.
Du selber hast übrigens nur dann Anspruch, wenn du eine eigene Wohnung hast, dann kann das Kindergeld an Dich überwiesen werden.
Ob Du Dich da schon einschreiben kannst, weiß ich leider nicht. Aber sobald Du 18 bist, bekommen Deine Eltern Post von der Kindergeldkasse, und da kann man dann angeben, dass Du das Studium erst zum Wintersemester 23 beginnen kannst. Dann wird die Wartezeit überbrückt. Ich meine, das geht bis zu einem Jahr.
Da muss man auch nichts beweisen. Erst nach Studienbeginn die Bescheinigung zuschicken. Nur, wenn man dann doch nicht studiert, kann es sein, man muss das zu Unrecht kassierte KiGe zurückzahlen.
unter 18 gibt es grundsätzlich Kindergeld für deine Eltern.
Wenn du über 18 bist und dich nicht im Studium, in einer Ausbildung oder in einer Schule befindest, wird das Kindergeld gestrichen ;) (Bis du im Zweifel "wieder was anfängst)
Stimmt so leider nicht - auch bei "Ausbildungssuchend" besteht natürlich Kindergeldanspruch für die Eltern: "4.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder"
Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet: usw.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Achso verstehe, gelten denn Praktika als Kindergeld-würdig? Und muss ich "wirklich" studieren oder reicht es, wenn ich nur eingeschrieben bin und Studierendenstatus habe?
Nein, Praktika reichen fürs Kindergeld nichts aus.
Es reicht theoretisch wenn du eingeschrieben bist, viele Studiengänge haben aber auch Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen
Okay, dann wird das mit Praktika wohl nichts.
Ich will ja auch eigentlich wirklich studieren, bloß nur noch nicht jetzt, weil ich verfrüht mit der Schule fertig geworden bin und lieber volljährig wäre, bevor ich umziehe und studiere usw. Was passiert denn wenn man der Anwesenheitspflicht nicht nachkommt?
Ahh okay, danke. Kann ich mich denn theoretisch jetzt schon für das Wintersemester 23 einschreiben oder muss ich bis November warten (da bin ich ja noch minderjährig) und kann mich dann einschreiben, und die Wartezeit bis dahin wird dann mit Kindergeld überbrückt? Ich würde das in dem Fall auch gerne jetzt schon erledigen.